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FACHZEITSCHRIFTEN


BankPraktiker

BankPraktiker ist die monatliche Fachzeitschrift aus dem Finanz Colloquium Heidelberg für Fach- und Führungskräfte aller Institutsgruppen der Kreditwirtschaft. BankPraktiker informiert die Leser monatlich kompakt und lösungsorientiert mit praxisorientierten Beiträgen über die wichtigen Entwicklungen im Aktiv- und Passivgeschäft sowie zu Personal- und bereichsübergreifenden Themen aus der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche. Im Infoteil halten Personalia und Bücher die Leser auf dem Laufenden.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

das berühmte Zitat „Culture eats strategy for breakfast“ von Peter F. Drucker unterstreicht sehr prägnant die Bedeutung der Risikokultur. Alle Regelungen und Prozessbeschreibungen werden am Ende nicht zum Erfolg führen, wenn die Einstellung der handelnden Personen nicht dazu passt. Letztlich sind es die Werte, Überzeugungen, Normen, Traditionen und Einstellungen, die das Handeln der Menschen bestimmen – also die Risikokultur.

Daher ist es völlig richtig, dass sich auch die Aufsicht mit dem Thema Risikokultur befasst. Zunächst mit ersten, vorsichtigen Schritten, bei denen Einblicke in die Häuser gewonnen und Erfahrungen gesammelt wurden. Am 24.07.2024 hat die EZB nun ihren Entwurf eines Leitfadens für Governance und Risikokultur veröffentlicht. Er soll bei der Beaufsichtigung von SI einen gemeinsamen und konsistenten Ansatz gewährleisten. Die EZB empfiehlt zudem den nationalen Aufsichtsbehörden, sich bei der Bewertung der Risikokultur und Governance von LSI an den im Leitfaden dargelegten Erwartungen und Praktiken zu orientieren.

Der Leitfaden spiegelt den Fokus der EZB auf vielfältige und effektive Führungsgremien wider und stellt die Erwartungen der Aufsicht an die Risikokultur und Governance der Institute dar. Erfreulicherweise wird die EZB nun bei dem nicht immer leicht greifbaren Thema Risikokultur konkret. Sie grenzt Governance und Risikokultur voneinander ab und erläutert das Zusammenspiel der beiden. Darüber hinaus gibt die EZB praktische Beispiele für gute Risikokultur und zeigt auch Warnsignale für schlechte Risikokultur auf.

Natürlich wird das Thema Risikokultur durch die Konkretisierung auch leichter prüfbar und es ist davon auszugehen, dass es sich daher auch zeitnah in den aufsichtlichen Prüfungsschwerpunkten wiederfindet. Dies hört sich zunächst nach einer weiteren Belastung für die Institute an. So sollte es aber dann nicht sein, wenn die Aufsicht mit dem Thema Risikokultur konsistent umgeht. Denn in Anlehnung an das obige Zitat von Peter F. Drucker sollte ja in Häusern mit sehr guter Risikokultur das letzte Detail in den Regelungen und Prozessbeschreibungen nicht mehr die bisherige Bedeutung haben und entsprechend auch nicht mehr mit der bisherigen Tiefe geprüft werden. Häuser, in denen die handelnden Personen die richtige Einstellung haben, sollten also im Gegenzug bei den traditionellen Prüfungen für Entlastungen in Frage kommen.

Diese spannende Diskussion beginnt jetzt erst. Der BankPraktiker wird Sie wie immer auf dem Laufenden halten.

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen

Ihr Prof. Dr. Stefan Janßen

Studiengangsleiter Bank- und Versicherungsmanagement, Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, vormals Prüfungsleiter bei der Deutschen Bundesbank


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Finanzbildung: Eine (deutsche) Baustelle

Ein analytischer Blick auf die große Bedeutung von Kenntnissen zur Finanzwelt

Zum Beitrag...

Risikotragfähigkeit im Fokus der Aufsicht

Ein neues Zeitalter der ökonomischen und formalen Resilienz

Zum Beitrag...

Beteiligungsrisikomessung in Banken

Regulatorischen Anforderungen, Bewertungsmethoden und Herausforderungen

Zum Beitrag...

Die schwierige Erbengemeinschaft

Lösungsansätze bei Blockadesituationen innerhalb der Erbengemeinschaft im Rahmen der Nachlassbearbeitung der Banken

Zum Beitrag...

ESG-Risiken im Risikotragfähigkeitskonzept einer Regionalbank

Ein Resümee aus zweijähriger Erprobung und Pilotierung in einer „typischen“ Regionalbank

Zum Beitrag...

„VUCA“ und „BANI“ – Relevante Akronyme für die moderne Arbeitswelt

Abbreviaturen gegen das Chaos: Wie praxistauglich sind die Begriffe „VUCA“ bzw. „BANI“ und wie können Führungskräfte adäquat darauf reagieren respektive damit agieren?

Zum Beitrag...

Das ganz große Geld – Betrug & Co

Zum Beitrag...


Facettenreich, aktuell und für die praktische Anwendung geschrieben. Der BankPraktiker ist ein hilfreicher Partner bei der Weiterentwicklung der Banksteuerung.

Christian Hasenclever

Treasury, Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) Hannover
Lehrbeauftragter Hochschule Hannover

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Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Christian Denk
    Abteilungsleiter Grundsatz und Koordination Laufende Aufsicht/Meldewesen, Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vorsitzender Richter am BGH, Bankrechtssenat, und Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
  • Dr. Peter Hanker
    Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG
  • Wolfgang Hartmann
    Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG
  • Prof. Dr. Thomas A. Lange
    Vorsitzender des Vorstandes, National-Bank AG
  • Dr. Peter Lutz
    Abteilungspräsident Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Jens Obermöller
    Gruppenleiter IT-Aufsicht/Cybersicherheit und Regulierung Zahlungsverkehr Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority
  • Prof. Dr. Svend Reuse
    Mitglied des Vorstands, Kreissparkasse Düsseldorf
  • Dr. Hans Richter
    Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht a. D., Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart

Unser Fachbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Dirk Beule
    Rechtsanwalt, Syndikus Rechtsabteilung, HSBC Trinkaus, Düsseldorf
  • Markus Dokter
    Bereichsleiter Finanzen, Volksbank Mittelhessen eG
  • Volker Fentz
    Bereichsleiter Firmenkunden, Rheingauer Volksbank eG
  • Dr. Karsten Füser
    Partner, EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH
  • Frank Günther
    Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH
  • Dr. Ralf Hannemann
    Direktor, Bereichsleiter Bankenaufsicht, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
  • Prof. Dr. Stefan Janßen
    Jade Hochschule Wilhelmshaven, Fachbereich Wirtschaft, vormals Prüfungsleiter bei der Bundesbank
  • Prof. Dr. Ralf Josten
    LL.M. oec., Rechtsanwalt, Chefjustitiar & Direktor, LL.M., Zentralbereich Kommunen Recht, Kreissparkasse Köln
  • Stephanie Kamp LL.M.
    Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.), Stetter Rechtsanwälte
  • Dr. Marco Kern
    Vorstandsvorsitzender, VR Bank Südliche Weinstraße eG
  • Dr. Jörg Lauer
    Rechtsanwalt, langjährige Immobiliengeschäftsverantwortung im Landesbankbereich
  • Dr. Tanja Leicht
    Bereichsdirektorin Organisation/IT, Sparkasse Südpfalz
  • Dirk Lötters
    Bundesbankdirektor, Leiter Bankgeschäftliche Prüfungen Deutsche Bundesbank
  • Thomas Maurer
    Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG
  • Elmar Scholz
    Chief Compliance Officer, Abteilungsdirektor Compliance / Marktservice, Sparkasse am Niederrhein
  • Anja Steinmeyer
    Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG
  • Prof. Dr. Stefan Zeranski
    ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eG

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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