Update effizientes & aufsichtskonformes Auslagerungsmanagement
Inhouse-Workshop: Sichere Umsetzung der MaRisk 2021 im Auslagerungsmanagement und effektive Implementierung des Auslagerungsbeauftragten
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Die Steuerung der Auslagerungen und der sonstigen Fremdbezüge rückt immer stärker in den Fokus der Aufsicht und damit auch der internen und externen Prüfungen. Daher enthält die MaRisk-Novelle 2021 in diesem Bereich viele neue und verschärfte(!) Vorgaben. Das Auslagerungsmanagement stellt für alle Institute einen festen organisatorischen Bestandteile des Risikomanagements und des IKS dar. Insbesondere muss jedes Institut über einen Auslagerungsbeauftragten verfügen. Diese neue Funktion soll die Koordination und Überwachung der dezentralen Steuerung der Dienstleister übernehmen und der Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen Bericht erstatten.
Im Rahmen dieses Inhouse-Workshops erhalten Ihre Mitarbeiter das notwendige Rüstzeug für eine effiziente Umsetzung und Prüfung des Auslagerungsmanagements unter Beachtung der aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre individuelle Risikosituation und Ihre speziellen Anforderungen ein.
Inhalte
- Auslagerungen als Schwerpunkt der MaRisk, BAIT und EBA – aufsichtliche Erwartungen an die praktische Umsetzung
- Allgemeine Anforderungen an die Steuerung von wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen
- Strategische Vorgaben für die Steuerung der Auslagerungen
- Organisatorische Einordnung, Verteilung und Abgrenzung der Rollen & Aufgaben innerhalb des Instituts
- Praxisgerechte ablauforganisatorische Ausrichtung der Auslagerungssteuerung
- Konkrete(!) Anforderungen an die Risikoanalyse und die Vertragsgestaltung bei neuen Auslagerungsverhältnissen
- Anpassungsbedarf bei bestehenden Vertragsverhältnissen aufgrund der MaRisk-Novelle 2021
- Führung des Auslagerungsregisters und Einhaltung der Meldevorschriften
- Effektive Instrumente der Dienstleisterüberwachung (SLA-Überwachung, Zertifizierung des dienstleisterbezogenen IKS (z. B. nach IDW PS 951), Auswertung von Berichten des Risikomanagements und der Internen Revision des Dienstleisters)
- Regelkreislauf der Überprüfung (z. B. Risikoanalyse) und Anpassung (z. B. Veränderung der Wesentlichkeitseinstufung)
- Wichtige zentrale Kontroll- und Überwachungshandlungen des Auslagerungsbeauftragten
- Vorgehensweise im Fall von Leistungsstörungen bzw. des Dienstleisterausfalls
- Anforderungen an die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung mit (konkreten!) Praxisbeispielen
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