Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
I. Einleitung
Es war ein langer Weg: In den Jahren 2008/2009 wurde die Finanzwelt von einer globalen Krise erfasst, die nach der Pleite der US-Investmentbank Lehmann Brothers die Ausmaße eines perfekten Sturms annahm. Im Euroraum sank in 2009 das Bruttoinlandsprodukt um 4,5 %, zahlreiche Rettungsschirme der Staaten mussten aufgespannt werden, um systemrelevante Banken zu retten. Für Rekapitalisierungen betroffener Institute wurden Milliardenbeträge bereitgestellt, weitere gigantische Summen wurden als Garantien vorgehalten.
In der Folge haben die Bankenaufsicht und die Politik reagiert und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Banken widerstandsfähiger zu machen. Global wurde 2010 das Reglement von Basel III implementiert, die Umsetzung in der EU erfolgte durch das EU-Bankenpaket 2014. Mit diesen Regeln wurden u. a. Mindesteigenmittelquoten, Liquiditätsanforderungen und die Meldesysteme LR (Leverage Ratio), NSFR (Net Stable Funding Ratio) und LCR (Liquidity Coverage Ratio) eingeführt.
Ab 2017 erfolgte dann die Finalisierung von Basel III, aufgrund der Änderungen auch als Basel IV tituliert. Die europäische Umsetzung wurde im EU-Bankenpaket 2021 verhandelt. Nach dem Trilog zwischen der Europäische Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament wurden die Ergebnisse in Form der CRR III und der CRD VI am 19.06.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Damit trat die CRR III am 09.07.2024 in Kraft, die Anwendung ist im Wesentlichen ab dem 01.01.2025 vorgesehen, einige Punkte gelten aber bereits mit dem Tag des Inkrafttretens, darunter die neuen Regelungen zu den KMU[1]. Die CRD VI trat ebenfalls zum 09.07.2024 in Kraft; da es sich um eine Richtlinie handelt, ist aber zur Anwendung noch eine nationale Umsetzung zu schaffen. Diese ist bis zum 10.01.2026 (18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie) durch die Mitgliedsstaaten zu realisieren. [...]
Beitragsnummer: 22779