Montag, 2. Dezember 2024

Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Immobiliengeschäfte

Analoge Behandlung eigener Immobiliengeschäfte wie bei Kredit- und Handelsgeschäften – neue Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfungsansätze aus BTO 3.1 der MaRisk 2023

Thomas Maurer, Bereichsleiter Interne Revision, Münchner Bank eG

I. Einleitung 

Während der jahrelang anhaltenden Phase niedrigster und negativer Marktzinsen sind die etablierten Geschäftsmodelle der Kreditinstitute unter Druck geraten. Die Banken waren gezwungen, neue Ertragsquellen zu erschließen. Die Immobilienpreise haben durch die Zinssituation einen ungeheuren Boom mit teilweise massiven Steigerungen erfahren. Es lag also nahe, dass auch die Banken Immobilien nicht mehr nur als Standorte für Filialen und Verwaltungssitze, sondern auch als lukrative Investments betrachtet und Immobilien erworben oder neu errichtet haben. Ziel war es, eine kalkulierbare und nachhaltige Steigerung der Erträge durch laufende Mieteinnahmen zu erreichen. Die mittelfristig auch im bankaufsichtlichen Meldewesen zu beobachtende teilweise deutliche Ausweitung der Portfolios an bankeigenen Immobilien hat schließlich auch die Aufsicht auf den Plan gerufen und die Kreditinstitute mit dem neuen BTO 3.1 der MaRisk 2023 subtil daran erinnert, dass neben den verlockenden Erträgen mit dem Immobiliengeschäft auch teilweise nicht unerhebliche Risiken verbunden sein können. Daher wurden die Geschäfte mit bankeigenen Immobilien nunmehr auch aus aufsichtsrechtlicher Sicht den Kredit- und Handelsgeschäften nahezu gleichgestellt und auch grundsätzlich weitgehend ähnliche Prozesse und Risikosteuerungsverfahren gefordert. Dadurch sind in der Folge auch die Revisionsabteilungen der Banken gehalten, die Umsetzung der neuen Anforderungen prüferisch zu begleiten. Nachfolgend werden die grundlegenden Neuerungen und mögliche Prüfungsansätze skizziert. [...]
Beitragsnummer: 22490

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