Pascal Schumacher ist Rechtsanwalt und Partner, Dr. Lea Stegemann ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Sie beraten Unternehmen u. a. zu Datenschutzrecht und kollektiven Rechtsschutzverfahren.[1]
I. Einleitung
Das Datenschutzrecht stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Insbesondere Kreditinstitute stehen vor der Schwierigkeit, nicht nur mit den sich ständig ändernden rechtlichen Anforderungen und dem rasanten technischen Fortschritt Schritt halten zu müssen. Sie sind auch ein beliebtes Ziel für Hackerangriffe. Insbesondere die bei ihnen gespeicherten persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden können für Cyber-Kriminelle von großem Interesse sein. Gelingt es ihnen, an die Bankdaten der Kundinnen und Kunden zu gelangen, können sie sich unter Umständen finanzielle Vorteile verschaffen.
Cyber-Angriffe bergen für das betroffene Kreditinstitut gleich mehrere Risiken: Ein Datenleck kann bei Bekanntwerden zu einem erheblichen Reputationsverlust für das betroffene Kreditinstitut führen, der auch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer dort hinterlegten Daten beeinträchtigen kann. Darüber hinaus kann ein Verstoß zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Neben Einbußen durch mögliche Betriebsunterbrechungen infolge eines Hackerangriffs kommen sowohl öffentlich-rechtliche Sanktionen (z. B. in Form eines Bußgeldes nach Art. 83 DSGVO) als auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Zivilrechtlich können betroffene Kundinnen und Kunden den europarechtlichen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO geltend machen. Diesen können sie sowohl individuell verfolgen als auch die teilweise von Verbraucherverbänden oder Rechtsdienstleistern angebotene Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche in Anspruch nehmen.
Nachfolgend werden die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO dargestellt, unter denen betroffene Kundinnen und Kunden ihren erlittenen materiellen oder immateriellen Schaden gegenüber einem Kreditinstitut geltend machen können.
II. Der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO [...]
Beitragsnummer: 22566
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