Immobilienbewertung: Abgrenzung Normal- vs. Problemkreditbereich

aufsichtliche Grundlagen: Neubewertung/Überprüfung/ Überwachung • Abgrenzung Realisations-, Beleihungs- & amtl. Verkehrswert • Bedeutung der Werte im Verwertungsfall

Grundpfandrechtrechtlich besicherte Kredite gehören zum Tagesgeschäft. Doch die sich hieraus anschließenden Prozesse sind keinesfalls trivial! Hohe Anforderungen an Wertermittlungsverfahren sind eine große Hürde. Doch selbst wenn der Wert festgesetzt ist, sind aufsichtsrechtlich weitere Maßnahmen notwendig: Überwachung/Überprüfung und ggf. Neubewertung. Sollte dann noch eine Einzelwertberichtigung zu bilden sein, erhöht sich die Komplexität nochmals.

Wie Sie hier sicheren Fußes durch den Dschungel aus Notwendig- und Begrifflichkeiten kommen, erfahren Sie hier! 

Seminarnummer: SE2312020 / 231220
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

Aufsichtsrechtliche Grundlagen

  • relevante/signifikante Anforderungen aus den MaRisk an die Wertermittlungsverfahren
  • Exkurs ESG-Risiken: Einfluss der 7. MaRisk-Novelle auf die Anforderungen an Wertermittlungen
  • Überwachung von Immobiliensicherheiten: Was ist darunter zu verstehen - was ist zu tun - wie kann sie erfolgen? 
  • Überprüfung von Immobiliensicherheiten: Definition und Abgrenzung zur Überwachung
  • Neubewertung von Immobiliensicherheiten - Notwendigkeiten und Grenzen
  • Anforderungen an Gutachter und Gutachterrotation: Welche Qualifikationen sind seitens MaRisk/EBA/GL (mindestens) notwendig?


Immobiliensicherheiten in der Praxis

  • Turnus ≠ Turnus: Unterschiede zwischen Normal- & Problemkreditbearbeitung 
  • Abgrenzung: Beleihungswert, (amtlicher) Verkehrswert und Realisationswert 
  • Wertansatz in der Problemkreditbearbeitung: Welcher Wert ist hier anzusetzen & welche wertbeeinflussenden Faktoren sind zu beachten?

09:30 - 11:30 Uhr

Verwertung von Immobiliensicherheiten 

  • Fachknow-how für Sanierer & Abwickler
  • Amtlicher Verkehrswert: u.a. 
    • Wann wird dieser benötigt und ermittelt? 
    • Wann / in welchem Zeitraum wird dieser festgesetzt? 
    • Welche Alternative(n) gibt es? 
  • ZVG und Wertansatz: Verprobung mit "gesetzlichen Grenzen" sinnvoll/möglich?

11:30 - 12:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

20.11.2023
150,00 €
13.12.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

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