Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Datenqualität
Neue aufsichtsrechtliche Vorgaben • Zahlreiche neue Daten-Fallstricke • Laufende Engagements & Ausfalldaten • Prozessverbesserungen
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Das schwer zu greifende und ausgesprochen schnittstellenbehaftete Prüffeld Datenqualität ist durch den neuen AT 4.3.4 MaRisk mit Anknüpfung zu den Anforderungen des BCBS 239 erklärtermaßen künftig ein zentraler Prüfungs-Schwerpunkt der Aufsicht und damit auch von externen Prüfern und der Revision. Die Aufsicht wird dieses wesentliche Risiko in allen Prüffeldern (u. a. Meldewesen, Risikosteuerung, Risikoberichtswesen) stets mit prüfen und beurteilen. Die daraus entstandenen Fehleinschätzungen zur Risikosituation der Bank werden zunehmend bankaufsichtlich sanktioniert und haben Bußgelder bzw. erhöhte Eigenmittelanforderungen zur Folge.
Themen u.a.:
- Kreditdaten im aufsichtsrechtlichen Fokus
- Wertvolle Praxisansätze zur Vermeidung von Risiken und Optimierung der Qualität
- Kreditdaten - wesenliche Basis der Kredit- und Riskoprüfung
Inhouse-Angebot anfordern