Umsetzung der internen Forbearance- und NPL Richtlinie lt. aktueller MaRisk

Forbearance, non performing loans & Problemkreditbearbeitung -bankindividuell, prüfungssicher

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Über vielfältige aufsichtsrechtliche, nationale und europäische Veröffentlichungen traten die Bankprozesse zur Bearbeitung von Krediten im Sinne einer laufenden Qualitätssicherung und Beherrschung des Ausfallrisikos verstärkt in den Mittelpunkt. Erhöhte Anforderungen, resultierend aus permanenten Neuerungen der MaRisk, EZB und EBA, betreffend Non Performing Loans, der Änderung der CRR per 25.04.2019 bzgl. der Bildung von „aufsichtlichen“ Einzelwertberichtigungen, der Umsetzung des neuen Ausfallbegriffs 2020 und der Umsetzung der 6. MaRisk-Novelle 2021, stellen auch an weniger bedeutende Institute neue Herausforderungen. Aktuelle Prüfungsberichte zeigen, dass vor allem die kreditprozessuale Umsetzung und die prüfungssichere Darstellung in den internen Arbeitsanweisungen  auch 2023 noch nicht abgeschlossen-waren.  Die aktuellen Anforderung der CRR zur Unterlegung von nicht durch handelsrechtlicher Risikovorsorge abgeschirmten NPLs durch Kernkapitalunterlegung stellen neue Anforderungen an Planung, Prozesse und Einsatz von Risikominderungen durch Sicherheiten. Durch umfangreiche Meldeanforderungen nach FinRep, AnaCredit, Millionenkreditmeldewesen und perspektivischer Erweiterung der Offenlegungsfristen wird aufsichtlich eine laufende Transparenz über Forbearance-Maßnahmen, NPL, Ausfall und Risikovorsorge bei der deutschen und europäischen Aufsicht erzielt.


Vorgehen

Wesentliches Kernelement unserer Unterstützung ist die bankindividuelle Analyse der Umsetzung der neuen und bestehenden Vorgaben und die damit einhergehende prozessuale und technische Umsetzung der komplexen Anforderungen. Um die erforderliche Güte und Qualität der fachlichen und technischen Umsetzung sicherzustellen, werden im Rahmen des Umsetzungs-/Prozess-Checks die folgenden Themenbereiche schwerpunktmäßig bearbeitet:


Fachliche Analyse 

Aufbauend auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wird der bankinterne Gesamtprozess der Kreditbearbeitung analysiert. Schwerpunkte sind dabei die Schlüssigkeit der spezifischen Bankprozesse rund um

  • die laufende Kapitaldienstrechnung incl Integration der Anforderungen aus der 7. MaRisk Novelle ab 01.01.2024
  • das Risikofrühwarnsystem,
  • die Durchführung von Forbearancemaßnahmen (Restrukturierung/Umschuldung)
  • die Problemkreditbearbeitung,
  • die Risikovorsorge,
  • die Planung und Entwicklung der nicht durch Risikovorsorge abgeschirmten NPL (bei Bedarf inkl. Analyse Einsatzoptimierung der Sicherheiten),
  • die aufsichtsrechtlichen Meldungen und das interne Reporting.

Im Fokus stehen dabei, aufbauend auf der bankindividuellen Strategie und der schriftlich fixierten Ordnung, die Vernetzung der einzelnen inhaltlichen Prozessschritte und die Installation eines lernenden Systems. Fragen der bankspezifischen Verbindung und Definition von Forbearance, Non Performing, Ausfall und Risikovorsorge werden analysiert. 


Datenanalyse/-beschaffung

Welche Daten sind zu den folgenden Schwerpunkten notwendig und in den Systemen der Banken vorhanden bzw. können beschafft werden, z. B.

  • Entwicklung Kapitaldeckungsquote und Besicherungsquote (Kredit/Kreditnehmer),
  • Bilanzkennzahlen Kreditnehmer
  • Zahlungsverkehrsdaten (Umsätze, Limitauslastungen, negative Informationen) Kreditnehmer,
  • Risikofrühwarnsignale inkl. der Qualität der Bearbeitung,
  • Art und Laufzeit der Forbearance-Maßnahmen,
  • Gründe und Maßnahmen betreffs der Problemkreditbearbeitung,
  • Ausfälle (Ausfallgründe), Risikovorsorge, Rückflüsse.


Hierbei wird insbesondere die Schlüssigkeit und Aktualität der Daten im internen Reporting und diversen externen Anzeigen (z. B. Finrep, AnaCredit, Corep, RTFA) betrachtet. Ergänzend zur fachlichen Analyse wird überprüft, welche institutsspezifischen Prozesse anzupassen bzw. neu zu definieren sind. Schwerpunkt ist das Aufdecken kritischer Prozess-Schnittstellen und etwaiger Systembrüche.


Ergebnisse

Ziel ist es, maßgeschneidert und individuell die institutsspezifische Umsetzung hinsichtlich der umfangreichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen, institutsspezifische Umsetzungsprobleme zu erkennen und  einen Lösungsansatz zu erarbeiten. Dabei steht eine sachgerechte und dennoch effiziente/Fehler minimierende Implementierung der neuen Vorgaben im Mittelpunkt. Sie erhalten zudem zahlreiche pragmatische und prozesserleichternde Tipps, Handlungsempfehlungen sowie Lösungsansätze für die notwendigen Anpassungen von Prozessen und möglichen Qualitätssicherungen. Gern erstellen wir die nach MaRisk notwendige Forbearance-Arbeitsanweisung abgestimmt auf Ihre internen Prozesse.

Sofern gewünscht, unterstützen wir Sie auch bei fachlichen Auslegungsfragen, der Identifikation von Effizienzpotenzialen sowie hinsichtlich der Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Dokumentation.  Auch bei der Prüfung der Umsetzung sind wir gern behilflich.

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