
Herresthal (Redaktion): Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: Bankvertragsrecht. C.H.BECK, München, 5. Aufl. 2023. 2.714 S., 299 €.
Bankvertragsrecht komplett? Zunächst wundert sich der Leser, dass in der Reihe der Münchener Kommentare ein Band zum Bankvertragsrecht auftaucht. Aufgehängt ist die Kommentierung an den HGB-Vorschriften zum Bankvertragsrecht. Allerdings sind diese nicht Vorschrift für Vorschrift kommentiert, wie man das im MüKo gewohnt ist, sondern die Rechtsgebiete des Zahlungsverkehrs und des Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfts sind auf über 2.500 Seiten umfassend wie in einem Handbuch dargestellt. Was natürlich fehlt, ist das gesamte Kreditrecht, denn dieses wird nicht im HGB zumindest auch, sondern ausschließlich im BGB geregelt.
Die Neuauflage des Bandes stellt also in systematischer Weise das Recht der Zahlungsdienste der §§ 675c–676c BGB unter Einbeziehung der im EGBGB geregelten Informationspflichten und der AGB der Banken ebenso dar wie das Recht des Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfts. So entsteht ein Gesamtüberblick, der sich aus den detaillierten Bestimmungen selbst nicht ohne weiteres erschließen ließe. Der Themenkomplex der sustainable finance ist u. a. im Bereich der Anlageberatung und im Abschnitt zu den Effektengeschäften berücksichtigt.
Ein gelungenes Konzept, das dem im selben Verlag erschienenen Bankrechtshandbuch zu den hier behandelten Themen nicht nachsteht.
Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender FCH AG
Beitragsnummer: 22459