FCH BeratungAktuell: Bankaufsichtliche Sonderprüfungen

Hilfe vor und nach bankaufsichtlichen Sonderprüfungen

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Schlechte Ergebnisse einer aufsichtlichen Sonderprüfung nach § 44 KWG können zur Festsetzung von Kapitalzuschlägen nach dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) führen.

Jede Ankündigung einer Prüfung nach § 44 KWG versetzt daher – auch wenn Sie turnusgemäß und ohne besonderen Anlass erfolgt – den Vorstand und Mitarbeiter eines Instituts unter Stress. Eine rechtzeitige Vorbereitung vor und eine zielgerichtete Abarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Feststellungen nach der Prüfung bietet hierbei die erforderliche Sicherheit bzw. zeigt Verantwortung und Handlungskompetenz.

Wir helfen Ihnen bei einer strukturierten Vor- und Nachbereitung bzw. Simulation einer Prüfung nach § 44 KWG. Schwachstellen können so rechtzeitig erkannt und bereits vor Ankündigung einer Prüfung bereinigt werden. Aber auch nach einer Prüfung unterstützen wir Sie professionell bei der Einleitung und Kommunikation von praxisnahen und bewährten Lösungsansätzen. Profitieren Sie mit unseren Beratungsprodukten vom Know-how-Transfer innerhalb der gesamten FCH-Gruppe:

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