Kündigungsrechte der Banken & Sparkassen unter Einhaltung der AGB

Kündigungsmöglichkeiten: ordentlich • aus wichtigem Grund mit Fallbeispielen • unbefristeter Kredite bzw. Verbraucherdarlehensverträgen • Kündigungsfristen & Rechtsfolgen

Die Kündigung der (gesamten) Geschäftsbeziehung zu Kunden ist in den AGBs der Banken und Sparkassen verbindlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben geregelt. Dennoch stellen sowohl die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der „richtigen“ Kündigungsfrist als auch die Kündigung aus wichtigem Grund aufgrund des Erfordernisses der Nennung des wichtigen Kündigungsgrunds, die Banken immer wieder vor großen Herausforderungen. Erfahren Sie von unseren Experten, wie Sie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der ständigen Rechtsprechung rechtssicher unter Berücksichtigung der berechtigten Kundenbelange sich auch von „ungewollten“ Kunden trennen sowie rechtskonform Kreditengagement mit Einräumung einer angemessenen Frist für die Rückzahlung eines Kredits abwickeln können.

Seminarnummer: SE2409032
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Programmauszug:

  • Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 19 (1) AGB-Banken bzw. Nr. 26 (1) AGB-Sparkassen
    • der gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen
    • von Sparverträge
    • bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes
    • Berücksichtigung der berechtigten Belangen des Kunden
  • Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß Ziffer 19 (3) AGB-Banken bzw. Nr. 26 (2) AGB-Sparkassen
    • bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
    • bei wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung 
    • Verletzung Vertragspflichten & weitere Fallbespiele
    • Kündigung auf der Grundlage „geschäftspolitischer Entscheidungen“
    • Unterschied zwischen Privatbanken und Sparkassen
    • Genossenschaftlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
    • Kündigungsfristen 
  • Kündigung unbefristeter Kredite gemäß Ziffer 19 (2) AGB-Banken
    • jederzeit bei Kredite und Kreditzusagen?
    • Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden 
    • Girokonten mit Kontokorrentkredit
  • Kündigung bei Verbraucherdarlehensverträgen gemäß Ziffer 19 (4) AGB-Banken bzw. Nr. 26 (3) AGB-Sparkassen
    • unter Beachtung der zivilrechtlichen zwingende Sonderregelungen für die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen im BGB
    • wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages unter Beachtung der gesetzliche Voraussetzungen im BGB
  • Rechtsfolgen bei Kündigung und Abwicklung gemäß Nr. 26 (4) AGB-Sparkassen bzw. Ziffer 19 (6) AGB-Banken
    • sofortige Fälligkeit der auf den gekündigten Konten geschuldeten Beträge
    • Sonderfälle: Berechtigung der Bank zur sofortigen Abwicklung (z.B. bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).
    • bei Kündigung ohne Kündigungsfrist: Einräumung angemessener Frist für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits).

10:00 - 13:00 Uhr

Tilman Hölldampf

Rechtsanwalt
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte

mit Schwerpunkt der Beratung und anwaltlichen Vertretung u.a. von Banken und Sparkassen zu allen Fragen rund um die Fallstricke im Kreditrecht

Peter Selzer

Bereichsleiter Grundsatzfragen und Recht Fachanwalt f. Bank- u. Kapitalmarktrecht
PSD Bank RheinNeckarSaar eG

sowie Of Councel bei Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte zu allen Bankrechtsthemen

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
399,00 €
16.09.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Tilman Hölldampf
Rechtsanwalt
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte


Peter Selzer
Bereichsleiter Grundsatzfragen und Recht Fachanwalt f. Bank- u. Kapitalmarktrecht
PSD Bank RheinNeckarSaar eG


Sie haben ein Seminar verpasst oder haben an dem Seminartermin keine Zeit?

Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

Mehr erfahren
Werden Sie Sponsor!

Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.