Berichterstattung über (messbare) Auswirkungen von ESG-Risikotreibern

Neue MaRisk 8.0-Vorgaben • Einfluss von ESG-Risiken auf Geschäftsmodell, Strategie & Gesamtrisikoprofil (insb. Konzentrationen) • Zusammenspiel interner und externer KRIs

Die Aufsicht erwartet von Instituten die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung von ESG-Risiken im Risikocontrolling. Außerdem ist darzulegen, in welchem Umfang ihre Aktivitäten „ökologisch nachhaltig“ sind. Hierfür muss das Institut über ein ESG-Reporting als Basis zur lfd. Steuerung der ESG-Ziele und eine externe Berichterstattung verfügen. Daneben müssen Banken in Übereinstimmung mit ihrer Governance die Folgen von Klima- und Umweltfaktoren auf ihr Geschäftsumfeld ermitteln, analysieren und überwachen, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sicherzustellen. Die Bereitstellung der benötigten Informationen und Steuerungsprozesse (u.a. zur Früherkennung sektoraler und geografischer Konzentrationen sowie bislang vernachlässigter ESG-Risikotreiber) stellt derzeit in den Banken einen Engpassfaktor dar. 

Seminarnummer: SE2410046
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Controlling

  • MaRisk 8.0-Vorgaben fürs ESG-Risiko-Reporting: (quantitativer) ESG-Überblick im Gesamtrisikobericht für Geschäftsleitung • Langfristwirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie und Risikoprofil kommentieren durch Rückgriff auf Szenarien, Heat Maps, Sektor-Aufrisse • Sonderbericht als Frühform der Umsetzung?
  • Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (auf LSI-Institute) durch CSRD-Richtlinie und CRR III: Umfang nicht-finanzieller Berichtspflichten • neue Kennzahlen (Green Asset Ratio) • ESG-Angaben im Lagebericht 2024
  • Konsequenzen von ESG-Faktoren für Performance, Marktstellung und Entwicklung von Banken (Outside-in-Perspektive) und ESG-Auswirkungen der Institute auf Gesellschaft & Umwelt (Inside-out-Perspektive) – Notwendigkeit für internes ESG-Reporting und externe nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Geeignete Kennzahlen für die ESG-Steuerung: Nutzung von KPIs aus der Nachhaltigkeitsberichtserstattung • unnütze Komplexität eigener Kennzahlen sinnvoll vermeiden • Abweichungen zu externen KPIs intern begründen • braucht es sechs Fußnoten pro Kennzahl? • auf Probleme von Greenwashing aufmerksam machen
  • Permanente Steuerung von ESG-Risikotreibern durch voll integriertes ESG-Reporting im Quartalsbericht – detaillierte ESG-Informationen und ESG-KRIs als Bestandteil der Standardberichte an Vorstand und Aufsichtsorgan
  • Zielwerte für 2030, 2040 und 2050 sinnvoll ableiten • Abgrenzung zwischen Prognose- und Zielwerten • Berücksichtigung geeigneter NGFS-Szenarien bei der Prognose-Ableitung
  • Aufbau eines ESG-Reporting zur Überführung von ESG-Kennzahlen in die Banksteuerung: Integration von ESG-Daten in die Prozesslandschaft und in die schriftlich fixierte Ordnung • enge Abstimmung mit der ESG-Strategie • Vertriebscontrolling und Kapitalallokationsmechanismus auf neue Geschäftsfelder und Produkte ausrichten
  • Überprüfung adressatengerechter ESG-Leistungs- (KPIs) bzw. -Risikoindikatoren (KRIs) auf Geeignetheit und Stimmigkeit – Vergleichbarkeit verschiedener Branchen durch allgemeine ESG-KPIs vs. erhöhte Trennschärfe und Validität der Ergebnisse bei branchenspezifischen KPIs
  • Erfolgsfaktoren für angemessene Berichterstattung über (messbare) Auswirkungen von ESG-Risikotreibern

(dazwischen 15 min. Pause)

14:00 - 17:00 Uhr

Prof. Dr. Dirk Heithecker

Fachreferent Risk Management
Volkswagen Financial Services AG

Professur im Fachbereich Quantitative Methoden & Corporate Finance an der Hochschule Hannover. U.a. Herausgeber des Handbuchs „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ und Verfasser zahlreicher Fachpublikationen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

21.10.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Prof. Dr. Dirk Heithecker
Fachreferent Risikomanagement, Risikotragfähigkeit und Nachhaltigkeit
Volkswagen Bank GmbH

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