Institutsvergütungsverordnung und Auslegungshilfe aktueller Neuerungen

Abfindungsregelungen – Risk Taker-Identifizierung – Offenlegung – neue Kontrollpflichten für Compliance u. Revision - erweiterte Dokumentations- u. Offenlegungspflichten

Die Vergütung der Schlüsselfunktionen in den Kreditinstituten ist zu einem umfassend regulierten Bereich geworden. Insbesondere die europäische Bankenaufsicht hat in den vergangenen Jahren mit hoher Dynamik eine kontinuierliche Erweiterung der regulatorischen Vorgaben für die Vergütung vorangetrieben und ist auch weiterhin damit beschäftigt. Die deutsche Aufsicht hat mit der Institutsvergütungsverordnung und dem Risikoreduzierungsgesetz Teile umgesetzt, was zu viel Diskussion und auch vielen Auslegungsthemen geführt hat. Aktuell steht in Europa mit Gender-Pay bereits das nächste Thema vor der Tür und in Deutschland kommt die neue IVV - Auslegungshilfe, in der u. a. auch das Thema Abfindungen klar gestellt werden soll. Das Seminar richtet sich den Bereich Personal, Vergütungsbeauftragte und die Revision.

Seminarnummer: 230351
Inhaltsverzeichnis:

Seminardokumentation

21.03.2023
150,00 €
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Seminarthemen und Agenda

10:00 - 13:00 Uhr

Aktuelle Schwerpunkte der IVV und erwartete Regelungen der neuen Auslegungshilfe

  • Neue Regelung zur Proportionalität – Welche neuen Anforderungen kommen auf die „kleineren Institute“ zu?
  • Neue Anforderungen der EBA – neue Auslegungshilfe zur IVV wird zeitnah erwartet – Was ist bisher schon bekannt?
  • Risk Taker-Identifizierung für alle? – Klarstellung im RiG: Jedes Institut hat „geborene“ Risk Taker!! – Welche Konsequenzen hat das für den Dokumentations- und Überwachungsprozess?
  • Weitere wichtigste Änderungen in der IVV und ihre Konsequenzen in der Praxis, u. a. Malus, Clawback-Klauseln, variable Vergütung, Bonuspool und Abfindungen
  • Auswirkungen auf Prozesse, Dokumentation und Offenlegung – Was erwartet die Aufsicht?
  • Jährliche Überprüfung der Vergütungssysteme auf ihre Angemessenheit (§ 3 InstitutsVergV) – Anwendung von Berichten der Abschlussprüfer/Internen Revision
  • Festlegung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes zur Anpassung der Vergütungssysteme
  • Schwachstellen und Empfehlungen bei der Umsetzung der Überwachungsfunktion durch Geschäftsleitung/Vorstand und Verwaltungs-/Aufsichtsrat

Konditionen und Organisatorisches

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Tagungsort

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

Ihre Dozenten

Dr. Matthias Merkelbach
Rechtsanwalt Partner
Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB


Ihr Ansprechpartner

Marcus Michel
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

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