Mittwoch, 26. Juni 2024

Kreditsicherheiten für Finanzierungen im Bereich Erneuerbarer Energien

Finanzierungsvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien sind vielschichtig. Eine Übersicht über geeignete Sicherheiten hilft bei der Findung der Besicherungsstrategie

Frauke Esser, Syndikusrechtsanwältin und Senior-Sicherheitenreferentin, Bereich Kredit – Sicherheiten, DZ BANK AG

Lars Meyer, Senior-Rechtsreferent, Bereich Strukturierte Finanzierung, DZ BANK AG

 

I. Einleitung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende in Deutschland.

Dementsprechend besteht ein hoher Finanzierungsbedarf und die Banken tragen einen nicht unerheblichen Teil zum Gelingen dieses Vorhabens bei. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ist für Finanzierungsinstitute, die sich diesem Geschäftsfeld widmen möchten, unerlässlich.

Typischerweise werden Finanzierungsvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien (nachfolgend „EE-Finanzierungen“) als Projektfinanzierungen mit eingeschränkten oder keinen Rückgriffsmöglichkeiten („limited“ oder „non-recourse“) auf Dritte, wie z. B. die Projektsponsoren, durchgeführt. Das bedeutet, dass die Kredite von der neu und nur für das zu finanzierende Projekt gegründeten Zweck- bzw. Projektgesellschaft als Kreditnehmer und Betreiber der Anlagen ausschließlich aus den Einnahmen („Cashflow“) des Projektes zurückgeführt werden können. Deshalb muss die erfolgreiche Fortführung des Projektes über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte immer im Vordergrund stehen.

Zur (dinglichen) Besicherung werden daher im Wesentlichen nur die Aktiva des Projektes herangezogen, wozu auch eine Sicherung des Standortes der Anlagen unerlässlich ist. Mit Hilfe der zu vereinbarenden Kreditsicherheiten werden die Projektrisiken, welche sich während der Laufzeit des Projektes ergeben und ändern können, angemessen und akzeptabel zwischen der Projektgesellschaft und den Banken verteilt. Darüber hinaus ist in der Regel noch die Vereinbarung diverser Kreditklauseln (sog. „Covenants“) zur präventiven Überwachung des Kreditnehmers und die Gewährung erweiterter Rechte für die Banken bei Nichteinhaltung der Covenants durch den Kreditnehmer erforderlich, um eine faire Risikoverteilung zwischen den Projektbeteiligten zu gewährleisten.

Im Rahmen dieses Beitrags soll aus Bankpraktikersicht ein erster Überblick über die typischen Kreditsicherheiten bei EE-Finanzierungen gegeben werden. In diesem Rahmen ist es leider nicht möglich, auf sämtliche Thematiken, die auftreten können, im Detail einzugehen. Der Fokus soll daher auf die Finanzierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (nachfolgend „EE-Anlagen“) gelegt werden, da diese in der Praxis den höchsten Stellenwert einnehmen.

 

II. Kreditsicherheiten für EE-Finanzierungen

Der nachfolgende Überblick über Kreditsicherheiten für EE-Finanzierungen gliedert sich wie folgt: [...]
Beitragsnummer: 22653

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