Überschuldungsprüfung - ACHTUNG: Verkürzter Prognosezeitraum läuft aus
Anpassung Prognosezeitraum bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung zum Jahreswechsel: Umgang mit vorliegenden und neu eingehenden Fortführungsprognosen.
Prof. Dr. Artur M. Swierczok LLM (UCL)