Mittwoch, 4. September 2024

Neue Rahmenbedingungen durch SREP-Update

Eine Neubewertung der Wechselwirkungen von ökonomischer Perspektive zur normativen Perspektive

Roland Rehn, Senior Manager, Kompetenzteam Risikomanagement, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

I. Ausgangslage

Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung[1] zu den neuen Zuschlagsklassen für weitere wesentliche Risiken im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2024 veröffentlicht.

Mit Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzepte (RTF-Konzepte) auf die neuen Sichtweisen hatte die Aufsicht für die SREP-Zyklen 2022 und 2023 im Rahmen einer Übergangslösung einen sogenannten Konversionsfaktor in Höhe von 0,8 bei der Ermittlung des Teilzuschlags für die weiteren wesentlichen Risiken zugrunde gelegt, sodass die entsprechenden Risiken nur zu 80 % berücksichtigt wurden. Da im Jahr 2023 alle Institute ihre RTF-Konzepte umgestellt haben, lagen zum 31.12.2023 flächendeckend Daten zur Risikomessung in der ökonomischen Perspektive vor. Eine auf dieser Datenbasis durchgeführte Kalibrierung hatte zur Folge, dass die Zuschlagssätze für die weiteren wesentlichen Risiken deutlich abgesenkt werden konnten und damit die Notwendigkeit für einen Konversionsfaktor entfällt.

1. Aufsichtlicher Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank führen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (Supervision Review and Evaluation Process – SREP) jährlich eine Risikoanalyse für alle weniger bedeutenden Institute (LSIs) durch. Dabei werden hauptsächlich die Dimensionen Qualität und Auswirkungen untersucht.

Zur Bewertung der Dimension Qualität nimmt die Aufsicht eine systematische Bewertung und Risikoeinstufung der LSIs[2] in Bezug auf die folgenden vier Elemente vor:

  • Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
  • Angemessenheit von Governance und Risikomanagement
  • Bewertung der Kapitalrisiken
  • Bewertung der Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Für jeden dieser vier Bereiche vergibt die Aufsicht eine Teilnote von 1 (keine/sehr geringe Risiken; stark ausgeprägtes Risikomanagement) bis 4 (hohe Risiken; schwaches Risikomanagement) und fasst diese zu einer Gesamtnote zusammen.

Während Institute auf die Verbesserung aller Elemente des SREP abzielen können, wird in diesem Beitrag vor allem der ICAAP behandelt werden, denn dieser stellt einen wichtigen Ausgangspunkt für den SREP dar.

2. SREP-Prozess der BaFin im Überblick

Mit der europäischen Eigenmittelrichtlinie IV – der „Capital Requirements Directive IV“ CRD IV) – wurde die Säule II-Gesamtkapitalanforderung eingeführt, die in §§ 6c und 6d KWG umgesetzt ist. Die aufsichtlichen Rahmenbedingungen zur Aggregation von Risiken manifestieren sich einerseits in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk – und andererseits im Leitfaden zur „Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ sowie den EBA-Leitlinien[3] für den SREP. Dieser Beitrag fokussiert ausschließlich auf die Rahmenbedingungen für das SREP-Bucket für weitere wesentliche Risiken. [...]
Beitragsnummer: 22715

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