Immobilienbewertung: Abgrenzung Normal- vs. Problemkreditbereich

aufsichtliche Grundlagen: Neubewertung/Überprüfung/ Überwachung • Abgrenzung Realisations-, Beleihungs- & amtl. Verkehrswert • Bedeutung der Werte im Verwertungsfall

Kredite mittels Grundpfandrechte zu besichern, ist Tagesgeschäft in Kreditinstituten. Die aufsichtskonforme Umsetzung stellt jedoch hohe Ansprüche an die dazugehörigen Prozesse: Ob Wertermittlungsverfahren, die Wertermittlung selbst sowie die Überwachung/Überprüfung und ggf. Neubewertung. Im Falle der Bildung einer Einzelwertberichtigung erhöht sich die Komplexität nochmals.

Wie Sie diese Komplexität durchdringen und Ihre Vorgehensweisen entsprechend anpassen können, erfahren Sie hier! 

Seminarnummer: SE2406062
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Sanierung/Insolvenz

Aufsichtsrechtliche Grundlagen

  • Überblick und Einordnung der relevanten Anforderungen aus den
    • MaRisk
    • CRR
    • EBA/GL/2020/06
    • BelWertV
  • ESG-Risiken: Einfluss der 7. MaRisk-Novelle auf die Anforderungen an Wertermittlungen
  • Überwachung / Überprüfung von Immobiliensicherheiten: Was ist darunter zu verstehen - was ist zu tun - wie kann sie jeweils erfolgen? 
  • Rolle und Nutzung des Marktschwankungskonzeptes bei der Überwachung / Überprüfung
  • Neubewertung von Immobiliensicherheiten - Notwendigkeiten und Grenzen
  • Anforderungen an Gutachter und Gutachterrotation: Welche Qualifikationen sind seitens MaRisk/EBA/GL (mindestens) notwendig?


Immobiliensicherheiten in der Praxis

  • Turnus ≠ Turnus: Unterschiede zwischen Normal- & Problemkreditbearbeitung 
  • Wertansatz in der Problemkreditbearbeitung: Welcher Wert ist hier anzusetzen & welche wertbeeinflussenden Faktoren sind zu beachten?
    • Abgrenzung: Beleihungswert, (amtlicher) Verkehrswert und Realisationswert
  • Exkurs : Auswirkungen des "NPL-Backstop" auf den Sicherheitenansatz

09:30 - 12:30 Uhr

Manuel Kull

Stv. Bereichsleiter Kreditbetreuung
L-Bank

Manuel Kull ist Business-Coach und studierter Betriebswirt mit Schwerpunkt Banking & Finance. Sein fachlicher Verantwortungsbereich umfasst insbesondere die Restrukturierung (Sanierung & Abwicklung) von Firmenkunden. Im Bereich der Restrukturierung ist er seit mehr als 10 Jahren tätig.

Verwertung von Immobiliensicherheiten 

  • Voraussetzungen und Ablauf des Zwangversteigerungsverfahrens
  • Amtlicher Verkehrswert (§ 74a Abs. 5 ZVG)
    • Definition des amtlichen Verkehrswertes
    • Bedeutung und Funktionen des Verkehrswertes
    • Festsetzungszeitpunkt und Bedeutung für das Verfahren
  • ZVG und Wertansatz:
    • Überprüfung des Verkehrswerts - Notwendigkeit und Voraussetzung
    • Umgang mit Wertansatz im Hinblick auf die (fallende) Grenzen im Verfahren

Zwischen den Vorträgen ist eine kurze Pause von ca. 15 Minuten eingeplant

11:30 - 12:30 Uhr

Andreas Behrendt

Leiter Vorstandsstab - Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Herr Behrendt ist (Syndikus-)Rechtsanwalt beim Sparkassenverband Niedersachsen. Während seiner Sparkassenzeit war er im Bereich der Kreditabwicklung und Rechtsabteilung tätig. Herr Behrendt beschäftigt sich u.a. mit dem Verbraucherkredit- und Kreditsicherungsrecht sowie dem Vollstreckungsrecht.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

10.06.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Manuel Kull
Stv. Bereichsleiter Kreditbetreuung
L-Bank


Andreas Behrendt
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Sparkassenverband Niedersachsen


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