In Zeiten stark steigender Zinsen gerät das Zinsbuch sowohl periodisch über das Bewertungsergebnis als auch barwertig hinsichtlich etwaiger zu bildender Drohverlustrückstellungen nach IDW BFA 3 stark unter Druck. Aufgrund der barwertigen Sichtweise schützt auch die Umwidmung ins Anlagevermögen nicht vor einer Belastung in der GuV durch die Drohverlustrückstellung. Methodisch wird dabei oftmals aufgrund ehemals ausreichender Reserven auf veraltete Verfahren abgestellt. Dies führt insb. beim Verwaltungskostenbarwert zur deutlichen Überzeichnung des Risikos. Seit den Zinsanstiegen im vergangenen Jahr und den Neu-Evaluationen des BFA 3 durch die Kreditinstitute ist das Thema verstärkt Teil von Prüfungs- und Revisionsgesprächen sowie im Jahresabschluss geworden. Der Seminarleiter greift die neuen Erkenntnisse auf und stellt sie zur Diskussion.
(dazwischen 15 min. Pause)
10:00 - 13:00 Uhr
Tim-Oliver Engelke
Bereichsleiter GesamtbanksteuerungKreissparkasse Düsseldorf
Vormals Spezialist Gesamtbanksteuerung in der Abteilung Finanzmanagement der Sparda-Bank Hessen eG und davor Referent für Gesamtbanksteuerung und Bankenaufsichtsrecht beim Verband der Sparda-Banken. Autor vieler Fachpublikationen.
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Tim-Oliver EngelkeBereichsleiter GesamtbanksteuerungKreissparkasse Düsseldorf
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