Immobilienunternehmen sind von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung mehrfach betroffen: Fallende Immobilienpreise stehen steigenden Zinsen und Baukosten gegenüber. Besonders bei bereits begonnenen Bauvorhaben und/oder Projekten wirkt sich dies massiv aus. Bauleistungen müssen teurer eingekauft werden, zudem steigt der Zinsaufwand. Beides wirkt sich eklatant auf die freie Liquidität aus.
Was wiederum die Frage aufwirft, ob eine Restrukturierung/Sanierung des Immobilienunternehmens sinnvoll und wenn ja, auch möglich und umsetzbar ist. Da sowohl die Komplexität als auch der Zeitdruck hoch ist, ist es notwendig, sich im Vorfeld tief mit der Materie vertraut zu machen. Dies reduziert die Gefahr, schmerzhafte (straf-)rechtliche Konsequenzen und bestenfalls auch Ausfälle zu vermeiden!
Fallbeispiel: Holding mit Vielzahl von Immobilien-SPVs und einer Finanzierung über die Holding mit Überkreuzbesicherungen durch alle SPVs in unterschiedlichen Krisenstadien
Krisenfrüherkennung für Unternehmen und Kreditinstitute
Handlungsoptionen/-pflichten und Risiken für Kreditinstitute
Möglichkeiten und Grenzen der Restrukturierung
09:30 - 13:00 Uhr
Steffen Schneider
Maître en Droit Privé, Mediator, Rechtsanwalt, Partner BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Steffen Schneider, RA & Insolvenzverwalter, berät seit über 20 Jahren (inter-)nationale Mandanten in Krisensituationen/Insolvenzverfahren. Die Schwerpunkte liegen in der außergerichtlichen Restrukturierung, präventiven Sanierung und der Restrukturierung von Unternehmen/Konzernen in Eigenverwaltung.
Christian Zapf
Fachverantwortlicher Kreditrisiko KreditorganisationIhre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
Diplom. Bankbetriebswirt (FS) & zert. Problemkreditmanager (ADG). Nach Stationen als Firmen-, Intensiv- & Problemkreditberater sowie Leiter Kreditrisikomanagement ist Herr Zapf als Fachverantwortlicher Kreditrisiko tätig. Zudem ist er Aufsichtsratsmitglied bei einer VR-Bank & Dozent für die FCH AG.
Der andauernde Wandel im Handel: Aktuelle Problemfelder, Herangehensweisen und selektive Kriterien für die Beurteilung der Finanzierbarkeit von Einzelhandelsimmobilien
Dr. Jörg Lauer
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Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
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Steffen SchneiderMaître en Droit Privé, Mediator, Rechtsanwalt, PartnerBBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Christian ZapfFachverantwortlicher Kreditrisiko KreditorganisationIhre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
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