"Schlanke" Offenlegung im Kreditgeschäft im Focus der 7.MaRisk Novelle

Neukredite - lfd. Offenlegung, Forbearance/Problemkredite-Vereinfachungen versus Szenarien in Umsetzung und Prüfung

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Im Mittelpunkt einer Kreditentscheidung und auch der laufenden Kreditüberwachung steht die Frage der Rückzahlbarkeit der Kredite durch den Kunden. Der Umfang und die Art der benötigten Unterlagen richten sich vor allem nach der Einkommensart des Kreditnehmers, der Höhe des Risikos für die Bank und dem Zweck der Finanzierung. Verschiedenste Anforderungen wie § 18 KWG, Verbraucherschutzrichtlinien, MaRisk sind durch die Bank einzuhalten. Darüber hinaus sind die Anforderungen der verschiedensten Ratingsysteme zu beachten. Vor allem aus der 2020 veröffentlichten EBA Guideline Kreditgewährung und Überwachung werden durch die Umsetzung in der 7. MaRisk Novelle ab 01.01.2024 vertiefte Anforderungen an die spezielle Unterlagenanforderung und –auswertung in Abhängigkeit der Größe des kreditnehmenden Unternehmens und an die Notwendigkeit von Szenarioanalysen zur Ermittlung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit gestellt. Wesentlich ist, dass das Institut unter Beachtung der möglichen Öffnungsklauseln aus MaRisk und EBA Guideline  ein effektives und risikoorientiertes System installiert, welches unter Beachtung der Risikorelevanzgrenze, treffsicherer Risikofrühwarnsignale und der Spezifika bei  Forbearance- und notleidenden Krediten in der Praxis funktionsfähig und prüfungssicher ist . Eine richtige Bildung der Gruppe verbundener Kunden ist zwingende Voraussetzung hierfür. Die durch die Banken eingeführten Verfahren und Prozesse sind regelmäßig betreffs Ihrer Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen.

Vorgehen

  • Gap Analyse inkl. Ableitung Handlungsbedarf betreffs der aufsichtlichen Anforderungen unter Beachtung möglicher Öffnungsklauseln
  • Anforderungen von Szenarioanalysen
  • Erstellung Umsetzungsvorschläge
  • Anpassung der bankinternen Dokumentationen/Arbeitsanweisungen inkl. Optimierung
  • Ggf. Anpassung des bankinternen Reporting/Qualitätssicherungsprozesses
  • Ggf. fachliche Begleitung technischer Weiterentwicklungen
  • Erstellung Abschlussdokumentation.

Das konkrete Vorgehen kann auch nur einzelne Bausteine oder spezielle Aspekte des oben beschriebenen Themas enthalten und wird mit dem Auftraggeber vorab festgelegt. Ein Workshop zur Vermittlung der wesentlichen fachlichen Anforderungen rund um die „Offenlegung“ kann ebenso wie Umsetzungsschulungen der Bankmitarbeiter in den Beratungsauftrag integriert werden. Gern unterstützen wir auch die Prüfung der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.


Ergebnisse

Ziel ist es, individuell die institutsspezifische Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen bzw. zu unterstützen, institutsspezifischen Konkretisierungs- und Änderungsbedarf zu erkennen und, einen Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei steht eine sachgerechte, risikoorientierte und dennoch effiziente Implementierung in den Kreditprozessen im Mittelunkt.

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