Montag, 7. April 2025

Auf der Zielgeraden zur Finalisierung der CRR III-Umsetzung

Fünf Hot Topics, die vor der ersten CRR III-Meldung unbedingt zu beachten sind

Frank Marinkovic, Senior Manager, FS Governance, Risk & Compliance, PricewaterhouseCoopers GmbH

Sophie Kroll, Manager, FS Governance, Risk & Compliance, PricewaterhouseCoopers GmbH

I. Einleitung

Mit der Anwendung der CRR III ab Januar 2025 stehen Banken an einem entscheidenden Punkt: die gesetzlichen Vorgaben sind nun verbindlich, und die Banken müssen bis zum ersten Meldestichtag 31. März 2025 sicherstellen, dass sämtliche Anforderungen erfüllt sind. Diese Frist markiert jedoch nur einen weiteren Meilenstein in einem fortlaufenden Prozess. Vom Risikomanagement über das Meldewesen bis hin zur internen Revision stehen noch zahlreiche Aufgaben aus, die eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordern. Die Bankenbranche befindet sich damit weiterhin in einer Phase intensiver Veränderung und Anpassung, um den komplexen Anforderungen der CRR III gerecht zu werden und langfristige Compliance sicherzustellen.

Im Folgenden werden daher fünf Schlüsselherausforderungen dargestellt, die auf der Zielgeraden zur Finalisierung der CRR III-Umsetzung nicht übersehen werden sollten.

II. Hot Topic: Due Diligence – Erweiterung der internen Ratingabdeckung

Mit der Einführung der CRR III stehen Banken vor der anspruchsvollen Aufgabe, externe Ratings, die zur Ableitung von Risikogewichten im Kreditrisikostandardansatz (KSA) genutzt werden, mit internen Bonitätseinschätzungen zu vergleichen („Due Diligence“). In Fällen, in denen die bankinterne Einschätzung negativer als das externe Rating ausfällt, müssen Banken eine Einstufung vornehmen, die mindestens um eine Kreditqualitätsstufe schlechter als diejenige Einstufung gemäß dem externen Rating ist. Zukünftig wird ein derartiger Abgleich für alle Risikopositionen erforderlich sein, mit Ausnahme von wenigen Risikopositionsklassen mit Bezug zur öffentlichen Hand. Die CRR III enthält hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung einer Due Diligence keine detaillierten Anforderungen. Stattdessen verweist der neu gefasste Artikel über die CRD auf interne Risikoklassifizierungsverfahren nach MaRisk.

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Beitragsnummer: 22932

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