Mag. Karin Lenhard, ESG-Expertin, Erste Group Bank AG
I. Der EU Green Deal
Im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris hat es sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, die EU in eine saubere, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft umzuwandeln. Der europäische Grüne Deal wurde konzipiert, um diese ambitionierten Ziele zu erreichen. Bis 2050 soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden.[1]
Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität im Jahr 2050 muss nicht nur auf Verbote, sondern auch auf Marktmechanismen gesetzt werden. So sollen die Investitionen in das Eigen- und Fremdkapital in die Unternehmen gelenkt werden, welche einen besonders effektiven und effizienten Weg in eine nachhaltige Wirtschaft bereits eingeschlagen haben oder dies planen. Um diese Lenkungswirkung zu erreichen, schreiben eine entsprechende Verordnung und Richtlinie zusammen mit zukünftig verbindlichen Berichtsstandards eine deutliche Erweiterung der offenzulegenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
II. Hintergrund und Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Banken
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient diversen Interessengruppen als wichtige Informationsquelle. Zu den Interessengruppen von Nachhaltigkeitsthemen gehören nicht nur die primären Adressaten der im Lagebericht angesprochenen Kapitalgeber, sondern auch Kunden, Lieferanten, NGOs und staatliche Institutionen.[2]
Insbesondere institutionelle Investoren legen immer größeren Wert auf das Thema Nachhaltigkeit und orientieren sich bei ihren Investitionsentscheidungen an den Nachhaltigkeitsberichten. Daher kann ein Nachhaltigkeitsbericht das Interesse von Investoren positiv, aber auch negativ beeinflussen. Demzufolge gilt festzuhalten, dass eine frühzeitige und gute Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten darstellt.[3] [...]
Beitragsnummer: 22460