Neue EBA-Guidelines Kreditvergabe/-überwachung

(Wesentliche) Veränderungen bei: Governance-Anforderungen ● Kreditvergabeverfahren/Kreditwürdigkeitsprüfung ● Bewertung von Kreditsicherheiten ● Überwachung Kreditrisiken

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Vor dem Hintergrund hoher NPL-Portfolien hat die EBA neben den Leitlinien zu „Non Performing Loans“ nun auch finale „Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung“ veröffentlicht. Die neue Leitlinie – EBA/GL/2020/06 – soll grundsätzlich ab dem 30.06.2021 gelten. Die EBA schlägt unter Berücksichtigung der Proportionalität und Verbraucherschutz detaillierte Kredit-Standards für das Risikomanagement, die Prozesse und deren Überwachung vor. Ziel ist, über nachhaltige und solide Kreditvergabestandards und deren Monitoring eine hohe Kreditqualität auf Institutsebene sicherzustellen. Im Fokus der Leitlinie sind dabei Governance-Anforderungen, risikobasierte Preisgestaltung, Kreditvergabeverfahren und Kreditwürdigkeitsprüfung, Bewertung von Kreditsicherheiten und Überwachung von Kreditrisiken und Kreditengagements.

Vorgehen

Die Teilnehmer erhalten praxisbezogene (kreditprozessuale) Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der neuen umfangreichen Vorgaben – u. a. Kreditvergabeprozesse, Immobilienbewertungsprozesse, Sicherheitenüberprüfung, Datenintegrität.

Themen u. a.

  • Hoher Detallierungsgrad der neuen EBA-Leitlinie (Final Report Guidelines on loan origination and monitoring) – Aufnahme von Umwelt-, Sozial- und Goverance-Faktoren (u. a. Einführung von Nachhaltigkeitsaspekten, Forderung einer "Kreditrisikokultur")
  • Zahlreiche Einschränkungen wertvoller MaRisk-Spielräume für gelebte und effiziente Kreditprozesse infolge der neuen EBA-Kredit-Mindeststandards (z. B. kein Einvoten-Verfahren vorgesehen) - inwiefern werden die neuen EBA-Vorgaben in die NEUEN MaRisk integriert?
  • Governance-Anforderungen: Klarstellungen des internen Governance- und Kontrollrahmens für die Kreditgewährung/Kreditentscheidung – u. a. Risikokultur, Strategie, Risikolimite
  • Kreditvergabeverfahren und Kreditwürdigkeitsprüfung: u. a. erweiterte Anforderungen an die Informations- und Datenerhebungen von Kreditnehmern, Annäherung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Wohnimmobilienkrediten, zahlreiche kreditsegment- und bonitätsspezifische Mindestvorgaben
  • Zentral: zukunftsgerichtete Kapitaldienstfähigkeit – hohe und prozesstechnisch heikle Anforderungen an Sensitivitäts-/Negativ-Szenarioanalysen – laufende Überwachung der Kapitaldienstfähigkeit
  • Preisgestaltung: Aufsichtsrechtliche Erwartungen für die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten  
  • Kreditsicherheiten: Anforderungen an die Bewertung von unbeweglichen/beweglichen Kreditsicherheiten (ohne finanzielle Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditgewährung) und laufende Überwachung – u. a. Gutachterrotation, Überwachung nach Beleihungsauslauf und Objektart – Inwiefern liegen valide Modellverfahren für die Sicherheitenbewertung vor?
  • Laufende Überwachung von Kreditrisiken/Kreditengagements: u. a. Berücksichtigung qualitativer Faktoren, Frühwarnindikatoren – hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur, Integrität & Transparenz der Daten – Angemessenheit der IT/Dateninfrastruktur

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