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FACHZEITSCHRIFTEN


KreditPraktiker

KreditPraktiker ist die seit September 2023 zweimonatlich erscheinende Schwesterzeitschrift des BankPraktiker. Gerichtet an Fach- und Führungskräfte der Kredit-, Sanierungs-, Verwertungs-, Abwicklungs- und Inkassoabteilungen der Kreditinstitute informiert er praxisnah über alle Phasen der Kreditvergabe/-überwachung, des erhöhten Kreditrisikos von Restrukturierung, Sicherheitenbe- und -verwertung bis hin zur Beitreibung von Forderungen. Neben den von Praktikern mit wertvollen Tipps versehenen Beiträgen, finden Sie zahlreiche Meldungen über aktuelle Themen aus Wirtschaft, Kreditgewerbe und Rechtsprechung sowie interessante Besprechungen der für die Zielgruppe beachtenswerten Fachpublikationen.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Blick in die tägliche Presse verrät: Europa geht es nicht gut. Wie ein Unternehmen in der Insolvenz hat die Europäische Union viele „Gläubiger“, die es zu befriedigen und beachten gilt: Die Freiheit des Binnenmarktes, ohne den die Wirtschaft nicht florieren kann, der Schutz europäischer Produkte vor wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen aus außereuropäischen Ländern, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der EU, der Klima- und Naturschutz, ohne den es keine Zukunft gibt. Die Liste lässt sich verlängern. Die Probleme sind so komplex wie lang und die Lösungen sind so komplex wie langwierig.

In jedem Insolvenzverfahren gibt es den einen Gläubiger, der seine Forderung besonders wichtig findet, der nach vorne prescht und nicht akzeptieren will, dass alle Gläubiger gleichbehandelt werden müssen. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es dann, den Gläubiger einzuschwören, auf die Ziele hinzuweisen, die Lage im Griff zu behalten. Genauso ist es die Aufgabe europäischer Institutionen, alle Interessenlagen im Blick zu behalten. Nur wer am lautesten schreit ist auch nicht unbedingt im Recht.

Die Krise eines angeschlagenen Unternehmens kann immer nur durch den Zusammenhalt der Beteiligten und die gleichzeitige Beachtung der Interessenlagen aller gemeistert werden. Gleiches gilt für die Krise in der Europäischen Union: Alleine geht es nicht.

Und damit wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe. Viele Grüße

Ihr Steffen Beck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Managing Partner PLUTA Rechtsanwalts GmbH 



UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

KfW-Hausbankprüfung als Mehrwert begreifen

Abläufe, Besonderheiten und Hinweise zur KfW-Hausbankprüfung bei Kreditinstituten als Erfahrungsbericht einer Sparkasse

Zum Beitrag...

Fehlende strukturelle Sanierungsmaßnahmen in der Eigenverwaltung?

Massekredit als Problemlöser – unter welchen Voraussetzungen die Investition in der Eigenverwaltung gelingen kann

Zum Beitrag...

Aktuelles BGH-Urteil zur Berücksichtigung von Negativzinsen bei VFE

Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen auf Banken (BGH-Urteil vom 12.03.2024 – Az. IX ZR 159/23)

Zum Beitrag...

Kreditsicherheiten für Finanzierungen im Bereich Erneuerbarer Energien

Finanzierungsvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien sind vielschichtig. Eine Übersicht über geeignete Sicherheiten hilft bei der Findung der Besicherungsstrategie

Zum Beitrag...

So gelingt das CO2-Reporting für gewerbliche Objektfinanzierungen

Mit dem neuen CO2-Reporting-Tool CarbonXplorer meistern Sie die Erfassung und Berichterstattung von CO2-Emissionen für finanzierte und geleaste Objekte

Zum Beitrag...

Direct-Wire-PPAs: Direkte Lieferung von Grünstrom an Industriebetriebe

Der Stromnetzausbau lässt eine Erhöhung des Netzentgeltes erwarten. Direct-Wire-PPAs sind eine Option, Netzentgelte einzusparen. Dies führt zu Finanzierungschancen.

Zum Beitrag...

Aktive und professionelle Begleitung der frühzeitigen Restrukturierung

Zeichnet sich eine Krisensituation beim Firmenkunden ab, sind umgehend Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das außergerichtliche Krisenmanagement bietet hierfür diverse Optionen

Zum Beitrag...

Nachbesicherung muss nicht automatisch Gläubigerbenachteiligung sein

Zum Beitrag...


Der KreditPraktiker ist für mich in den aktuell volatilen und komplexen Zeiten eine wichtige Informationsquelle, um von Praktikern auf dem Laufenden gehalten zu werden. Seien es regulatorische Themen oder neue Impulse für meine tägliche Arbeit. Gerne teile ich daher auch mein Wissen und Erfahrungen in dieser Zeitschrift!

Christoph Hoeren

Senior Risk Manager, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Wer in puncto Kreditgeschäft regulatorisch up to date sein will, kommt am KreditPratiker nicht vorbei. Aktuelle Themen, praxisorientiert auf den Punkt gebracht und stets mit wertvollen Umsetzungstipps. Für mich, als Autor und Herausgeber, ein unverzichtbares Journal!

Dominik Leichinger

Prüfungsleiter, Deutsche Bundesbank

Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Steffen Beck
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht, Geschäftsführer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
  • Dr. Friedrich Cranshaw
    Rechtsanwalt, vorm. Banksyndikus und Leiter Recht Mannheim
  • Frank Dehnke
    Vorsitzender des Vorstandes, Sparkasse Oberhessen
  • Dr. Karsten Geiersbach
    Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse
  • Christoph Hoeren
    Senior Risk Manager, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
  • Michael Jander
    Bereich Personal, Organisation und Transformation, L-Bank
  • Dominik Leichinger
    Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Wolfgang Portisch
    Fachbereich Wirtschaft, Hochschule Emden-Leer
  • Torsten Steinwachs
    Geschäftsführer, BMS Bondmanagement Support GmbH & Co KG, Frankfurt/M.
  • Dr. Hanno Teuber
    Rechtsabteilung, Commerzbank AG, Frankfurt/M.
  • Michael Ziegler
    Sparkasse Pforzheim Calw

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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