Dienstag, 5. November 2024

Das CSRD-konforme ESG-Risikomanagement

Das ESG-Risikomanagement nach MaRisk im Kontext der CSRD-Berichterstattung

Nicolas Mayer, Spezialist für Nachhaltigkeit und Sustainable Finance,

WP Tobias Grollmann, Director Spezialistenteam Nachhaltigkeit und Sustainable Finance, Genoverband e.V. und AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 

I. Einleitung

Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle sind Banken angewiesen, in ihrer Risikoinventur ESG-Risiken als zusätzliche Perspektive innerhalb der Gesamtrisikobetrachtung mit aufzunehmen. Mit dem Inkrafttreten der CSRD sind berichtspflichtige Banken gemäß den ESRS dazu verpflichtet, in ihrer Nachhaltigkeitserklärung verschiedene Angaben in Bezug auf ihre nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken zu veröffentlichen. Die bankaufsichtsrechtlichen Prozesse des ESG-Risikomanagements zur Identifizierung von ESG-Risiken bilden hierbei die Grundlage für die Betrachtung der finanziellen Wesentlichkeit innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse und die damit einhergehende Berichterstattung über die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken.

Der Beitrag soll Aufschluss darüber geben, welche Anforderungen die ESRS an die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit stellen und welche Berichtsangaben damit einhergehen. Zudem soll dargestellt werden, welche Schnittstellen zwischen ESG-Risikomanagement und Wesentlichkeitsanalyse bestehen und wie eine Überleitung in die Nachhaltigkeitserklärung gelingen kann.

II. Der Status quo

1. ESG-Risiken im Sinne der MaRisk und der CSRD
a) Die Berücksichtigung von ESG-Risiken innerhalb der Risikoinventur

Die Grundlage für die Berücksichtigung von ESG-Risiken innerhalb der Risikoinventur bildet AT 2.2 Risiken der 7. MaRisk-Novelle. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen und explizit mit einzubeziehen. Das Rundschreiben definiert ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten potenzielle negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. ESG-Risiken wirken insofern als Risikotreiber und können sich auf Adressausfallrisiken, Markpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken sowie weitere wesentliche Risikoarten auswirken. Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken sind zudem verschiedenen plausible Szenarien zugrunde zu legen, die im Einklang mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen. [...]
Beitragsnummer: 22609

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