Spätestens bis 19.02.2024 sind die Meldungen zur Risikotragfähigkeit (RTF) und Liquiditätsrisikosteuerung (ILAAP) für Stichtag 31.12.2023 von allen LSI-Instituten abzugeben. Besondere Herausforderungen bestehen bzgl. Meldung der neuen RTF-Perspektiven, die spätestens zum Stichtag von allen Instituten verpflichtend zu melden sind. Sie erhalten Praxistipps zur effizienten Bearbeitung und Abgabe der Meldungen sowie Hinweise zu Anpassungen im überarbeiteten Merkblatt und neuen Meldebeispielen der Aufsicht. Daneben sind ausgewählte Informationen zum ILAAP mitzuteilen: u.a. über Steuerungskennzahlen, MaRisk-Liquiditätsstresstests (inkl. Abflussannahmen und Haircuts) und Refinanzierungsplanung. Die erhobenen Informationen fließen in die aufsichtliche SREP-Bewertung (Kapitalzuschlag!) ein und sollten daher fehlerfrei, zuverlässig und valide sein.
(dazwischen 15 min. Pause)
10:00 - 13:00 Uhr
Thomas Springmann
Stv. Hauptgruppenleiter Grds./Koordination LSI-AufsichtsprozesseDeutsche Bundesbank
u.a. verantwortlich für die Meldung der Informationen zur Risikotragfähigkeit (ICAAP) und Liquiditätsrisikosteuerung (ILAAP).
Dr. Daniel Baumgarten
Abteilungsleiter Risiko-GovernanceSparkasse KölnBonn
Begleitung der o.g. Themen in zentralen Gremien der Sparkassenfinanzgruppe; Teilnahme an einer Sitzung des Fachgremiums MaRisk zum Thema RTF-Meldungen; Autor von Fachpublikationen.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Frank Sator +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Dr. Daniel BaumgartenAbteilungsleiter Risiko-GovernanceSparkasse KölnBonn
Thomas SpringmannStv. Hauptgruppenleiter Grds./Koordination LSI-AufsichtsprozesseDeutsche Bundesbank
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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