Dienstag, 21. November 2023

Einfluss der ICAAP-Umstellung auf den SREP-Zuschlag

Die Meldung zur Risikotragfähigkeit wird für die normative Perspektive relevanter

Roland Rehn, Senior Manager, Kompetenzteam Risikomanagement, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

I. Ausgangslage

Das geänderte Zinsumfeld, der Poly-Krisen-Zustand und die steigenden regulatorischen Anforderungen beim Eigenkapital stellen alle Kreditinstitute vor große Herausforderungen. Sinkende Nachfrage im Kundenkreditgeschäft, stille Lasten im Depot A, nur mittel- bis langfristig beeinflussbare Kostenblöcke und die verschärften Wettbewerbsbedingungen schwächen die operative Ertragskraft und erschweren den von Basel III geforderten Kapitalaufbau. Letztlich geht es darum, ob angesichts der veränderten Rahmenbedingungen die bisherigen Geschäftsmodelle noch durchhaltbar und ökonomisch nachhaltig sind.

Für Geschäftsmodelle, die auf ökonomische Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, ist die Fähigkeit, den eigenen Kunden und Mitgliedern langfristig und zuverlässig Finanzdienstleistungen anbieten zu können, eine wesentliche Bedingung. Kurzfristige Strategiewechsel im Produktangebot, die z. B. durch aufsichtsrechtliche Engpasssituationen (z. B. aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalbasis) motiviert sind, erweisen sich kontraproduktiv in Bezug auf Kundenbindung und getätigte Investitionen (z. B. in Markenaufbau, Personal, Technik). Deshalb sind strategische Planungen mit einem Horizont von ein oder zwei Jahren und ohne Berücksichtigung der Ergebnisfähigkeit nicht ausreichend. Für ein auf ökonomische Nachhaltigkeit ausgerichtetes Geschäftsmodell ist ein Betrachtungshorizont von mindestens fünf Jahren sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund nimmt die Kapitalplanung nach AT 4.1 MaRisk eine zentrale Position ein. Ein wichtiges Element hierbei ist die betriebswirtschaftliche Steuerung des SREP-Kapitalaufschlags und dessen Auswirkung auf die Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs gemäß AT 4.1 Tz. 11 MaRisk einschließlich nachvollziehbarer Darstellung der zugrundeliegenden Annahmen.

1. SREP-Prozess der BaFin

Die aufsichtlichen Rahmenbedingungen zur Aggregation von Risiken manifestieren sich einerseits in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk – und andererseits im Leitfaden zur „Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ sowie den EBA-Leitlinien[1] für den SREP. Dieser Beitrag fokussiert ausschließlich auf die Rahmenbedingungen für das SREP-Bucket für weitere wesentliche Risiken. [...]
Beitragsnummer: 22350

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