Fit für die Zertifizierung nach IDW PS 951 für Dienstleister
Rechtzeitig die Anforderungen der Banken im Internen Kontrollsystem umsetzen & zertifizieren lassen!
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Mit der Auslagerung von Geschäftsprozessen durch Ihren Bank-Mandanten werden auch bankspezifische Kontrollen und Anforderungen an die IT-Sicherheit, das Notfallmanagement und den Datenschutz an Sie als Dienstleister ausgelagert. Der Umfang der Tätigkeiten bestimmt sich dabei nicht aus einer direkten gesetzlichen oder aufsichtlichen Verpflichtung, sondern dem Auslagerungsvertrag und den Service-Level-Agreements.
Da das auslagernde Finanzinstitut trotz Auslagerung weiterhin für die Ordnungsmäßigkeit der Prozess verantwortlich ist, muss sich Ihr Mandant regelmäßig über die Angemessenheit und Wirksamkeit der übertragenen Kontrollen informieren. Darüber hinaus müssen in den Auslagerungsverträgen weitgehende Prüfungsrechte vereinbart werden, die Sie entweder durch eine eigene Interne Revision bzw. die Beauftragung eines Dritten abdecken. Ansonsten ist Ihr Mandant verpflichtet, bei wesentlichen Auslagerungen eigene Prüfungen in Ihrem Haus durchzuführen.
Zur Beurteilung des dienstleistungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) verlangen die Mandaten verstärkt Zertifizierungen, die eine ausreichende Verlässlichkeit aufweisen müssen. In Deutschland hat sich als Standard die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nach IDW PS 951 durchgesetzt.
Die Erlangung dieser Zertifizierung bedarf aber der Definition angemessener und der Implementierung wirksamer Kontrollen.
Unsere Beratung zeigt Ihnen, welche Schritte Sie in Ihrem Unternehmen einleiten und umsetzen müssen, um rechtzeitig eine entsprechende Bescheinigung nach IDW PS 951 zu erlangen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur Zertifizierung.
Vorgehen
- Aufnahme der Ausgangssituation: Leistungsumfang, vertragliche Verpflichtung, bankaufsichtliche Rahmenbedingungen
- Erstellung einer Richtlinie für die Implementierung eines dienstleistungsbezogenen IKS
- Erstellung eines Soll-Konzeptes auf Grundlage der vertraglichen Rahmenbedingungen
- Erhebung der bestehenden Kontrollen
- Erarbeitung eines Maßnahmenplanes zur Implementierung der notwendigen Kontrollen
- Unterstützung beim möglichen Aufbau einer Internen Revisionsfunktion und des Mandantenberichtswesens zum IKS
- Beurteilung der Wirksamkeit der Implementierten Kontrollen vor Durchführung einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
Ergebnisse
Nach erfolgreicher Projektdurchführung verfügen Sie über ein angemessenes und wirksames dienstleistungsbezogenes Internes Kontrollsystem und können die Zertifizierungsprüfung eines Wirtschaftsprüfers durchführen lassen. Mit dem dann erlangten Zertifikat können Sie bestehende Kunden an sich binden und natürlich neue Kunden aus dem Bankumfeld gewinnen.
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