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FACHZEITSCHRIFTEN


KreditPraktiker

KreditPraktiker ist die seit September 2023 zweimonatlich erscheinende Schwesterzeitschrift des BankPraktiker. Gerichtet an Fach- und Führungskräfte der Kredit-, Sanierungs-, Verwertungs-, Abwicklungs- und Inkassoabteilungen der Kreditinstitute informiert er praxisnah über alle Phasen der Kreditvergabe/-überwachung, des erhöhten Kreditrisikos von Restrukturierung, Sicherheitenbe- und -verwertung bis hin zur Beitreibung von Forderungen. Neben den von Praktikern mit wertvollen Tipps versehenen Beiträgen, finden Sie zahlreiche Meldungen über aktuelle Themen aus Wirtschaft, Kreditgewerbe und Rechtsprechung sowie interessante Besprechungen der für die Zielgruppe beachtenswerten Fachpublikationen.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

 

ein strahlendes „Sommerfeeling“ will sich noch nicht einstellen. Weder wettertechnisch noch wirtschaftlich. Im Gegenteil: Erneut haben massive Überschwemmungen ganze Orte/Städte heimgesucht und enormen Schaden verursacht. Wie zu erwarten, erfolgten daraufhin zahlreiche Überlegungen, was nun am besten und schnellsten zu tun sei. Die Debatte um die „Pflicht-Elementarversicherung“ war entbrannt.

 

Der Immobilienmarkt kommt nicht zur Ruhe. Ein Immobilien-Fonds „verliert“ innerhalb kurzer Zeit wohl rund 800 Mio. € an Wert. Der „Trianon-Turm“ im Bankenzentrum von Frankfurt ist nach Medienberichten insolvent. Die Preise für Gewerbeimmobilien finden noch immer keinen festen Boden.

 

Kein Wunder also, dass auch Vertreter der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hier sehr sensibel werden. Dass die BaFin hier bereits ein Fokusrisiko für 2024 erkannt hat, zeigt, wie relevant und ernst das Thema aufsichtsseitig genommen wird.

 

Zur Einordnung:

  • Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat ermittelt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien auch im ersten Quartal 2024 erneut gefallen sind.
  • Claudio Borio, Chefvolkswirt BIZ, gibt zu Papier, dass die Kreditverluste noch vor uns liegen.
  • Die Erfüllung der (strengeren) EU-Klimakriterien bei Gewerbeimmobilien dürfte in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien enorm kostenintensiv werden. Bleiben die Investitionen allerdings aus, drohen massive Abwertungen oder gar Wertabschreibungen.

 

Die Herausforderungen sind damit nicht eindimensional, sondern erfordern einen systematischen und frühzeitigen „Matchplan“. Und das ist auch schon die beste Nachricht hierbei: Akute Panik und/oder Hektik sind nicht angezeigt. Z. B. müssen die Renovierungsmaßnahmen (Stand jetzt) bis 2035 abgeschlossen sein. Es bleibt also Zeit, das eigene Immobilienportfolio gezielt zu durchleuchten (Früherkennung), Maßnahmen zu definieren und ggf. bereits jetzt eine Entscheidung über die weitere Betreuungsform (Normal-/Intensivbetreuung, Sanierung oder Abwicklung) zu treffen und stringente Maßnahmenpläne aufzulegen und deren Umsetzung aktiv zu begleiten. Je früher, desto besser – größere Zeiträume eröffnen größere Handlungsspielräume!


Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen

Ihr Christoph Martinek, Abteilungsleiter Kredit, Immobilien, Sanierung, Insolvenz, FCH AG, Heidelberg


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Start-Ups: Geschäftschance versus Risiko

Überblick über die Finanzierungsformen von Start-Ups und die Risikotreiber bei Beteiligungen an Start-Ups für Banken

Zum Beitrag...

Aktuelle Marktsituation für Immobilien im deutschen Einzelhandel

Einzelhandel und Einzelhandelsimmobilien mit differenzierter Entwicklung

Zum Beitrag...

Transitionsplanung im Kreditgeschäft

(Bankaufsichts-)Rechtlicher Hintergrund und erste Ansätze in der Praxis

Zum Beitrag...

MaRisk: Fragen zu gehebelten Transaktionen

Mögliche Lösungen für problematische Punkte zu gehebelten Transaktionen für die aktualisierten MaRisk 2023

Zum Beitrag...

Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute

Die Risikofrüherkennung ist für haftungsbeschränkte Gesellschaften gem. § 1 StaRUG ein Muss. Die Gründe hierfür liegen in wirtschaftlich volatilen Zeiten auf der Hand

Zum Beitrag...

Situationen und Kriterien bei steckengebliebenen Bauträger-Vorhaben

Das Bauträger-Geschäft ist komplex, insbesondere bei wirtschaftlichen Problemen der Vertragspartner. Die Folgen hieraus sind vielfältige Rechts- und Finanzierungsfragen

Zum Beitrag...

Mögliche Gläubigerbenachteiligung bei Gesellschaftersicherheiten

Zum Beitrag...


Der KreditPraktiker ist für mich in den aktuell volatilen und komplexen Zeiten eine wichtige Informationsquelle, um von Praktikern auf dem Laufenden gehalten zu werden. Seien es regulatorische Themen oder neue Impulse für meine tägliche Arbeit. Gerne teile ich daher auch mein Wissen und Erfahrungen in dieser Zeitschrift!

Christoph Hoeren

Senior Risk Manager, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Wer in puncto Kreditgeschäft regulatorisch up to date sein will, kommt am KreditPratiker nicht vorbei. Aktuelle Themen, praxisorientiert auf den Punkt gebracht und stets mit wertvollen Umsetzungstipps. Für mich, als Autor und Herausgeber, ein unverzichtbares Journal!

Dominik Leichinger

Prüfungsleiter, Deutsche Bundesbank

Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Steffen Beck
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht, Geschäftsführer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
  • Dr. Friedrich Cranshaw
    Rechtsanwalt, vorm. Banksyndikus und Leiter Recht Mannheim
  • Frank Dehnke
    Vorsitzender des Vorstandes, Sparkasse Oberhessen
  • Dr. Karsten Geiersbach
    Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse
  • Christoph Hoeren
    Senior Risk Manager, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
  • Michael Jander
    Bereich Personal, Organisation und Transformation, L-Bank
  • Dominik Leichinger
    Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Wolfgang Portisch
    Fachbereich Wirtschaft, Hochschule Emden-Leer
  • Torsten Steinwachs
    Geschäftsführer, BMS Bondmanagement Support GmbH & Co KG, Frankfurt/M.
  • Dr. Hanno Teuber
    Rechtsabteilung, Commerzbank AG, Frankfurt/M.
  • Michael Ziegler
    Sparkasse Pforzheim Calw

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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