Niklas Zumbruch, Manager, Financial Services, AML/Compliance, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anina Klein, Senior Associate, Financial Services, AML/Compliance, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
I. Allgemeines
Nicht zuletzt der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 lässt das Thema Terrorismusfinanzierung in den Fokus der Aufsicht sowie aufsichtsrechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit der Prävention von Terrorismusfinanzierung rücken, um das Finanzsystem zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 07. Dezember 2023 innerhalb der digitalen Fachtagung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betont, dass ebenfalls die Prävention von Terrorismusfinanzierung kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden muss, um insgesamt die damit zusammenhängenden Präventionsmaßnahmen bestmöglich auszugestalten.
Um die mit der Terrorismusfinanzierung verbundenen Risiken effektiv steuern zu können, müssen ebenfalls die bestehenden EU-Vorschriften sowie nationalen Regelungen ständig an neu aufkommende Risiken angepasst werden. Hierzu gehören u. a. Risiken im Zusammenhang mit
- dem wachsenden globalen Charakter terroristischer Organisationen,
- technologischer Innovation, wie z. B. virtuellen Währungen,
- dem Ideenreichtum krimineller Organisationen, Lücken oder Schlupflöcher im System zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung stellen sich dabei global und machen eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowohl zwischen Aufsichtsbehörden als auch Verpflichteten erforderlich. Ein Beispiel für eine solche Kooperation ist die Financial Action Task Force (FATF) oder der Zusammenschluss der FIUs in der EGMONT Group.
Auf EU-Ebene kann man in den letzten Jahrzehnten ebenfalls eine engere Zusammenarbeit in Sachen Terrorismusbekämpfung beobachten, welche mitunter in spezifische Sanktionsregimes bezüglich Terrorismus geführt hat.[1]
Auf nationaler Ebene sehen sich Kredit- sowie Finanzdienstleistungsinstitute der fortwährenden Herausforderung der Ermittlung und Bewertung inhärenter Risiken, Gegenüberstellung wirksamer und angemessener interner Sicherungsmaßnahmen sowie der Ableitung eines residualen Risikos nicht nur im Hinblick auf die Prävention von Geldwäsche, sondern vielmehr auch der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt. Somit gilt es in der institutsspezifischen Risikoanalyse, als Herzstück der Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ein realistisches Bild der Risikolage des jeweiligen Instituts darzustellen. [...]
Beitragsnummer: 22630