EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,
ich darf Sie mit diesem Editorial recht herzlich zur neuesten Ausgabe des FCH IKS-Praktiker begrüßen! Als langjähriger Referent und Autor freue ich mich sehr, Sie auf diesem Wege wieder mit aktuellen Informationen und praxisnahen Tipps unterstützen zu können. Als langjähriger Referent und Autor für das FCH und als Abteilungsleiter Compliance weiß ich um die immense Bedeutung einer kontinuierlichen und zielgerichteten Weiterbildung und um die Wichtigkeit von aktuellen Informationen. Diese ziehe ich immer wieder gerne aus den Fachbeiträgen des IKS-Praktiker und den angebotenen Seminaren des FCH.
Und die Herausforderungen werden für die Kreditinstitute nicht kleiner. Auch die neue EU-Geldwäsche-Verordnung wird dahingehend eine entsprechende Mammut-Aufgabe. Diese Verordnung, die darauf abzielt, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken, bringt umfassende Änderungen und erhöhte Anforderungen mit sich. Dies betrifft nicht nur die Compliance-Abteilungen, sondern das gesamte Präventionsmanagement der Institute – über die Marktfolgebereiche bis hin zu den Marktbereichen. Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Verordnung ist die EU-weite Harmonisierung der Verhinderung und Prävention von Terrorismusfinanzierung. Alle Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und Systeme an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dies kann auch die Anpassung der IT-Systeme erfordern – insbesondere die Technologien zur Überwachung und Analyse von Transaktionen sowie die regelmäßige Aktualisierung der Risikobewertungen sowie der Kundendaten.
Um diese anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen, sind ausreichende und gut ausgebildete Mitarbeiterkapazitäten unerlässlich. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden spielt eine entscheidende Rolle, denn nur mit fundiertem Wissen und einem hohen Bewusstsein für die Risiken können die Vorgaben, insbesondere die zur Meldung von Verdachtsfällen, umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden, von den Marktbereichen über die Marktfolgebereiche über die Führungsebene, die neuen Vorschriften und ihre Bedeutung verstehen. Regelmäßige Schulungen und Workshops sind daher unverzichtbar, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und die Sensibilität für potenzielle Risiken zu erhöhen.
Auch wenn mit Inkrafttreten der neuen europäischen Vorgaben (20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten gilt, sollten die Entwicklungen (auch unter Berücksichtigung des Arbeitsbeginns der AMLA) frühzeitig beobachtet und die Anforderungen umgesetzt werden.
Ein weiteres wichtiges Element der neuen Verordnung ist die Stärkung der internen Sicherungsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass Kreditinstitute ihre bestehenden Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verbessern müssen, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden – was hier alles auf uns konkret zukommt, zeigt sich in den nächsten Monaten und Jahren. Dabei hoffe ich, helfen Ihnen auch die jetzigen und kommenden Ausführungen im IKS-Praktiker, welche Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Hilfestellungen bieten können.
Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
Ihr Michael Kast, Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Ulm