Freitag, 26. April 2024

Der Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen nach Art. 82 DSGVO

Wie Banken ihre Datenschutz-Compliance sicherstellen, unter welchen Voraussetzungen nach dem EuGH ein Schadensersatzanspruch besteht und wie man sich dagegen wehren kann.

Pascal Schumacher ist Rechtsanwalt und Partner, Dr. Lea Stegemann ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Sie beraten Unternehmen u. a. zu Datenschutzrecht und kollektiven Rechtsschutzverfahren.[1]

 

I. Einleitung

Das Datenschutzrecht stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Insbesondere Kreditinstitute stehen vor der Schwierigkeit, nicht nur mit den sich ständig ändernden rechtlichen Anforderungen und dem rasanten technischen Fortschritt Schritt halten zu müssen. Sie sind auch ein beliebtes Ziel für Hackerangriffe. Insbesondere die bei ihnen gespeicherten persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden können für Cyber-Kriminelle von großem Interesse sein. Gelingt es ihnen, an die Bankdaten der Kundinnen und Kunden zu gelangen, können sie sich unter Umständen finanzielle Vorteile verschaffen.

Cyber-Angriffe bergen für das betroffene Kreditinstitut gleich mehrere Risiken: Ein Datenleck kann bei Bekanntwerden zu einem erheblichen Reputationsverlust für das betroffene Kreditinstitut führen, der auch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer dort hinterlegten Daten beeinträchtigen kann. Darüber hinaus kann ein Verstoß zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Neben Einbußen durch mögliche Betriebsunterbrechungen infolge eines Hackerangriffs kommen sowohl öffentlich-rechtliche Sanktionen (z. B. in Form eines Bußgeldes nach Art. 83 DSGVO) als auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Zivilrechtlich können betroffene Kundinnen und Kunden den europarechtlichen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO geltend machen. Diesen können sie sowohl individuell verfolgen als auch die teilweise von Verbraucherverbänden oder Rechtsdienstleistern angebotene Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche in Anspruch nehmen.

Nachfolgend werden die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO dargestellt, unter denen betroffene Kundinnen und Kunden ihren erlittenen materiellen oder immateriellen Schaden gegenüber einem Kreditinstitut geltend machen können.

 

II. Der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO [...]
Beitragsnummer: 22566

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenpflichtiger Beitrag aus unseren Fachzeitschriften.

Um alle Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach eines unserer Abonnements abschließen!

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "BankPraktiker DIGITAL" Ihr

aktives Abonnement anschauen oder ein neues Abonnement abschließen.

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Handbuch Datenmanagement, 2. Auflage

119,00 € inkl. 7 %

Produkticon
DSGVO: Neue Haftungsrisiken aus immateriellen Schadensansprüchen

399,00 € exkl. 19 %

27.06.2024

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
BGH äußert sich zum Anspruch auf „Kopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Sofern ein Dokument nicht von der betroffenen Person selbst stammt, besteht nach BGH-Auffassung grundsätzlich keine Verpflichtung zur Herausgabe dessen Kopie.

17.04.2024

Beitragsicon
DSGVO: Rechtskonformität schützt nicht vor historischen Verstößen

Frank Schlaphof beleuchtet die trotz vorbildlicher Datenschutzprozesse lauernden Verstöße im Kundendatenschutz und wie Kreditinstitute diese neutralisieren.

09.11.2022

Beitragsicon
Kein Widerruf nach vollständiger Erfüllung eines Kreditvertrags

Ein Verbraucher kann sich nach vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag nicht mehr auf sein Widerrufsrecht berufen.

17.04.2024

Beitragsicon
Analoge Anwendung von § 288 I 1 BGB auf verspätete Kontoentsperrung

Ein Kunde hat einen Schadensersatzanspruch nach § 288 I 1 BGB , wenn ihm der Zugriff auf sein Kontoguthaben wg. verspätete Freigabe verwehrt wurde.

21.03.2024

Beitragsicon
IT-Security: Cyberangriffe verstehen und vorbeugen

Um Attacken weiter zu professionalisieren, gehen Angreifer zunehmend systematisch und zielgerichtet vor.

08.04.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.