Florian Winterer, Wirtschaftsprüfer, GTB – Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Luciano Kudiß, Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftsverband Bayern e.V.
I. Überblick und Zielsetzung
Vor gut einem Jahr ist mit ISA [DE] 315[1] ein Prüfungsstandard in Kraft getreten, der die Leitplanken für die IT-Prüfung bei Kreditinstituten neu definiert. ISA [DE] 315 ist im Kontext der allgemeinen gesetzlichen Abschlussprüfung angesiedelt. D. h., es handelt sich um einen rechnungslegungsbezogenen Prüfungsstandard, der nicht speziell für Kreditinstitute entwickelt wurde. ISA [DE] 315 war grundsätzlich[2] erstmals im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung mit Stichtag 31.12.2023 zu beachten. Eine vorzeitige Anwendung des Prüfungsstandards war zulässig.
Dieser Beitrag zeigt die Anforderungen auf, die aus dem Prüfungsstandard für die IT-Prüfung von Kreditinstituten erwachsen. Dabei sollen auf Basis gesammelter Erfahrungen aus (Sonder-)Prüfungen praktische Umsetzungstipps gegeben und auf mögliche kritische Punkte hingewiesen werden. Die Ausführungen sollen den geprüften Instituten Einblick in das Vorgehen der Abschlussprüfer geben, um einerseits Verständnis und eine effiziente Prüfung zu fördern. Andererseits können wesentliche Teile der hier beschriebenen Vorgehensweise auch von der Internen Revision übernommen werden.
II. IT-Prüfung für Zwecke der Rechnungslegung
Die Vorgaben zur IT-Prüfung für Zwecke der Rechnungslegung haben in den letzten Jahren weniger inhaltlich als vielmehr systematisch eine bedeutende Änderung erfahren.
Bis zur Einführung der ISA [DE] widmete sich mit IDW PS 330[3] ein eigener Prüfungsstandard der IT-Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung. Mit Umstellung auf die ISA [DE] änderte sich diese Systematik und die IT-Prüfung wird nun im ISA [DE] 315 adressiert, welcher als übergreifender Standard die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlich falscher Darstellungen zum Gegenstand hat.
Die IT-Prüfung nach IDW PS 330 hatte den Zweck, Prüfungsaussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können.[4] Deshalb erstreckte sich die IT-Prüfung auf diejenigen Elemente, die dazu dienen, Daten über Geschäftsvorfälle oder betriebliche Aktivitäten zu verarbeiten, die entweder direkt in die IT-gestützte Rechnungslegung einfließen oder als Grundlage für Buchungen im Rechnungslegungssystem in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.[5] Die IT-Prüfung stellte damit einen Ausschnitt aus der Prüfung des internen Kontrollsystems dar.[6] [...]
Beitragsnummer: 22855