Ramona Gärtner, MA Interne Revision, Interne Revision der Volksbank Gronau-Ahaus eG
I. Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütung in Banken
Der Bereich Personalmanagement unterliegt analog allen weiteren Bereichen der Bank gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a KWG und AT 3 der MaRisk liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung; aufgrund von Geschäftsverteilungsplänen, Bereichskonzepten und einer entsprechenden Aufbauorganisation sowie Übertragung von Kompetenzen an die Bereichsleitung des Personalmanagements wird die Verantwortung auf die Führungskraft übertragen. Ebenso ergibt sich ein Handlungsbedarf aufgrund der aufsichtsrechtlichen Vorgaben im AT 7.2 der MaRisk in Zusammenhang mit einem angemessenen, transparenten und auf eine nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichteten Vergütungssystem für Mitarbeitende und Geschäftsleitung. [...]
Beitragsnummer: 22691