Mit der aktiven Begleitung von Engagements, die sich in der Sanierung befinden, sind hohe formale Voraussetzungen verbunden. So ist z. B. gemäß den MaRisk BTO 1.2.5 Tz 4 ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers einzufordern.
So klar die Anforderung auf den ersten Blick auch erscheinen mag, so diffizil ist sie in der Praxis umzusetzen: Welche (Mindest-)Anforderungen sind an ein solches Sanierungskonzept zu stellen? Was sind die Unterschiede eines Gutachtens nach IDW S 6 Standard und einem Independent Business Review? Und vor allem: Wie stellt man fest, ob die relevanten Angaben in dem Gutachten enthalten sind respektive, wie wertet man solch ein Gutachten systematisch aus?
Vertiefen Sie Ihr Wissen diesbezüglich und erfüllen damit in der Praxis die entsprechenden Anforderungen - auch mit Blick auf mögliche unbequeme Rückfragen im Falle einer späteren Insolvenz Ihres Kunden.
09.09.2024 - 18.09.2024
Produktnummer: SE2409042
(Aufsichts-)Rechtliche Anforderungen an ein Sanierungskonzept
Abgrenzung unterschiedlicher Konzeptarten
Auswertung von Sanierungskonzepten
14:00 - 17:00 Uhr
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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Christoph Martinek +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Manuel KullStv. Bereichsleiter KreditbetreuungL-Bank
10.09.2024
14:00 bis 17:00 Uhr
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