FACHZEITSCHRIFTEN


BankPraktiker

BankPraktiker ist die monatliche Fachzeitschrift aus dem Finanz Colloquium Heidelberg für Fach- und Führungskräfte aller Institutsgruppen der Kreditwirtschaft. BankPraktiker informiert die Leser monatlich kompakt und lösungsorientiert mit praxisorientierten Beiträgen über die wichtigen Entwicklungen im Aktiv- und Passivgeschäft sowie zu Personal- und bereichsübergreifenden Themen aus der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche. Im Infoteil halten Personalia und Bücher die Leser auf dem Laufenden.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

Mitglieder von Leitungsorganen und Schlüsselfunktionen müssen in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, mit denen die Sicherheit und Solidität ihres Instituts, ggf. aber auch des gesamten Bankensektors, gewährleistet werden. Deswegen ist es das erklärte Ziel der Aufsicht, einzelnen Personen, die ein Risiko für den ordnungsgemäßen Betrieb des Instituts darstellen würden, frühzeitig den Eintritt in die Finanzinstitution zu verwehren oder sie bei einem schwerwiegenden Vorfall von der weiteren Ausübung ihrer Funktion abzuhalten.

Das neue EU-Bankenpaket stellt alle Leitungs- und Schlüsselfunktionen vor neue Herausforderungen, die deren Fit & Proper-Eignung und Fit & Proper-Dokumentation betreffen. CRD VI fordert eine konkrete personen- und positionsspezifische Begründung, warum eine Person für die Funktion geeignet ist. Die BaFin hat diese Anforderungen bereits in drei Fit & Proper-Rundschreiben für die Versicherungswirtschaft übernommen, die im Dezember 2023 veröffentlicht wurden.

CRR III stellt erhöhte Fit & Proper-Knowhow-Anforderungen an den Umgang mit Klima- und Umweltrisiken. Die EZB droht Banken empfindliche Sanktionen an, wozu Strafzahlungen und negative Fit & Proper-Beurteilungen gehören, wenn diese die aufsichtlichen ESG-Erwartungen nicht erfüllen. Die ESAs errichten derzeit ein Fit & Proper-Informationsportal zum Austausch von Fit & Proper-Informationen, um früher eingreifen zu können.

Blicken wir nach Österreich, sehen wir dort in den FMA-Jahresberichten über alle Gruppen hinweg eine Vielzahl aufsichtlicher Fit & Proper-(F&P-)Prüfungen, die sich auf Geschäftsleiter, Aufsichtsräte und Schlüsselfunktionen beziehen: 418 F&P-Verfahren im Jahr 2019, 598 F&P-Verfahren in 2020, 717 F&P-Verfahren in 2021, 654 F&P-Verfahren in 2022, wobei die Mehrzahl der F&P-Verfahren mittelständische Banken betrifft.

In Deutschland berichtet die BaFin, dass Institute frühzeitig Kontakt aufnehmen, um Kandidaten vorzustellen. Der SREP fordert eine sorgfältige interne Prüfung der F&P-Eignung sowie die laufende Sicherstellung der F&P-Eignung mit Nachweisen, insb. zu jeweils aktuellen Kenntnissen, was das BaFin-Merkblatt vom 29.12.2020 bereits klarlegte. So überrascht es nicht, wenn die BaFin Kandidaten ablehnt, die zu wenig geprüfte Kenntnisse im Risikomanagement aufweisen.

Was bedeutet das für Ihr Institut?

Die kollektive und individuelle Eignung ist laufend sicherzustellen und angemessen „ganz konkret“ zu dokumentierten. Dazu gehören geeignete Nachweise zur regelmäßigen Reflexion des jeweils aktuellen Wissens, das für die Ausübung der jeweiligen Leitungs- und Schlüsselfunktion erforderlich ist. In diesem Kontext hat die BaFin bereits klargestellt, dass „einfache Seminarbesuche“ ohne eine dokumentierte Reflexion des vermittelten Wissens nicht ausreichend sind.

Bei schlechter Fit & Proper-Umsetzung wird die Aufsicht Sanktionen aussprechen. Diese betreffen im SREP den Bereich der Governance sowie das interne Kontrollsystem und bedeuten im Extremfall die Abberufung, was die CRD VI bei drohenden Schieflagen von Banken fordert, um die Solidität des jeweiligen Instituts zu gewährleisten.

Betriebswirtschaftliche Ratio ist bankaufsichtliches Gebot: Banken können mit einer angemessenen Fit & Proper-Umsetzung vielfältige Vorteile realisieren, da sie ihre Geschäftsmodelle mit „richtigem Wissen“ besser an die disruptiven Herausforderungen aus der Digitalisierung und dem Klimawandel anpassen können.

Viele Grüße und viel Spaß beim Lesen

Ihr Prof. Dr. Stefan Zeranski, Professor an der Brunswick European Law School (BELS),
Gastprofessor für Bankenregulierung an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Bewertung von ESG-Zinsklauseln

Ein neues Element für Nachhaltigkeit in Kreditverträgen und Anleihebedingungen jenseits der klassischen Ausgestaltung

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Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Kapitalquoten gem. CRR

Eine Betrachtung der drei Einflussgrößen auf die institutsindividuellen Kapitalquoten und deren Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit CRR II

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Effizientes Management von Credit Default Swap-Positionen

Generierung von zusätzlichen Provisionseinnahmen über den Abschluss von Credit Default Swaps (CDS) als Protection Seller – bei gleichzeitiger Schonung des Kapitals.

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DORA: Digitalisierung mit Ordnung, Reife und Ambitionen

Überlegungen zum Nutzen der IT-Resilienz für Geschäftsstrategie und Banken-IT

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Geldpolitik: Warum der Mindestreservesatz nicht erhöht werden sollte

Die Überschussliquidität der Banken bei der Bundesbank war zur Krisenbewältigung sehr wichtig und generieren keine ungerechtfertigten Erträge

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Diversität & Gender Pay Gap, Rechtsgrundlagen und aktuelle Situation

Diversitätspolitiken streben eine ausgewogene Komposition der Leitungsorgane an und gehen mit geschlechtsneutralen Vergütungspolitiken einher.

Zum Beitrag...

Menschliche Aspekte im Business Continuity Management (BCM)

Mensch, Management, MaRisk: Ein ganzheitlicher Ansatz für effektives Sicherheitsmanagement in Banken

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Durchsuchung in Ihrer Bank

Was erwartet Sie aus der Sicht der Staatsanwaltschaft?

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Facettenreich, aktuell und für die praktische Anwendung geschrieben. Der BankPraktiker ist ein hilfreicher Partner bei der Weiterentwicklung der Banksteuerung.

Christian Hasenclever

Treasury, Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) Hannover
Lehrbeauftragter Hochschule Hannover

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Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Christian Denk
    Abteilungsleiter Grundsatz und Koordination Laufende Aufsicht/Meldewesen, Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vorsitzender Richter am BGH, Bankrechtssenat, und Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
  • Dr. Peter Hanker
    Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG
  • Wolfgang Hartmann
    Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG
  • Prof. Dr. Thomas A. Lange
    Vorsitzender des Vorstandes, National-Bank AG
  • Dr. Peter Lutz
    Abteilungspräsident Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Jens Obermöller
    Gruppenleiter IT-Aufsicht/Cybersicherheit und Regulierung Zahlungsverkehr Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority
  • Prof. Dr. Svend Reuse
    Mitglied des Vorstands, Kreissparkasse Düsseldorf
  • Dr. Hans Richter
    Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht a. D., Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart

Unser Fachbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Dirk Beule
    Rechtsanwalt, Syndikus Rechtsabteilung, HSBC Trinkaus, Düsseldorf
  • Markus Dokter
    Bereichsleiter Finanzen, Volksbank Mittelhessen eG
  • Volker Fentz
    Bereichsleiter Firmenkunden, Rheingauer Volksbank eG
  • Dr. Karsten Füser
    Partner, EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH
  • Frank Günther
    Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH
  • Dr. Ralf Hannemann
    Direktor, Bereichsleiter Bankenaufsicht, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
  • Prof. Dr. Stefan Janßen
    Jade Hochschule Wilhelmshaven, Fachbereich Wirtschaft, vormals Prüfungsleiter bei der Bundesbank
  • Prof. Dr. Ralf Josten
    LL.M. oec., Rechtsanwalt, Chefjustitiar & Direktor, LL.M., Zentralbereich Kommunen Recht, Kreissparkasse Köln
  • Stephanie Kamp LL.M.
    Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.), Stetter Rechtsanwälte
  • Dr. Marco Kern
    Vorstandsvorsitzender, VR Bank Südliche Weinstraße eG
  • Dr. Jörg Lauer
    Rechtsanwalt, langjährige Immobiliengeschäftsverantwortung im Landesbankbereich
  • Dr. Tanja Leicht
    Bereichsdirektorin Organisation/IT, Sparkasse Südpfalz
  • Dirk Lötters
    Bundesbankdirektor, Leiter Bankgeschäftliche Prüfungen Deutsche Bundesbank
  • Thomas Maurer
    Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG
  • Elmar Scholz
    Chief Compliance Officer, Abteilungsdirektor Compliance / Marktservice, Sparkasse am Niederrhein
  • Anja Steinmeyer
    Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG
  • Prof. Dr. Stefan Zeranski
    ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eG

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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