Schabana Zargarzada, Referentin Vorstand, Sparkasse Oberhessen
I. Zeitenwandel – wer bewirbt sich bei wem?
Liebe Leserinnen und Leser, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung prognostiziert einen Rückgang des derzeitigen Erwerbspersonenpotentials bis 2035 um rund 15 %. Bis 2060 um weitere rund 22 %.
Abbildung 1: Überblick der Erwerbspersonen bis 2060
Wenn Sie nun davon ausgehen, das Problem entstehe erst in den nächsten Jahrzehnten, so liegen Sie falsch. Bereits heute sprechen offene Vakanzen und durchschnittliche Recruitingzeiten in den Unternehmen eine deutliche Sprache. Sie haben sich in den vergangenen Jahren überproportional erweitert. Der Fachkräftemangel ist bereits in der Bankbranche existent und wird durch künftige Ruheständler verschärft. Beispielsweise sind mehr als 50 % der Mitarbeitenden in der Sparkassen-Finanzgruppe über 50 Jahre alt. Der Verlust dieser Expertise aus Altersgründen kann nur verzögert, eine Abwanderung jedoch nicht gänzlich verhindert werden.
Am Beginn der Berufszeit stehen die jungen (künftigen) Mitarbeitenden. Die Attraktivität der Bank als Arbeitgeber ist für diese Zielgruppe in den letzten Jahren deutlich gesunken. Der Status als „König der Kaufleute“ gilt heute nicht mehr. Es sind andere Werte, die Nachwuchskräfte anziehen und im Unternehmen halten.
Hier unterstreicht Nancy Plaßmann, Generalbevollmächtigte der Berliner Sparkasse die doppelte Bedeutung junger Menschen: Eine Imagesteigerung der Branche ist notwendig, da sie als Kunden und als Mitarbeitende von Bedeutung sind[1].
Somit geraten Banken immer mehr in eine defensive Haltung. Ein erforderliches Umdenken in den Instituten ist jedoch kaum feststellbar.
Wir bewerben uns künftig bei den Arbeitnehmenden und nicht umgekehrt![2] Helmut Schleweis, Präsident des DSGV, sprach damit einen bereits existenten, aber noch nicht bei allen Entscheidern bewussten, Sachverhalt an.
Nehmen Sie diese Aussage mit in Ihre tägliche Arbeit. Denn der Bewerbungsprozess eines Arbeitgebers bei Arbeitnehmenden ist noch lange keine Realität. Auch ist er nicht auf den Recruitingprozess beschränkt. Der Arbeitgeber muss sich dauerhaft damit auseinandersetzen. Denn so unterstützt er die Bindung von Mitarbeitenden und kann das Ende einer Beschäftigung positiv begleiten.
II. Änderungen – purer Aktionismus oder strukturiertes Vorgehen? [...]
Beitragsnummer: 22353