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FACHZEITSCHRIFTEN


IKSPraktiker

IKS-Praktiker ist die Fachzeitschrift, die Revision, Compliance & Beauftragtenwesen, Recht & Regulatorik und das interne Kontrollsystem vereint – weil IKS alle betrifft! Der IKS-Praktiker versorgt Sie mit aktuellen Fachinformationen und neuen Trends aus dem Bereich der Revisionspraxis, zu bankrechtlichen und bankaufsichtlichen Fragestellungen rund um die Themenbereiche Recht und Compliance. Besonders wichtig ist hierbei der Praktikeransatz, denn stets werden die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe integriert und bieten so dem Lesenden die Möglichkeit, das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert zu sehen.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

Datenkontrollkonzepte als Teil des IKS – Häufig werden Datenkontrollbereiche in Banken isoliert betrachtet. Dabei wird gerne übersehen, dass die Datenkontrolle Teil des kompletten IKS im Hause ist.

Sie sollten sich folgende Fragen stellen: Wo in Ihrem Haus finden zusätzliche Kontrollen statt? Dies können z. B. Kontrollen durch Führungskräfte im Markt sein. Wie ist bei Ihnen das Zusammenspiel mit der Second Line und der Third Line? Wie ergänzen sich diese Bereiche in den Kontrollen heute und wie können Sie das noch optimieren?

Gerade im Zusammenspiel der drei Linien zeigt sich häufig Optimierungsbedarf. Helfen kann dabei die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher Kontrollhandlungen in einer Risiko-Kontroll-Matrix.

Eine aktuelle Umfrage zum Status quo von IKS-Systemen in Banken und Sparkassen zeigt, dass knapp die Hälfte aller Institute eine Risiko-Kontroll-Matrix erstellt haben. Nur etwa ein Drittel der Institute hat die Kontrollhandlungen der ersten, zweiten und dritten Ebene dokumentiert. Hier schlummert also noch Potential. Eine Übersicht kann Ihnen helfen, die Kontrollen dort einzusetzen, wo sie vom Risiko erforderlich sind und Doppelkontrollen sowie Kontrollen bei geringerem Risiko zu reduzieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die einzelnen operativen Kontrollen in Datenkontrollabteilungen immer wieder zu beleuchten. Ein Kontrollkonzept sollte „leben“ und immer wieder überprüft werden. Fragen Sie sich: In welcher Form werden von Ihren Mitarbeitenden die Kontrollen durchgeführt? Arbeitsweisen haben sich im Laufe der Jahre gebildet und häufig steht eine Weiterentwicklung der Kontrollkonzepte nicht im Fokus. Aber auch: Wie werden die Kontrollen durchgeführt? Werden manuell Listen kontrolliert oder werden diese maschinell ausgelesen und nur Fehlerhinweise ausgegeben? Werden alle Geschäftsvorfälle manuell geprüft oder werden auch hier nur technisch gefilterte Fehler angezeigt? Werden RPA-Systeme genutzt für die Unterstützung bei der Datenerfassung, Prüfung oder Bereinigung?

Nicht selten erlebt man bei der Optimierung Widerstände. Gerade wenn Kontrollen oder Arbeitsweisen abgeschafft werden, die man über mehrere Jahre „liebgewonnen“ hat. Dann braucht es eine Begleitung der Veränderung durch die Führungskraft. Die Vermittlung, dass die bisherige Tätigkeit wichtig war, aber sich Zeiten und auch Möglichkeiten im Laufe der Zeit ändern.

Interne Revision und ihre berufsethischen Standards

Wie schon beschrieben, ist auch die Third Line Teil des Internen Kontrollsystems. Hier im Bereich der Revision ergeben sich mit Einführung der neuen Global International Standards (GIAS) Neuerungen bei den berufsethischen Standards. Diese gelten nun seit Anfang Januar 2025. Die Revision ist eine der wenigen Berufsgruppen, die weltweit einen einheitlichen Berufsstandard besitzen. In dieser Ausgabe gehen wir auf die Herausforderungen ein, die nun vor den Internen Revisionen stehen.

Erstmals ist eine Revisionsstrategie gefordert. Auch die Einbeziehung des Aufsichtsgremiums einer Bank geht deutlich über die Anforderungen der bisherigen Berufsstandards und auch der MaRisk hinaus. Ganz neu ist die Festlegung von Kennzahlen, an denen sich die Interne Revision messen lässt. Es lohnt sich frühzeitig eine GAP-Analyse durchzuführen und die Anpassungen vorzunehmen. Denn auch hier gilt es, die Mitarbeitenden rechtzeitig bei den Veränderungen mitzunehmen.


Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen

Ihr Markus Meier, Senior Consultant, FCH Consult GmbH


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Hinter den Kulissen der DORA-Umsetzung: GAP-Analyse meistern

Einblick in die Herausforderungen der DORA-Umsetzung: Erfahrungen aus der Sicht der Wirtschaftsprüfung und -beratung bei GAP-Analysen in Banken

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KI-Verordnung und Datenschutz: Herausforderungen und Chancen

Organisatorische Hürden und fachliche Synergien – mehr als nur Verbote

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Individuelle biologische KI-Agenten - simulierte Player im Finanzmarkt

Eine potentielle Betrachtung von Möglichkeiten und Perspektiven

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DORA-Herausforderung für Auslagerungen und die digitale Transformation

Wie die DORA-Verordnung den Umgang mit IT-Outsourcing verändert und welche Herausforderungen und Chancen sie für die digitale Transformation im Finanzsektor bringt

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Kontrolle ist gut, Überwachung ist besser

Wenn das IKS zur Rettung der Wälder beiträgt

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Neue AuA zum GwG der BaFin – Handlungsbedarf?

Am 29. November 2024 wurden neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht.

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Herausforderungen der neuen Global Internal Audit Standards (GIAS)

Anforderungen von der Berichterstattung bis hin zur Anpassung der Revisionsprozesse effizient umsetzen

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Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Christian König
    Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung
  • Inci Metin
    Rechtsabteilung Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Paris
  • Davor Brcic
    Abteilungsleiter Datenschutz, Senior Consultant, FCH Consult GmbH
  • Jürgen Büschelberger
    Bundesbankdirektor, Regionalbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vizepräsident, Vorsitzender Richter des XI. Zivilsenats, Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Thomas Gerlach
    Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
  • Ronja Hausmann LL.M.Eur.
    Spezialistin, Audit Action Tracking, Commerzbank AG
  • Stefan Kern
    Vorstandsvorsitzender, Volksbank Trossingen
  • Dr. Stephan R. Lauer
    Leiter Interne Revision, KfW
  • Marko Mohrenz
    Bereichsreferent Produktion, Volksbank im Münsterland eG
  • Dr. Michael Schiwietz
    Bereichsleiter Revision, Deutsche Kreditbank AG
  • Jan B. Töppe
    Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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