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BankPraktiker

BankPraktiker ist die monatliche Fachzeitschrift aus dem Finanz Colloquium Heidelberg für Fach- und Führungskräfte aller Institutsgruppen der Kreditwirtschaft. BankPraktiker informiert die Leser monatlich kompakt und lösungsorientiert mit praxisorientierten Beiträgen über die wichtigen Entwicklungen im Aktiv- und Passivgeschäft sowie zu Personal- und bereichsübergreifenden Themen aus der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche. Im Infoteil halten Personalia und Bücher die Leser auf dem Laufenden.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

„Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.“ lautet ein bekanntes Zitat von Mark Twain. Manchmal ist es auch das maßgebliche Motto für die Inhalte von Strategien von Kreditinstituten.

Grund genug sich auch einmal mit dem seit Jahren eingespielten und vertrauten Verfahren zu beschäftigen und das eigene Handeln kritisch zu reflektieren. Umso eher man sich mit diesem Thema auch im eigenen Haus auseinander setzt – sowohl im Rahmen einer Überprüfung innerhalb des Internen Kontrollsystems als auch durch eine Prüfung der Internen Revision –, desto besser können eventuelle Schwächen aufgedeckt und behoben werden. Denn auch gerade für Sonderprüfungen gem. § 44 KWG sind die Prüfungshandlungen im Bereich der Strategien das Einfallstor in das Risikomanagement. Und vor diesem Hintergrund darf ich Ihnen u. a. meinen Beitrag zum Strategiethema aus der Ausgabe 06/2023 zum Lesen empfehlen.

Gehen wir gleich mal in die Vollen: Die Darstellung der strategischen Ziele und die Maßnahmen zu deren Erreichung sind in den Strategiedokumenten hinreichend konkret zu formulieren, um eine entsprechende Überwachbarkeit der Zielerreichung sicherzustellen. Hinreichend konkret bedeutet, dass eindeutige und demnach klar überprüfbare Aussagen getroffen werden müssen. Somit reichen Allgemeinplätze wie „Wir wollen qualitativ hochwertiges Kundenkreditgeschäft betreiben“ nicht. Dem Leser bzw. Adressaten der Strategien muss klar sein, wie die Begriffe definiert und entsprechend quantitativ und qualitativ abgegrenzt sind.

Insbesondere im Bereich der Spezialfinanzierungen werden wiederholt Mängel in Bankgeschäftlichen Prüfungen gem. § 44 KWG festgestellt, wenn die Vorgaben unspezifisch oder nicht klar nachvollziehbar sind. Dies wird im Folgenden an zwei Formulierungsbeispielen von Spezialfinanzierungen erläutert:

  1. „Wir investieren nur in neuwertige Objekte.“
  2. „Wir investieren nur in wertstabile Transaktionen.“

In solchen Fällen müssen die Strategien nachfolgend solcher Aussagen konkrete Vorstellungen über die genannten Ausprägungen enthalten. Es muss also klar feststehen, was das Institut unter „neuwertig“ versteht. Bedeutet es, dass tatsächlich neue Objekte finanziert werden oder nur bis zu einem bestimmten Alter? Oder gilt dies für bestimmte Objekttypen? Dies gilt ebenso für „wertstabil“: Alle Beteiligten im gesamten Geschäftsprozess, also somit Markt, Marktfolge und Risiko-Controlling, benötigen ein einheitliches Verständnis über die (zulässige) Schwankungsbreite.

Wenn es der Beitrag schaffen sollte, für die nächste Überprüfung der Strategien in Ihrem Hause zusätzliche Kontrollpunkte angeregt zu haben, dürften sich das Lesen bereits gelohnt haben.

Hierzu wünsche ich Ihnen viel Vergnügen!

 

Freundliche Grüße

Ihr Henning Riediger, Prüfungsleiter, Deutsche Bundesbank


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Stellvertretung: Rechtswirksames Handeln für Dritte

Das rechtswirksame Handeln in fremdem Namen ist alltägliches Geschäft auch in der Kreditwirtschaft. Erfahren Sie mehr über Vertretungsarten und deren Umfang.

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MaRisk 8.0: Weitergehende Anforderungen an die Risikokultur

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Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über einen aktuellen Fall des BGH zur Entscheidung des LG Frankfurt/M. zu Insidergeschäften.

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Das Lieferkettengesetz in der Finanzwirtschaft

Aufgrund des „Lieferkettengesetzes“ müssen Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft soziale und ökologische Sorgfaltspflichten einhalten.

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Der Digitale Euro

Die EZB plant die Einführung des digitalen Euros, um das bargeldlose Zahlen zu erleichtern, den Wandel zu einer digitalen Gesellschaft zu unterstützen.

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Rezensionen im Heft


Ammann Julius, Brcic Davor, Claaßen Michael, Demuth Anne, Dr. Held Markus, Prof. Dr. Kühn Ralf, Maul-Lu Cornelius, Dr. Nekat Kai , Neufang Johannes , Dr. Parise Raffaele, Plumanns Philipp, Riediger Henning, Siedner Petra, Sternberg Colette, Supplitt Tom, Uherr Peter, Wahl Talena, Dr. Wellmann Michael (Hrsg.), Prüfungen nach § 44 KWG und Art. 12 SSM-VO 4. Auflage, FCH AG, 2022; von Marko Mohrenz

Zur Rezension...

Brugger Martin , Dauber Markus, Dehnke Frank, Eberwein Annika, Dr. Erler Lars, Geie Tom John, Hasenclever Christian, Haser Natalia, Prof. Dr. Haug Matthias, Dr. Held Markus, Hermann Jörn, Horn Jörg, Dr. Kern Marco, Leuker Ulrich, Maurer Thomas, Michelmann Oliver, Mohr Julian, Riediger Henning (Hrsg.), Dr. Schneider Jochen, Sterflinger Christian, Strategiehandbuch Kreditwirtschaft, FCH AG, 2023; von Christian Schnabel

Zur Rezension...

Dr. Beck Julius, Beck Steffen, Braun Julia, Dr. jur. Cranshaw Friedrich L., Henning Thomas, Holtkötter Dieter, Kastner Arno, Lord Stephan, Dr. Mielke Sebastian, Prof. Dr. Portisch Wolfgang, Rechtmann Jochen, Rentschler Tobias , Dr. Richter Hans Ernst, Steinwachs Robin, Steinwachs Torsten, Wolff-Simon Dirk, Wuschek Thomas, Problematische Firmenkundenkredite, 6. Auflage, FCH AG, 2023; von Laura Haber

Zur Rezension...

Gierschmann/Baumgartner, Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: TTDSG, C.H.BECK, 2023; von Christian Maull

Zur Rezension...

Liebermeister, Die Führungskraft als Influencer, GABAL Verlag GmbH, 2020; von Heidi Bois

Zur Rezension...


„

Facettenreich, aktuell und für die praktische Anwendung geschrieben. Der BankPraktiker ist ein hilfreicher Partner bei der Weiterentwicklung der Banksteuerung.

“

Christian Hasenclever

Treasury, Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) Hannover
Lehrbeauftragter Hochschule Hannover

Alle Beiträge

Ausgabe - 12-01/2023
Zeugen und Angeklagte im deutschen Strafprozess
15.11.2022
Verlustfreie Bewertung nach IDW RS BFA 3 in der Kapitalplanung
08.11.2022
ESG-Regulatorik: Banken stehen vor neuen Herausforderungen
08.11.2022
MaRisk 8.0-E: Rückschritt oder Fortschritt?
04.11.2022
Rezension: Festschrift für Markus Gehrlein
04.11.2022
Rezension: Fristentransformation durch Banken
04.11.2022
Whistleblowing – alter Hut oder (noch) heißes Eisen?
03.11.2022
Geldanlage im Netflix-Zeitalter
03.11.2022
Ausgabe - 11/2023
Reform der Gesamtbanksteuerung: Risikotragfähigkeit
13.09.2023
Ausgabe - 10/2023
Insiderstraftaten in der Strafrechtspraxis
14.09.2023
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DORA … und was das an Nutzen und Aufwand bedeutet
13.09.2023
Der neue QI-Vertrag: Änderungen & To-dos mit Praxistipps im Überblick
12.09.2023
MaRisk 8.0 – Umsetzungshinweise und Folgen für die Banksteuerung
12.09.2023
Rollen und Verantwortlichkeiten im Rahmen von Managementsystemen
07.09.2023
Neue ESG-Berichterstattung: Herausforderungen für kleine Institute
07.09.2023
Die Prüfung von RPA-Prozessen in Kreditinstituten
26.07.2023
Ausgabe - 09/2023
Ein besonderer Fall von Insiderstraftaten
16.08.2023
MaRisk 8.0: Weitergehende Anforderungen an die Risikokultur
16.08.2023
Abhilfeverfahren als neues Instrument der Massenklage gegen Banken
08.08.2023
Stellvertretung: Rechtswirksames Handeln für Dritte
20.07.2023
Rezension: Die Führungskraft als Influencer
10.07.2023
Das Lieferkettengesetz in der Finanzwirtschaft
07.07.2023
Der Digitale Euro
04.07.2023
Rezension: Problematische Firmenkundenkredite, 6. Auflage
23.06.2023
Rezension: Strategiehandbuch Kreditwirtschaft
24.05.2023
Rezension: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: TTDSG
10.05.2023
Rezension: Prüfungen nach § 44 KWG und Art. 12 SSM-VO, 4. Auflage
24.02.2023
Ausgabe - 07-08/2023
Anfangsverdacht und Ermittlungen bei Verdacht von Insiderstraftaten
12.07.2023
Rezension: Richtig texten mit KI – ChatGPT, GPT-4, GPT-3 & Co.
10.07.2023
Hinweisgeberschutzgesetz – Status quo und Umsetzung in der Praxis
04.07.2023
Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG)
29.06.2023
Finalisierung der IRRBB und CSRBB
12.06.2023
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07.06.2023
Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen
26.04.2023
Rezension: Analyse der zukünftigen und nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit
06.04.2023
Rezension: Praxisleitfaden Corporate Governance
24.03.2023
Ausgabe - 06/2023
Das Management von Biodiversitätsrisiken – History repeated?
16.05.2023
Straffreiheit trotz Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB
12.05.2023
Strategien – (nachhaltig) im Fokus der Aufsicht
08.05.2023
Die Auswirkungen der Whistleblower-Richtlinie auf den Bankensektor
26.04.2023
Die EZB, die Inflation und die langfristigen Zinsen
26.04.2023
CloudComputing & Regulatorik: Auf dem Weg zum wolkenlosen Cloud-Himmel
26.04.2023
Rezension: Handbuch Immobilienbewertung in der Kreditwirtschaft, 2. Auflage
28.03.2023
Rezension: AGB-Banken • AGB-Sparkassen • Sonderbedingungen
24.03.2023
Rezension: Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft
23.03.2023
Rezension: New Banking
22.03.2023
Rezension: Nachhaltigkeit richtig umsetzen
22.03.2023
Rezension: Hacking & Security
22.03.2023
Rezension: Immersive Unternehmenswelten
21.03.2023
Ausgabe - 05/2023
Das „klassische“ Kapitalmarktstrafrecht“
13.04.2023
AML/CFT: Herausfordernde Zeiten zwischen Extremen und Extremismus
12.04.2023
Finance 4.0: Einsatz der KI beim Forecasting in KMU
04.04.2023
Einführung des IRB-Ansatzes in einer VR-Bank
28.03.2023
Rezension: Vertrags- und Formularbuch
20.01.2023
Rezension: Das Monopol im 21. Jahrhundert
20.01.2023
Ausgabe - 04/2023
„Kapitalmarktstrafrecht“ – Ein Einstieg
06.04.2023
Operationelle Risiken: Offener Umgang von zentraler Bedeutung
20.03.2023
7. MaRisk-Novelle und die neuen Anforderungen an Modelle
14.03.2023
Kernkapitalbedarf extern sichern – neue Lösungen für Regionalbanken
14.03.2023
Künftige Änderungen im Recht der GbR durch MoPeG für Kreditinstitute
10.03.2023
Bitcoin – nachhaltiger als sein Ruf?
08.03.2023
Rezension: Behavioral Finance
17.02.2023
Rezension: Arbeitswelt und KI 2030
25.01.2023
Ausgabe - 03/2023
Rezension: Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung
24.02.2023
Zinswende als Chance – Margensteigerung durch innovative Produktideen
15.02.2023
Zeitenwende – Die Weltwirtschaft sortiert sich neu
02.02.2023
Geschäftsgeheimnis(schutz), Datenschutz, Bankgeheimnis und Aufsicht
01.02.2023
Stiftungsrechtsreform - Chancen oder Risiken für Bestandsstiftungen?
31.01.2023
Rezension: Bankkalkulation und Risikomanagement
19.01.2023
Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage
17.01.2023
Rezension: Bilanzpolitik – Bilanzkosmetik – Bilanzfälschung
11.01.2023
Rezension: Die unbegrenzte Auslegung
10.01.2023
Ausgabe - 02/2023
Rezension: Aktuelles Immobilienrecht 2022
20.01.2023
Staatsanwaltschaftlicher/gerichtlicher Verfahrensabschluss
19.01.2023
Haftungsrisiken beim Vertrieb nachhaltiger Kapitalanlagen
21.12.2022
Eigenmitteloptimierte Vermögensallokation einer Regionalbank
20.12.2022
GwG – Der risikobasierte Ansatz
20.12.2022
Immobiliengeschäft in der 7. MaRisk-Novelle
19.12.2022
Status quo der Nachhaltigkeitsberichte europäischer Automobilbanken
19.12.2022
Rezension: Disrupt Yourself
16.12.2022
Rezension: Führungskultur im Wandel
01.12.2022
Rezension: Künstliche Intelligenz für Kreditinstitute
04.11.2022

Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Markus Dauber
    ehem. Vorstandsvorsitzender, Volksbank eG - Die Gestalterbank
  • Christian Denk
    Abteilungsleiter Grundsatz und Koordination Laufende Aufsicht/Meldewesen, Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vorsitzender Richter am BGH, Bankrechtssenat, und Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
  • Dr. Peter Hanker
    Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG
  • Wolfgang Hartmann
    Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG
  • Prof. Dr. Thomas A. Lange
    Vorsitzender des Vorstandes, National-Bank AG
  • Dr. Peter Lutz
    Abteilungspräsident Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Jens Obermöller
    Leiter Grundsatzreferat Cybersicherheit in der Digitalisierung und Regulierung Zahlungsverkehr bei der BaFin
  • Prof. Dr. Svend Reuse
    Mitglied des Vorstands, Kreissparkasse Düsseldorf
  • Dr. Hans Richter
    Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht a. D., Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart
  • Karl Matthäus Schmidt
    Vorstandssprecher, Quirin Privatbank AG

Unser Fachbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Dirk Beule
    Rechtsanwalt, Syndikus Rechtsabteilung, HSBC Trinkaus, Düsseldorf
  • Markus Dokter
    Bereichsleiter Finanzen, Volksbank Mittelhessen eG
  • Volker Fentz
    Bereichsleiter Firmenkunden, Rheingauer Volksbank eG
  • Dr. Karsten Füser
    Partner, EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH
  • Frank Günther
    Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH
  • Dr. Ralf Hannemann
    Direktor, Bereichsleiter Bankenaufsicht, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
  • Prof. Dr. Stefan Janßen
    Jade Hochschule Wilhelmshaven, Fachbereich Wirtschaft, vormals Prüfungsleiter bei der Bundesbank
  • Ralf Josten
    LL.M. oec., Rechtsanwalt, Chefjustitiar & Direktor, LL.M., Zentralbereich Kommunen Recht, Kreissparkasse Köln
  • Dr. Marco Kern
    Vorstandsvorsitzender, VR Bank Südliche Weinstraße eG
  • Dr. Jörg Lauer
    Rechtsanwalt, langjährige Immobiliengeschäftsverantwortung im Landesbankbereich
  • Dr. Tanja Leicht
    Bereichsdirektorin Organisation/IT, Sparkasse Südpfalz
  • Dirk Lötters
    Bundesbankdirektor, Leiter Bankgeschäftliche Prüfungen Deutsche Bundesbank
  • Thomas Maurer
    Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG
  • Elmar Scholz
    Chief Compliance Officer, Abteilungsdirektor Compliance / Marktservice, Sparkasse am Niederrhein
  • Anja Steinmeyer
    Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG
  • Prof. Dr. Stefan Zeranski
    ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eG

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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