Dr. Jörg Lauer, Rechtsanwalt, langjährige Geschäftsverantwortung im Immobilien-Finanzierungsgeschäft im Landesbankenbereich, Lehrbeauftragter an der Akademie der Hochschule Biberach, Hemsbach
I. Aktuelle Wohnimmobilienmarkt-Situation
Die aktuelle[1] Wohnimmobilienmarkt-Situation ist geprägt durch
- rückläufige Genehmigungs- und Fertigstellungszahlen,
- eine anhaltende Verteuerung der Materialkosten, der Energiekosten für die Produktion energieintensiver Baustoffe (besonders Beton und Glas) und für den Einsatz der Baumaschinen sowie der Neubaukosten insgesamt über die Löhne und die Gebäudetechnik (ca. 1/3 der Baukosten),
- Bewertungsunsicherheiten: Die seit Mitte 2022 verzeichneten Kaufpreisrückgänge sind zunächst etwas abgeebbt[2], denn im dritten Quartal 2024 war ein leichter Preisanstieg festzustellen. Die Boom-bedingten Überbewertungen sind jedoch nicht vollständig abgebaut[3], was die Bewertung als Kreditsicherheit erschwert – gleichzeitig steigen die Renditen wieder seit März 2025;
- die Zurückhaltung potenzieller Erwerber/Bauherren infolge anhaltender konjunktureller Schwäche, verbunden mit (Arbeitsplatz-)Unsicherheiten für die Zukunft
- und durch die Zinslandschaft.
Seit dem Höhepunkt des Bau-Booms im zweiten Quartal 2022 haben sich die Investitionen im Wohnungsbau rückläufig entwickelt[4]. Bereits 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen mit minus 26,7 % eingebrochen[5]; ein sinkendes Angebot und reduzierte Fertigstellungen sind die Folgen. Für den Zeitraum von Januar bis November 2024 wurden 193.665 Genehmigungen für Wohnungen registriert und damit rd. knapp 1/5 (18,9 %) weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Fertigstellungszahlen für Wohnungen sind seit 2021 mit ca. 294.000 pro Jahr noch relativ stabil[6]. Insgesamt beklagen mehr als die Hälfte der Unternehmen einen Auftragsmangel[7] im Wohnungsbau. Dieses sinkende Angebot trifft auf eine unverändert hohe Nachfrage. So liegt die Leerstandsquote bei Geschosswohnungen in den sog. A-Städten bei durchschnittlich 2,4 %, marktaktiv bei 1,3 %[8]. Dadurch steigen die Neuvertragsmieten. Die Situation im Wohnungsmarkt präsentiert sich aktuell wie folgt:
[...]
Beitragsnummer: 22958
Bautätigkeit/Transaktionen | Mieten |
- Geringer Baulandausweis, Flächen-knappheit, hohe Preise;
| - Fehlende Bauwillige drücken auf die Mietmärkte bei schon hoher Nachfrage nach Wohnraum;
|
- weitere Bodenversiegelung politisch vielfach nicht erwünscht;
| |
- infolge der Baulandverknappung geringeres Angebot zu hohen m²-Preisen,
| - ansteigende Neuvertrags-Mietzinsen, insbesondere in Ballungsräumen[9]; wachsende Abstände zu Mieten für Bestandsobjekte;
|
- weitere preisbildende Kriterien bei gemeindeeigenen Grundstücken: Kommunen sind auf die Kaufpreis-erlöse für die Erschließungsmaßnahmen und andere kommunale Investitionen sowie Infrastrukturmaßnahmen angewiesen, und für den laufenden Zinsdienst für aufgenommene Fremdmittel zur Finanzierung des Ankaufs;
| |
- Vergaben gehen oft einher mit Bauverpflichtungen innerhalb bestimmter Fristen nach vollständiger Erschließung – und dies in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten und angesichts der Baupreis-steigerungen;
| |
- verhaltene Nachfrage seitens „baufähiger“ Interessenten als Folge[10];
| - geringere Fluktuation bei Mietwohnungen infolge wirtschaftlich unsicherer Zeiten (Ersparnis der Umzugskosten, interimistischer Verzicht auf mehr Wohnraum);
|
- Einbruch bei Baugenehmigungs-anträgen, auch infolge der Rahmenbedingungen am Bau;
| - Anmieten im ländlichen Raum wird zuweilen bevorzugt und Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf genommen;
|
- hohe ordnungsrechtliche und klimabezogene Vorgaben für eine Baugenehmigung;
| - günstigere Mietzinsen im Bestand im Vergleich zum stärkeren Anstieg beim Neubau[11];
- sinkende Leerstände;
- auch hier nachfragebedingt steigende Mieten;
|
- geforderte übertriebene Bauausführung;
| |
- Rahmenbedingungen
- Anstieg der Baupreise[12],
- Anstieg „staatlicher“ Kosten[13],
- Fachkräftemangel,
- Zinslandschaft,
- Grundsteuer-Entwicklung,
- schlechte Konjunkturaus-sichten,
- Inflation;
| - zusätzlich: Investoren benötigen immer höhere adäquate Mietzinsen (Kaltmieten) auf Basis der steigenden Kosten[14],
- erschwerte Finanzierbarkeit für Bau-/Kaufwillige, zumal die Monatsrate für Zins und Tilgung die bislang gezahlte Monatsmiete oft übersteigt;
|
- weiterer Rückgang der Fertig-stellungszahlen,
| - weiter reduziertes Angebot bei tendenziell wachsendem Nachfrageüberhang (auch infolge des Bevölkerungswachstums), der jedoch regional und lokal aufgrund unterschiedlicher demografischer Entwicklung nicht gleichgerichtet ist;
|
- Bei Bauunternehmen:
- Zurückhaltung bei neuen Vorhaben,
- Auftragsmangel in vielen Betrieben,
- Stornieren bereits genehmigter Vorhaben[15],
- erschwerte Kalkulation angesichts anhaltender Kostensteigerungen[16],
- Liquiditätsprobleme, z. B. aufgrund fremdfinanziertem Vorratskauf von Grund-stücken,
- auch: Marktbereinigung[17];
- gedämpfte Nachfrage;
| |
- Transaktionen von Bestandsobjekten:
- Fallende Immobilienpreise sind vielfach im Markt noch nicht angekommen,
- Veräußerer rücken von früheren Spitzenpreisen nur langsam ab,
- längere Verhandlungsdauer,
- Makler verwenden historische Angebotspreise und keine Transaktionspreise,
- Sanierungsaufwand infolge der Rahmenbedingungen schwerer kalkulierbar,
- hohe Verunsicherung bezgl. des möglichen energetischen Sanierungsaufwands[18],
- mögliche Umweltrisiken[19] rücken verstärkt in den Fokus;
- dennoch: leicht verbesserte Nachfrage
| - Risiko: Anstieg der Mietnebenkosten (Energie, Nachzahlungen, Dienstleistungen) in fortgeführten Mietverhältnissen;
- ansonsten: verbreitet noch stabile oder leicht anziehende Mietzinsen
|
Übersicht 1: Marktsituation im Wohnungsmarkt
Dabei besteht in Deutschland ein günstiger Ausgangspunkt: Denn nach den für 2022 veröffentlichten Zahlen liegt die Eigentumsquote im Vergleich zum europäischen Ausland bei niedrigen 46,5 % bzw. die Mieterquote bei hohen 53,5 %[20]. Die Steigerung der Kaufnachfrage im vierten Quartal 2024 nach Wohnungen wurde mit 16 %, diejenige nach Einfamilienhäusern mit 8 % angegeben, im Jahresvergleich plus 31 % bzw. 24 %.[21]. Die stärkere Nachfrage resultierte u. a. aus Lohnzuwächsen, aber auch aus der Preissituation, die noch unter den Spitzenwerten der Boom-Phase liegt.
II. Finanzierungen im Wohnungsmarkt
Immobilienkosten, das nachhaltige Einkommen und die Finanzierungskosten bilden die Stellschrauben für die Finanzierung. Sowohl bei Neubauvorhaben als auch beim Erwerb eines Bestandsobjektes sind die Gesamtinvestitionskosten schwer zu „greifen“: Stets ist beim Neubau auf Regelungsmechanismen zu achten, die es dem Bauunternehmer/Bauträger erlauben, ab Vertragsschluss eintretende weitere Kostensteigerungen an den Auftraggeber/Erwerber weiterzugeben. Bei Bestandsobjekten ist der vom Gebäudezustand abhängige Kaufpreis relevant, zuzüglich voraussichtlich anfallender Renovierungs- und Sanierungskosten mit ihren marktbedingten Imponderabilien.
1. Kreditvolumina und Finanzierungskosten
Nach dem Einbruch der Neukreditvergabe Mitte bis Ende 2022 um 50 % wurden im ersten Halbjahr 2023 nur halb so viele Wohnimmobilienkredite an private Haushalte vergeben wie noch im Vergleichszeitraum des Vorjahres[22]. Von Januar bis November 2024 waren es 22 % mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum mit leichten Wachstumsraten von rund 1 %[23]. In Baden-Württemberg lag das Kreditvolumen 2024 mit 8,5 Mrd. € rund 30 % über dem Vorjahr; davon entfielen gut 85 % auf die Finanzierung von Bestandsimmobilien. Die gelockerte Geldpolitik der EZB[24] mit ihren indirekten Auswirkungen über die Zinsstruktur-Kurve auf die Renditen des Kapitalmarktes und damit auf die langfristigen Zinsen förderte die Nachfrage.
Das Wachstumspotenzial im Kreditgeschäft wird weiterhin stark begrenzt bleiben: Neben der Verteuerung im Neubau bremsen insbesondere die anhaltenden Verunsicherungen potenzieller Erwerbsinteressenten infolge der Wirtschaftskrise mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt die Kreditnachfrage. Projektfinanzierungen und Bauträger-Zwischenkredite werden kaum abgeschlossen.
Auch die Finanzierungskosten steigen: Nicht zuletzt aufgrund des „billigen Geldes“ in der Boom-Phase liegt laut BaFin der Kreditbestand sowohl bei privaten Haushalten als auch im Unternehmenssektor weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnittsniveau[25]. Sie hat angesichts der Immobilien-Marktentwicklung aufgrund einer Allgemeinverfügung seit Februar 2022 den antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 % für die Kreditinstitute für inländische Risiken vorgegeben sowie zusätzlich ab April 2022 einen Systemrisikopuffer von 2 % für Risikopositionen als höhere Eigenkapitalunterlegung eingeführt[26], wenn private oder gewerbliche Kredite mit Wohnimmobilien besichert sind. Diese Anforderungen an das regulatorische Eigenkapital waren bis zum 01.02.2023 zu erfüllen. Die Zusatzkosten müssen bankbetriebswirtschaftlich über die Marge verdient werden.
Aber auch die Refinanzierungskosten steigen: Eine weitere Erhöhung der Zinssätze hat bereits mit der Entwicklung an den Anleihemärkten eingesetzt, die längerfristig anhalten wird. Die 10-jährige Bundesanleihe bildet die Benchmark für die Langfristzinsen. Nach der Ankündigung der gigantischen Neuverschuldung des Bundes stieg diese Rendite von 2,5 % auf bis zu 2,93 % am 06.03.2025 – ein Plus von mehr als 17 %. Da der Staat in den kommenden Jahren neue langfristige Anleihen in immensem Umfang ausgibt, wird er – als Anreiz – höhere Zinsen bieten müssen; denn nur „verlockende“ Konditionen werden bei hohem Angebot eine hinreichende investorenseitige Nachfrage auslösen können. Ob diese Staatsanleihen aufgrund der deutlich wachsenden Staatsverschuldung zudem ihr Triple-A-Rating werden halten können, erscheint fraglich, zumal auch das künftige Wirtschaftswachstum in der erforderlichen Höhe kaum prognostizierbar ist; Risikozuschläge verteuern dann gegebenenfalls die Benchmark-Renditen der Staatspapiere zusätzlich. Schon jetzt sind die Renditen der Hypotheken- und öffentlichen Pfandbriefe als langfristige Refinanzierungsinstrumente angestiegen[27].
2. Risikoorientierte Kreditstrukturen
Kann sich der Kreditnehmer die ausgesuchte Zielimmobilie leisten? Das hängt vom Cashflow und vom einzubringenden Eigenkapital ab. Bei der Ermittlung der Schuldendienstfähigkeit aus den nachhaltig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln reagiert die Kreditwirtschaft mit inflationsbedingt angepassten Lebenshaltungskosten-Pauschalen und wieder erhöhten Kreditvergabe-Standards, zumal die Wertberichtigungsquote 2023 angestiegen war und angesichts schwacher Konjunktur sowie steigender Kosten (auch und gerade bei Anschlussfinanzierungen) weiter ansteigen könnte[28].
a) Cashflow-Betrachtung
Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit[29] erfolgt über die Cashflow-Analyse. Es kommt primär auf die individuelle Fähigkeit der kreditnehmenden natürlichen Person(en) an, den Zahlungsverpflichtungen aus Zins- und Tilgungsabreden zukünftig laufend nachkommen zu können. Werte von Sicherheiten einschließlich ihrer Wertsteigerungen dürfen grundsätzlich weder alleine noch hauptsächlich Grundlage der Kreditierung sein[30]. Die künftige Einschätzung der nachhaltigen, also wiederkehrenden, Liquiditätszuflüsse als Grundlage für die erforderliche über die Finanzierungslaufzeit wahrscheinlich gegebene Kapitaldienstfähigkeit[31] erfolgt nach dem folgenden Schema:
1. Nettoeinkommen (ohne Boni, Zuschläge, Kindergeld etc.) zuzüglich zusätzlicher, regelmäßiger Einnahmen (stabil wiederkehrend), abzüglich Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen | |
2. | minus zu zahlende Miete, minus Betriebskosten (diese fallen auch beim Eigentum an) |
| damit: Ermittlung der Kaltmiete; |
3. | minus laufende finanzielle Verpflichtungen (Kredite, Leasing, Erbpacht, Unterhalt) |
4. | minus Lebenshaltungskosten[32] |
5. | minus Versicherungsprämien |
6. | minus Rücklagen für Anschaffungen, Urlaub etc. |
7. zuzüglich künftig ersparter Kaltmiete | |
ergibt den monatlich nachhaltig verfügbaren Betrag (Haushaltsüberschuss) | |
8. Einschätzung für die Zukunft einschließlich Anpassungen an mögliche künftige Veränderungen | |
(Maximal) möglicher Betrag für Zins und Tilgung | = Kapitaldienstgrenze[33] |
Unbelastete Liquiditätsreserven („Notgroschen“), sollten möglichst in Höhe von 2 bis 3 Nettoeinkommen angespart sein; darüber hinaus vorhandene Guthaben sollten als Eigenkapital eingesetzt werden[34]; |
Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben nach Eigentumserwerb: - Wohngeld bei Eigentumswohnung,
- höhere Kosten für Energiebedarf (größere Fläche, Kostensteigerungen infolge Energiewechsel),
- veränderte Lebenshaltungskosten (Ausbildungskosten, wenn Kinder älter werden etc.),
- Veränderungen im Status (Scheidung, nur noch ein Gehalt, Rente etc.[35]),
- Veränderung der KFZ-Kosten (weitere Anfahrt zur Arbeitsstätte, Bedarf für zweites KFZ),
- Reparaturen; Sanierungskosten (Altbau),
- Gartenunterhaltung,
- weitere Zusatzkosten, z. B. höhere Grundsteuer (Fläche)
|
Übersicht 2: Schema für die Berechnung der Kapitaldienstgrenze und Kriterien für Sensitivierungen
Finanzierungskosten: | | im historischen Langfristvergleich bewegen sich die aktuellen Zinssätze auf einem immer noch relativ niedrigen Niveau[36]. | mindestens anfänglich 2 %; tendenziell: schnellere Tilgung; | - 10-Jahres-Pfandbrief als Refinanzierung (3,48 %[37]) zuzüglich Marge, also mindestens 4,5 %
| | Kreditrate mindestens 6,5 %, eher höher[38] | Faustregel: Die Kreditrate sollte regelmäßig 40 % des nachhaltigen Nettoeinkommens als Belastungsgrenze nicht übersteigen[39], kann aber bei hohen Haushaltseinkommen auch darüberliegen, sofern tragbar. | Mögliche Zinsvergünstigungen: aus Energiekonzepten (ESG-kompatibel), Förder-darlehen, risikoreduzierenden Gestaltungen etc.; Risiko: Kredite mit niedrigen Monatsraten führen zu langen Laufzeiten, innerhalb deren das Risiko gestiegener Zinsen im Anschlussfinanzierungszeitpunkt zunimmt. |
Übersicht 3: Finanzierungskosten
Für die Plausibilisierung der Lebenshaltungskosten werden Pauschalen angesetzt, derzeit unter Berücksichtigung der inflationären Preisentwicklung, z. B. monatlich
- je Haushalt € 700–€ 800
- je erwachsene Person € 400
- je Kind € 200–€ 250
mithin für einen Haushalt mit zwei Kindern und zwei Erwachsenen ca. € 2.000.
Für die beabsichtigte Finanzierung werden Kennzahlen[40] gebildet und Grenzwerte ermittelt, wie z. B.
- maximale Beleihung der Immobilie (loan to value[41]),
- loan to value-Kennzahl unter Einschluss nachrangiger Finanzmittel,
- eine Kennzahl des Immobilienpreises zum Nettojahreseinkommen,
- eine Kennzahl zum Verhältnis der Verschuldung für die Wohnimmobilie (einschließlich nachrangiger Finanzierungsinstrumente) zum Netto-Einkommen (debtto income-ratio oder loan to income-ratio),
- eine Kennzahl zum Verhältnis der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers zum Netto-Einkommen (total debt to income-ratio),
und kapitaldienstbezogen
- die Tragfähigkeit des Nettoeinkommens für den regelmäßigen Zins- und Kapitaldienst bzw. Schuldendienstfähigkeit im Verhältnis zum nachhaltigen Nettoeinkommen (debt service to income, dsti) bei Kreditvergabe;
- alternativ und vorzugswürdig ist das Verhältnis des monatlichen Zins- und Kapitaldienstes zum monatlich nachhaltig verfügbaren Überschussbetrag (bezogen auf die konkrete Finanzierung und auf den insgesamt zu leistenden Zins- und Kapitaldienst), nach Ermittlung des Haushaltsüberschusses aus dem monatlich frei verfügbaren (und nach internen Bankrichtlinien berücksichtigungsfähigen[42]) Einkommen wie in Übersicht 2 erläutert,
- ein Prozentsatz für den Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, der auf Zins und Tilgung für die Immobilienfinanzierung entfällt, und dieser im Vergleich zu einem maximal tragbaren Prozentsatz[43].
Künftige Veränderungen des Cashflows werden eingearbeitet und getestet, so dass der Kreditentscheidung eine dynamische Analyse des nachhaltigen Einkommens zugrunde liegt, so z. B. mögliche höhere Annuitäten, veränderte Familienkonstellationen (Wegfall eines Gehaltes, Teilzeit-Beschäftigung eines Ehepartners; Familienzuwachs, Renteneintritt etc.), aber auch Sensitivierungen mit höheren Zinssätzen nach Auslauf der Zinsbindung bei fortbestehender Kapitalbindung. Als Grenzwert kann eine maximale Darlehenslaufzeit festgelegt und damit die Darlehenshöhe und die Tilgungsquote adjustiert werden. Steuerungsimpulse liefern auch die bankinternen Daten zur Rating-Einstufung, zur Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb des Ratings (PD und LGD), je nach Rating-Einstufung.
Ist es nach dem Ergebnis der Prüfung nicht wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer seinen laufenden Verpflichtungen aus der Finanzierung wird nachkommen können, besteht ein Abschlussverbot[44].
b) Weitere Strukturelemente des Finanzierungskonzeptes für die Wohnungsfinanzierung
Objektbezogene Kennzahlen determinieren die erforderliche Eigenkapitalquote und begrenzen das Risiko des Finanziers. 100%- oder gar 110%-Finanzierungen (also auch der Erwerbsnebenkosten) sind nicht (mehr) marktgängig.
Regelungsgegenstand | Kriterien | Anmerkungen |
Höhe der benötigten Fremdmittel[45] | - Höhe des Eigenkapitals;
- Finanzieller Spielraum;
- Fördermittel-Zuschüsse;
| - mindestens in Höhe von 20 % des Kaufpreises und zusätzlich sämtlicher Erwerbsnebenkosten,
- oder: mindestens ca. 30 % der Gesamtinvestition einschl. der Erwerbsnebenkosten, im Einzelfall bis 50 %[46], aber nicht darüber;
- Verfügbarkeit des Eigenkapitals und dessen Einsatz;
- Sicherheitsreserve;
|
Nachhaltige monatliche Rate | - aus der nachhaltig möglichen Rate für Zins und Tilgung errechnet sich der maximale Kreditbetrag;
- anfänglicher Tilgungssatz;
| - Berechnungsgrundlage: s. o. Übersicht 2;
- angemessene Instand-haltungskosten;
|
Laufzeit | - Tilgungslaufzeit;
- Dauer der Zins- und Kapitalbindung;
| - gesetzliche Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren;
|
Flexible Rückzahlungsvarianten | - Sondertilgungen (wann, wie viele, jeweilige Höhe);
- Wechsel bei Raten möglich (Anzahl, Erhöhung und Senkung auf konkrete Prozentsätze)?
| |
Kombination von Finanzinstrumenten | - kurzfristiger variabler Finanzbaustein;
- Bauspardarlehen;
- Fördermittel-Darlehen;
| |
Eigenleistungen beim Ausbau | - können bis zu 15 % als „Eigenkapital“ anerkannt werden, aber Bewertungs-risiken
| |
Leicht liquidierbare Zusatzsicherheiten erforderlich? | | Können Rating-relevant und daher zinsmindernd sein |
Absicherung der Verbindlichkeiten | Für Todesfall und Berufsunfähigkeit | |
Mehrere Angebote | - Vergleich nur bei gleichen Prämissen möglich (anhand des Effektivzinses)
- Monatsrate, Tilgungs-regelung und Laufzeit müssen identisch sein
| - Aber: Beleihungsauslauf ist oft unterschiedlich und ebenfalls „preisbildend“;
|
Grundsatzzusage | - Vollständige Übernahme aller gewünschten Eckpunkte bzw. Abweichungen?
- Liegen der Bank alle bereits geforderten Unterlagen vor?[47]
| - Nur dann kann eine verlässliche Grundsatzzusage erstellt werden
|
Darlehensvertrag | - Nach bankseitiger eingehender Kreditprüfung und Entscheidung;
| |
Kauf-, Bau-, Bauträgervertrag | - Unterschrift nach Kreditvertrag, zumindest nach Vorlage einer objektbezogenen qualifizierten Finanzierungszusage
| |
| | | | |
Übersicht 4: Elemente des Finanzierungskonzeptes
Dreh- und Angelpunkt ist die Bewertung der Immobilie – mit folgenden Ansätzen für eine erste Einschätzung:
- Unbedingt empfehlenswert für Erwerber und Bank ist die Ermittlung einer rechnerischen Mietrendite aus einer möglicherweise für das Kaufobjekt erzielbaren Kaltmiete/ortsüblichen Vergleichsmiete im Verhältnis zum Kaufpreis/Kaufpreis mit Erwerbsnebenkosten und der Vergleich der Kennzahl mit anderen Renditen. Weiterhin folgende Kennzahlen:
- Preis oder Gesamtinvestitionskosten im Verhältnis zur Marktmiete (Faktor),
- Preis oder Gesamtinvestitionskosten im Verhältnis zum Jahreseinkommen (unterstellt, das gesamte Einkommen könnte gespart werden), mit Ergebnissen, die je nach Standort und Wohnungsart bei ca. 10 bis 14 Jahren (Neubau) und 8 bis 11 Jahren (Bestand) liegen[48].
- Vom angegebenen Kaufpreis erreicht ein Verkehrswert überschlägig einzelfallbezogen zwischen 90 und 70 %.
Der seit März eingeleitete Renditenanstieg an den Kapitalmärkten würde alternative Anlage-möglichkeiten bieten und sollte sich auch wieder auf die Immobilienmärkte auswirken, mit der Folge tendenziell sinkender Faktoren der Marktmiete zu den Gesamtinvestitionskosten. Preissteigerungen wären dann nur bei Mietsteigerungen möglich, welche den Renditenanstieg überkompensieren.
Der Kunde legt zuweilen ein Konzept für werterhöhende Maßnahmen vor, wie z. B.
- die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie,
- der mit einer Baugenehmigung unterlegte Ausbau eines Dach- oder Untergeschosses,
- die Beseitigung eines Instandhaltungsstatus bzw. werterhöhende Maßnahmen im Zuge der Renovierung.
Hierzu muss allerdings der Aufwand im Gesamtinvestitions- bzw. im Finanzierungsvolumen eingerechnet sein. Hier zeigt sich, dass eine gründliche kaufmännische und technische Prüfung und Beratung des Erwerbers im Vorfeld des Erwerbs erforderlich sind.
Für die bankseitige Bewertung einer zu finanzierenden oder einer bereits finanzierten Immobilie (im Rahmen der Kreditüberwachung) gilt: Um die Deckung der wichtigsten Refinanzierungsquelle – den Pfandbrief – sicherzustellen, dürfen nur 60 % des nachhaltigen Beleihungswertes angesetzt werden (§ 16 PfandbriefG i. V. m. § 3 BelWertV). § 3 Abs. 1 BelWertV hebt hervor, dass der Beleihungswert „unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann“. Für die Ermittlung der Ausläufe über 60 % greift jede Bank hingegen auf ihre eigene Grundlage für die Wertermittlung zurück, ermittelt nachhaltige Verkehrswerte und nimmt hiervon Sicherheitsabschläge vor. Konservativ agierende Kreditinstitute nehmen tendenziell höhere Abschläge vor, um auf dieser Grundlage mittels objektbezogener Kennzahlen ihr Kreditrisiko zu begrenzen, wie z. B. durch
- ein ausreichendes anfängliches Eigenkapital im Verhältnis zu den geprüften angemessenen Gesamtinvestitionskosten,
- eine Darlehenshöhe, gemessen an den geprüften angemessenen Gesamtinvestitionskosten (loan to cost) und
- einen Darlehensauslauf, gemessen am Verkehrs- bzw. Beleihungswert (loan to value bzw. loan to collateral value).
Klimabezogene Standortnachteile und umweltrelevante Feststellungen beeinflussen die Bewertungen zusätzlich.
Unbelastete Vermögensbestandteile können als Sicherheit zusätzlich in die Finanzierung einbezogen werden; daraus resultierende Ratingverbesserungen reduzieren die Standardrisikokosten sowie die Kosten für das regulatorische Eigenkapital und somit den Zinssatz.
c) Exit-Betrachtung der Bank
Bei der Kreditentscheidung muss die Situation am Ende der Kapitalbindung vorbedacht werden. Die voraussichtlich bestehende Restschuld und die dann erforderliche Zins- und Kapitaldienstfähigkeit (exit debt yield) werden ermittelt, wobei Zinssatz-Änderungen, aber auch solche beim nachhaltigen Netto-Einkommen (exit debt to income) simuliert werden. Daraus lassen sich strukturelle Änderungen der anfänglichen Finanzierung ableiten, indem
- die Tilgungssätze angepasst
- die Kreditlaufzeit verändert,
- Restschuldversicherungen verlangt
werden. Ergänzend ist das Lebensalter des Kreditnehmers und seine Situation bei Darlehensfälligkeit einzubeziehen.
d) Strukturelemente einer Anschlussfinanzierung
Endet die Kapitalbindung, stellt sich – da eine vollständige Darlehensrückführung in der ersten Laufzeit selten erreicht werden kann – regelmäßig das Thema der Anschlussfinanzierung. Sie baut auf der Restschuld, der hierfür tragbaren Zins und Tilgung, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Kunden-Bonität und auf dem zu ermittelnden fortgeschriebenen Objekt- und Beleihungswert auf. Die Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens bildet ein weiteres Kriterium. Sollte die Immobilie im Anschlussfinanzierungszeitraum vermietet werden, wird auf das operative Nettoeinkommen aus der Immobilie abgestellt, das ohne oder mit zusätzlichen Verpflichtungen des Kreditnehmers für den auf die Restschuld entfallenden Kapitaldienst tragfähig sein muss.
Nicht nur Kapital-, auch Zinsbindungen aus der Niedrigzinsphase laufen in überschaubarem Zeitraum aus. Bei Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen auf dem aktuellen Zinsniveau sind Probleme nicht ausgeschlossen, besonders, wenn der Zins- und Kapitaldienst auf der einst niedrigen Basis den maximal möglichen Betrag für die Kreditrate bereits ausgeschöpft hat und Zinsvorteile während des Niedrigumfelds nicht genutzt wurden, um eine höhere und schnellere Tilgung zu erreichen. Zinssatz-Erhöhungen resultieren dann aus angestiegenen Refinanzierungssätzen und aus erhöhten Margenanforderungen. Ansatzpunkte hierfür sind
- verschlechterte Ratingklassen mit der Folge höherer Standardrisikokosten und erhöhten Kosten für das regulatorische Eigenkapital, mit dem die Kreditforderung zu unterlegen ist,
- im Extremfall die Ansätze für einen Non-performing-loan, z. B. wegen Liquiditätsunterdeckungen beim Kunden und deswegen notwendiger bankseitiger Stundungs- und Stützungsmaßnahmen (sog. Forbearance),
- der bereits erwähnte, von der BaFin verfügte antizyklische Risikopuffer von 0,75 % und der sektorale Systemrisikopuffer von 2 % für ptivate und gewerbliche Kredite, welche mit Wohnimmobilien besichert sind[49],
- ggf. erhöhte Vorgaben der Bank für nicht ausreichend energetisch sanierte/sanierungsfähige Gebäude oder aufgrund von
- Bewertungsanpassungen "nach unten", welche sich aufgrund geleisteter niedriger Tilgungen risikoerhöhend auswirken.
Hierbei ergeben sich folgende Themen und Regelungsgegenstände:
Zinsentwicklung (Zinsmeinung) | - Werden die Festsatz-Zinsen innerhalb von bis zu drei Jahren vor der Anpassung steigen, kann eine Zinssicherung empfehlenswert sein;
- Zeigen die Festsatz-Zinsen für die Zukunft ein stabiles oder sinkendes Niveau, kann abgewartet werden;
an die geschlossenen Vereinbarungen ist der Kreditnehmer gebunden, auch wenn die Zinsmeinung sich nicht bewahrheitet und die Zinsen sinken; |
Frühzeitige Zinssicherung | Forward-Darlehen: Sicherung eines aktuell noch günstigen Zinsniveaus, bis circa drei Jahre vor Ablauf des Darlehens oder der Zinsbindung, indem - die Konditionen im Forward-Darlehen bereits während der laufenden Finanzierung für eine anstehende neue Zinsbindungsperiode oder für weiter bestehenden Fremdmittelbedarf nach Kapitalfälligkeit - also für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt - fest vereinbart werden,
- wobei ein Aufschlag für die künftigen Zinsen auf die aktuell vereinbarten einkalkuliert wird, der sich zwischen 0,01 %-Punkten p. M. und 0,04 %-Punkten p. M. bewegt - je nach Dauer des Forward-Zeitraumes.
- Für den Forward-Zeitraum fallen keine Bereitstellungsprovisionen an.
Je länger der Zins vor Beginn der Anschlussfinanzierung vereinbart wird, desto höher ist der Aufschlag. |
Wechsel der Bank? | Abhängig von den Konditionsangeboten; diese sollten „rechtzeitig“ eingeholt werden, d. h. sobald eine Zinsmeinung zur Zinsentwicklung gebildet ist; vgl. oben Übersicht 4; |
Themen bei neuer Kapitalbindung (bei der bisherigen oder einer neuen Bank): | |
Annuitätsrate | - Eine Neubewertung der Immobilie vor der Anschlussfinanzierung kann infolge der zuvor geleisteten Tilgungen und/oder infolge von Werterhöhungen ein reduziertes Risikoprofil abbilden, mit der Folge geringerer kalkulatorischer Risiko- und Eigenkapitalkosten für die Bank; dies bietet Verbesserungspotenzial für die Konditionen;
- bei Annuitätsdarlehen geht damit ein höherer Spielraum für den Tilgungsanteil innerhalb der (gleichbleibenden) Annuität einher;
- eine schnellere Tilgung erspart weitere Zinskosten;
|
Tilgungsmodalitäten | - Vereinbarung von (ggf. weiteren) Sondertilgungs-möglichkeiten im Anschlussfinanzierungszeitraum;
- Ggf. optionaler Wechsel der Tilgungsanteile bei absehbaren Veränderungen der Liquiditätssituation (gegen Aufschläge zwischen 0,03 % und 0,2 %);
|
Neubewertung der Immobilie | Eine Neubewertung der Immobilie kann dazu führen, dass für die Zukunft ein niedrigerer Wert angesetzt wird (z. B. bei sinkenden Marktwerten und zuvor zu geringer Tilgung) – mit der Folge reduzierter deckungsstockfähiger Anteile im 60%-Beleihungswert-Raum und höherer wirtschaftlich gesicherter Anteile mit den entsprechenden Konsequenzen für erhöhte Margenbestandteile, |
Ratingveränderungen/ Ratingklasse | Risikobedingt kann eine schlechtere Ratingklasse ermittelt werden und/oder die bislang unterlegten Standardrisiko- und regulatorischen Eigenkapitalkosten haben sich für den Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung erhöht; |
Laufzeit | Infolge der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit (§ 489 Abs. 1 BGB) kann auch die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Kapital- und der Zinsbindung und auf jeden Fall nach 10 Jahren kundenseitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. |
Übersicht 5: Themen und Regelungsgegenstände bei einer Prolongation
PRAXISTIPPS
- Kernelemente sind: (i) Erforderliches Eigenkapital, (ii) monatlich mögliche, tragfähige Belastung, (iii) Vergleich mit der aktuellen Wohnsituation (in der Mietwohnung oder in einer bereits vorhandenen Eigentumswohnung), (iv) realistischer Ausblick auf die künftige Lebenssituation, (v) Flexibilität in den Tilgungsregelungen.
- Der Beurteilung des Zins- und Kapitaldienstes, einhergehend mit kapitaldienstorientierten Kennzahlen, kommt stets der Vorrang vor objekt- bzw. wertbezogenen Kennzahlen wie Loan-to Cost oder Loan to Value zu.
- Abgesehen von den „Notgroschen“ sollten alle Geldanlagen, deren Zins unter dem Kreditzins liegen, aufgelöst und als Eigenkapital eingesetzt werden.
- Stress-Szenarien ermöglichen es, den Cashflow dahingehend zu testen, inwieweit sich berufliche und familiäre Ereignisse auf die Einnahmen und Kostenveränderungen auf die monatlichen Ausgaben und damit auf den Zins- und Kapitaldienst auswirken.
- Vorteile aus einem im langfristigen Durchschnitt immer noch günstigen Zinssatz sollten über eine höhere Tilgung genutzt werden.
- Angesichts künftig höherer Finanzierungskosten sollten sich Kreditnehmer strategisch darauf einstellen, zuvor noch Geldreserven anzusparen, um den Verschuldungsgrad zu reduzieren.
[2]Feld/Meister, a. a. O., S. 55 f.
[3]Feld/Meister, a. a. O., S. 57, 66; Henger, Ralph, a. a. O., S. 246 f.
[4] Die Genehmigungszahlen sind seit 2021 rückläufig. Vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 431 vom 18.11.2024: Minus 23,1 % oder 4.600 Wohnungen weniger gegenüber September 2023; im Zeitraum Januar bis September 2024: Minus 19,7 % gegenüber Vorjahreszeitraum, d. h. genehmigt wurden 157.200 Wohnungen oder 38.500 weniger als im Vorjahreszeitraum.
Ferner: Henger, Ralph, Frühjahrsgutachten Wohnimmobilien 2025, in: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2025 des Rates der Immobilienweisen, S. 228 ff. „Mehr Wohnungsbau ist möglich, wenn die Ursachen der geringen Investitionsneigung beseitigt werden“ (S. 228).
[5]Feld, Lars, Meister, Anna-Catharina, Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, in: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2025 des Rates der Immobilienweisen, S. 31 f.; Henger, Ralph, a. a. O., S. 237, 240.
[7]Feld/Meister, a. a. O., S. 49.
[8]Henger, Ralph, a. a. O., S. 227 ff., 241, 242 ff. (Zahlen 2022). Unmittelbar oder mittelfristig vermietbare leerstehende Wohnungen bilden den marktaktiven Leerstand.
[9]Henger, Ralph, a. a. O., S. 227 ff., 247 f.: Die Angebotsmieten sind um 4,7 % im Jahr 2024 gestiegen. Aufgrund staatlicher Regulierungen der Bestandsmieten wird sich der Unterschied zwischen Bestands- und Neumieten weiter vergrößern. Auch: Feld/Meister, a. a. O., S. 53 f., 55: Höhere Neuvertragsmieten zu erwarten.
[10] Dies führt auch zu einer Änderung kommunaler Vergabepraxis: Punktesysteme für die Vergabe, insbesondere an bauwillige Bürger einer Gemeinde, scheitern an der entsprechenden Nachfrage. Daher wird anschließend der freie Verkauf in die Wege geleitet, in der Hoffnung auf eine breitere Resonanz bei Interessenten. Kommunen führen verstärkt Grundstücksbörsen ein, um Grundstücksverkäufer und Kauf-/Bauinteressenten zusammenzuführen.
[12] Feld/Meister, a. a. O., S. 55, 57, Henger, Ralph, a. a. O., S. 229 f.
[14]Simons, Harald/Dietsche, Hannah, Frühjahrsgutachten Wohnimmobilien 2024, in: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2024 des Rates der Immobilienweisen, S. 203: Die benötigte „Kostenmiete“ zur Finanzierung von Baukosten in Höhe von € 4.000/m², Grundstückskosten von € 400/m² Wohnfläche bei einem Zinssatz von 4 % p.a. bei 30 Jahren Laufzeit liegt danach bei € 21/m² und damit weit über dem Durchschnitt von € 14,10 im Mittel deutscher kreisfreier Städte. Vgl. ferner Löhr, Julia, a. a. O., FAZ v. 02.02.2023, Nr. 28, S. 17.
[16]Feld/Meister, a. a. O., S. 57 f.: Die Steigerungsraten der Baupreise betrugen 8,8 % (2021). 16,6 % (2022), 8,7 % (2023) und in den ersten drei Quartalen 2024 noch 3,2 %. Allerdings dürften alleine die zum Jahresanfang 2025 verteuerten Energiepreise und die erhöhten Lohnkosten wieder zu einem Anstieg der Steigerungsrate führen. Ferner Henger, Ralph, a. a. O., S. 229 f.
[17]Feld/Meister, a. a. O., S. 70: In den ersten drei Quartalen 2024 stieg der Anteil der Insolvenzen in der Baubranche um 19,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
[19] Z. B. standortbezogene Hochwassergefahren bei zunehmenden Wetterextremen, wie Lage an kleinen Bächen, Hanglagen, Lage an steilen Abhängen, Staugefahr in Flüssen infolge von mitgeführtem Totholz etc.; bereits eingetretene Hochwasserereignisse können zur Unverkäuflichkeit der Immobilie führen. Hochwassergefahrenkarten geben Auskunft, z. B. in Baden-Württemberg unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten
[20] Im Vergleich dazu: Frankreich mit einer Eigentumsquote von 63,4 %, Niederlande 70,6 %, Spanien 76 % - F.A.S. v. 29.09.2024, Nr. 39, S. 29.
[22]Henger, Ralph, a. a. O.; S. 231, 232.
[24] Pressemitteilung der EZB vom 06.03.2025, Geldpolitische Beschlüsse: Die EZB senkt mit Wirkung vom 12.03.2025 die drei Leitzinssätze um jeweils 25 Basispunkte. Es war die sechste Zinssenkung seit Sommer 2024. Der Hauptrefinanzierungssatz beträgt nun 2,65 %, die Einlagefazilität 2,5 %.
[25] BaFin, Antizyklischer Kapitalpuffer, aufgerufen am 15.08.2024 unter https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Eigenmittelanforderungen/Kapitalpuffer/antizyklischer_kapitalpuffer_node.html
[27] FAZ v. 14.03.2025, Nr. 62, S. 28: 10-jährige Hypothekenpfandbriefe erreichen am 12.03.2025 3,48 % und damit einen Höchststand über 52 Wochen.
[28]Feld/Meister, a. a. O., S. 66, 70.
[29] Das ist die Fähigkeit, aus nachhaltig zu erwirtschaftenden Nettoeinkommen nach Kosten eine Finanzverschuldung zu bedienen. Vgl. umfassend Lauer, Jörg, Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit in der Immobilienfinanzierung, ZfIR 2020, S. 365, 370 ff. zu Verbraucher-Immobiliendarlehen.
[30] § 505 b Abs. 2 Satz 3 BGB; § 18 a Abs. 4 Satz 3 KWG. Vgl. ferner EBA/GL/2020/06 vom 29.05.2020 – Abschnitt 5.2.1, Tz. 97 sowie Abschnitt 5.2.2.
[31] § 505 b Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BGB. Ferner: MaRisk, Erläuterungen Rundschreiben der BaFin 06/2024 v. 29.05.2024, BTO 1.2.1. Tz.1. Vgl. auch OLG Stuttgart, Urt. v. 29.03.2017 – 9 U 223/16 (rechtskräftig), ZIP 2017, S. 1.897, 1.898.
[32] Zwar sind die Teuerungsraten gesunken, jedoch wirken die hohen Inflationsraten der Vergangenheit in den Preisen für Lebensmittel, Dienstleistungen etc. nach. Vgl. FAZ v. 17.01.2025, Nr. 14, S. 27 „Noch immer im Bann der Inflation“. Außerdem stieg die Rate in Deutschland von Oktober 2024 in Höhe von 2,0 % über 2,4 % im November bis 2,6 % im Dezember 2024 wieder an. Die Kerninflationsrate – also ohne Lebensmittel und Energie – lag danach im Dezember bei 3,3 %.
[33] Das ist der Betrag, der einem maximal tragbaren Zins- und Tilgungsdienst entspricht.
[34] Die Zinsersparnis beim Darlehen wird regelmäßig die Zinseinkünfte aus sicheren Anlageformen übersteigen.
[35] Vgl. die weiteren Sachverhalte, geregelt in § 3 Abs. 4 der Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV).
[36] Die Baukreditzinsen lagen 1980 bei etwa 10 % p.a. Vgl. die Übersicht über die Zinsentwicklung 1968-2022 bei Lassen, Ulf, Private Immobilienfinanzierung: Finanzierungsspielraum und Annuitätenstruktur, in: Lassen (Hrsg.), Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement, Berlin, 2024, S. 22, 23.
[37] FAZ v. 14.03.2025, Nr. 62, S. 28 – Stand: 12.03.2025.
[38] Treiber sind höhere Refinanzierungssätze bei Ausläufen über 60 % des Beleihungswertes nach dem PfandbriefG und bonitätsbedingt höhere Margenanforderungen.
[39] Die frühere 30-%-Grenze hatte bereits infolge des Booms verbreitet keinen Bestand mehr.
[40] Vgl. EBA/GL/2020/06 – Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung, Anhang 3, Parameter für die Kreditvergabe und -überwachung; ferner: Deutsche Bundesbank, Richtlinien zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta), Stand 18.12.2024, Abschnitt 2.2., https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/finanzstabilitaet , aufgerufen am 18.02.2025. Diese Richtlinie war sicherlich förderlich, um verstärkt Kennzahlen in der Wohnimmobilien-Finanzierung zu bilden. Die unter Ziff. 2.3 aufgelisteten Meldepositionen insgesamt sind jedoch eher als Ausdruck überschießender behördlicher Perfektion zu werten.
[41] Liegen dem Kreditinstitut mehrere Wertangaben vor, geht es von der geringeren aus.
[42] So können maximal 13 Gehälter angesetzt werden, Spesen und Tantiemen und andere variable Einkommensbestandteile bleiben unberücksichtigt, für Nebenerwerb gelten besondere Regelungen etc. Bei schwankenden Netto-Monatseinkommen wird i. d. R. der niedrigste Wert zugrunde gelegt.
[43] Über einen Vergleich mit einer angemessenen Kaltmiete lässt sich auf die Rate für den Zins- und Kapitaldienst schließen.
[44] § 18 a Abs. 1 Satz 2 KWG.
[45] Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung niedriger angegeben als mündlich vereinbart, um Steuern zu „sparen“ (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Grundstückskaufvertrag in der Regel nicht nichtig, wenn der Leistungsaustausch – Übertragung des Grundstücks gegen Kaufpreiszahlung – ernstlich gewollt ist; BGH, Urt. v. 15.03.2024 – V ZR 115/22, ZIP 2024, S. 1.713 f. und S. 1.729,1730, Rz. 11, 13, S.1732, Rz. 28 zur Auflassung. Dabei kann aber eine Finanzierungslücke auftreten. Berechtigte Kritik gegen diese Rechtsprechung, auch vor dem Hintergrund des § 16 a Abs. 1 Satz 1 GeldwäscheG, Heckschen, Heribert, Das Ende der Heilung von Schwarzabreden?, ZIP 2024, S. 1.869, 1.870, 1.872, 1.874.
[46] Höhere Eigenkapitalquoten sollten bereits in der jüngeren Vergangenheit aus dem Preisauftrieb und den Markt-Übertreibungen resultiert haben, zumal die Beleihungswerte sich aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht erhöhen konnten. Mit den zusätzlichen höheren Erwerbsnebenkosten, die aus Eigenkapital zu bestreiten sind, waren – in absoluten Zahlen – höhere Eigenkapitalbeträge notwendig.
[47] Übersicht über die einzureichenden Unterlagen vgl. Lauer, Jörg, a. a. O., S. 372 für die Prüfung der Bonität und S. 367 für die Objektprüfung.
[48]Papon, Kerstin, FAZ v. 14.04.2023, Nr. 87, S. 21.
[49] S. o. Abschnitt II. 1.