Jörg Horn, Bereichsdirektor Unternehmenssteuerung, Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Svetlana Kamynin, Spezialistin Validierung, Abteilung Risikocontrolling, Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
I. Die Assetklasse „Offene Immobilienfonds“ und deren Besonderheiten bei Rückgaben
Wenn Sparkassen oder Banken in Immobilien investieren wollen, wählen Sie häufig als Vehikel einen Immobilienfonds. Dies geschieht insbesondere, um Klumpenrisiken hinsichtlich einzelner Immobilien zu vermeiden und die Breite des Marktes abzudecken. Die Betrachtung des Risikos erfolgt sodann, wie auch von der Aufsicht gefordert[1], im Rahmen einer Durchschau auf Ebene der einzelnen Immobilien.
Bereits in der vergangenen Immobilienkrise hat sich gezeigt, dass hohe Verluste gar nicht zwingend durch eine veränderte Marktbewertung auf Immobilienebene entstehen müssen. Vielmehr entstanden Verluste, insbesondere realisierte, bei der und durch die Abwicklung von offenen Immobilienfonds.[2]
Offene Immobilienfonds unterscheiden sich insofern von unregulierten geschlossenen Fonds. Für offene Immobilienfonds wurde 2010 durch den Gesetzgeber über das Investmentgesetz (heute Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der guten Absicht des Anlegerschutzes neben anderen Regelungen eine Beschränkung der Rückgabe von Anteilen beziehungsweise die Aussetzung von Anteilrücknahmen verfügt[3]. [...]
Beitragsnummer: 22491