NEU: Implementierung & Weiterentwicklung Interne Kontrollsysteme (IKS)

Inhouse-Workshop: Bankaufsichtliche Anforderungen, Grundlagen und Standards, Verantwortlichkeiten und Optimierungsansätze

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Die Internen Kontrollsysteme (IKS) der Institute stehen heute mehr denn je im Fokus der europäischen und deutschen Bankenaufsicht. Vorstände und Aufsichts-/Verwaltungsräte (bzw. Prüfungsausschüsse) müssen jederzeit in der Lage sein eine Aussage zur Angemessenheit des IKS treffen zu können. Hierzu müssen die wesentlichen Risiken der einzelnen Geschäftsaktivitäten identifiziert und mittels Kontrollhandlungen gesteuert werden. Zur effizienten, aber auch effektiven Steuerung der für das Institut existenzbedrohenden Risiken sind Schlüsselkontrollen zu implementieren. Auf Basis einer IKS-Wirksamkeits-Überwachung kann die Funktionsfähigkeit & Wirksamkeit der Kontrollhandlungen überwacht & gesteuert werden. Im Ergebnis wird regelmäßig der Zustand des IKS festgestellt und an den Vorstand und das Überwachungsorgan berichtet.

Inhalte

  • Vorstellung & Einordnung der  bankaufsichtlichen Anforderungen & Gesetzte (inkl. aktuelle Prüfungsfeststellungen, Auswirkungen der MaRisk-Novellierung)
  • Gemeinsame Ermittlung des aktuellen IKS-Reifegrades im Institut
  • Vorstellung wesentlicher IKS-Rahmenwerke & IKS-Instrumente sowie deren Anwendung im Sinne der bankaufsichtlichen Anforderungen
  • Definition der Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Kontrollhandlungen
  • Erörterung der typischen Phasen eines IKS-Regelkreislaufs sowie der praktischen Ausgestaltung der IKS-Wirksamkeits-Überwachung
  • Vorstellung und Diskussion der Aufgaben der IKS-Beteiligten (u. a. Fachbereiche, IKS-Beauftragter, MaRisk-Compliance-Beauftragter, Interne Revision) sowie übliche Herausforderungen & Lösungsansätze in der Zusammenarbeit
  • Praktische Beispiele einer aussagekräftigen IKS-Berichterstattung

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