Christian Maull, Global Data Protection Counsel, GRENKE AG
I. Einleitung
Die bestehenden Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung und zur Durchführung von Werbung durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurden ergänzt durch die konkretisierenden Vorgaben für Telefonwerbung des § 7a UWG. Hierzu liegen nun Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde vor, welche die konkreten Anforderungen präzisieren und Herausforderungen bei der Umsetzung der Vorgaben verdeutlichen.
II. Grundsätzliche Anforderungen an Werbung
Im Folgenden werden zunächst isoliert datenschutzrechtliche Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Rahmenbedingungen des § 7 UWG betrachtet, welche als Grundlage bei der Durchführung von Telefonwerbung in jedem Fall zur Anwendung kommen.
1. Datenschutzrecht
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss ein Erlaubnistatbestand im Sinne des Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Eine Verarbeitung ist an dieser Stelle jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, zusammengeführt, genutzt, verändert oder gelöscht werden. Für die Durchführung werblicher Maßnahmen sind als Erlaubnistatbestand grundsätzlich die drei nachfolgend aufgeführten Erlaubnistatbestände denkbar: [...]
Beitragsnummer: 22340