Vereinheitlichung der Risikoanalysen schnell umgesetzt

Methodische Prüfungssicherheit & Kosteneinsparungen durch synchronisierte Risikoanalysen & Wesentlichkeitsgrenzen

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Das deutsche Aufsichtsrecht sieht den Grundsatz der doppelten Proportionalität vor, d. h. dass sich das Risikomanagement nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte zu richten hat. 

Neben dem KWG und den konkretisierenden MaRisk (Risikoinventur als Grundlage für die Bestimmung der wesentlichen Risikoarten) sehen mehr als 10 weitere aufsichtsrechtliche Normen die Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen vor. Dabei ist häufig festzustellen, dass unterschiedliche Wesentlichkeitsschwellen verwendet werden, die dazu führen, dass die Risikoanalysen nicht miteinander verzahnt sind. Spätestens im Rahmen einer Prüfung nach § 44 KWG können dann Unstimmigkeiten und Inkonsistenzen zu negativen Prüfungsfeststellungen und Eigenkapitalaufschlägen führen. 

Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern nutzen Sie bereits heute die Möglichkeit, Synergieeffekte aus einer Zusammenführung bzw. Synchronisierung der Risikoanalysen zu erreichen. Auch wenn Spezialnormen teilweise detaillierte Anforderungen an die Ausgestaltung von Risikoanalysen und Berichten stellen, sollten grundlegende Bestandteile der Risikoanalysen und Berichterstattung synchronisiert werden. Somit ergibt sich ein erheblicher Transparenzgewinn. Jeder Berichtsempfänger von der Fachabteilung über den Vorstand bis zum Aufsichtsorgan kann dann die Informationen besser einschätzen und auf dieser Grundlage besser und schneller Entscheidungen treffen. 

Vorgehen

  • Erhebung der Ausgangslage (Strategien, Risikolage, Berichtswege, Gremien, Arbeitsanweisungen)
  • Analyse der Unterlagen und Identifikation von Redundanzen und Inkonsistenzen in den Risikoanalysen und Berichten
  • Durchführung von Interviews und Einsichtnahme in ergänzende Unterlagen
  • Synchronisation der Risikoanalyen in Anlehnung an das institutsindividuelle Modell zur Messung und Steuerung des OpRisk
  • Festlegung neuer Schwellenwerte und Wesentlichkeitsgrenzen
  • Anpassung der Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Analyse der bestehenden Berichte und Berichtswege
  • Anpassung des Berichtswesens

Ergebnisse

Unsere Beratung macht die Inkonsistenzen transparent und unterstützt Sie bei der Erlangung von Prüfungssicherheit und der Realisierung von Kosteneinsparungen durch eine Synchronisation der Risikoanalyse-Parameter und Berichte. Dabei werden alle verantwortlichen Organisationseinheiten und Beauftragten mit einbezogen und auf diese Weise auch die Zusammenarbeit im 3-Linien-Modell gefördert.

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