Fehlerfreie Meldung von Risikotragfähigkeits- und ILAAP-Informationen

Eingabefehler vermeiden • NEUES Merkblatt zu Meldevordrucken • Ausfüllhinweise für Abgabe der Risikotragfähigkeits- und Liquiditätsrisikosteuerungs-Meldung bis 19.02.2024

Spätestens bis 19.02.2024 sind die Meldungen zur Risikotragfähigkeit (RTF) und Liquiditätsrisikosteuerung (ILAAP) für Stichtag 31.12.2023 von allen LSI-Instituten abzugeben. Besondere Herausforderungen bestehen bzgl. Meldung der neuen RTF-Perspektiven, die spätestens zum Stichtag von allen Instituten verpflichtend zu melden sind. Sie erhalten Praxistipps zur effizienten Bearbeitung und Abgabe der Meldungen sowie Hinweise zu Anpassungen im überarbeiteten Merkblatt und neuen Meldebeispielen der Aufsicht. Daneben sind ausgewählte Informationen zum ILAAP mitzuteilen: u.a. über Steuerungskennzahlen, MaRisk-Liquiditätsstresstests (inkl. Abflussannahmen und Haircuts) und Refinanzierungsplanung. Die erhobenen Informationen fließen in die aufsichtliche SREP-Bewertung (Kapitalzuschlag!) ein und sollten daher fehlerfrei, zuverlässig und valide sein.

Seminarnummer: SE2401008

  • Meldung der neuen normativen und ökonomischen Perspektive – Angaben zum Risikotragfähigkeit (RTF)-Steuerungskonzept
  • Praxistipps für eine effiziente Bearbeitung und Abgabe der Meldung bei knappen (Personal-)Ressourcen: Hinweise zu Herausforderungen und potenziellen „Fallstricken“
  • RTF- und ILAAP-Informationen für die Aufsicht: einzureichende Meldebögen/ -vordrucke • Herausforderungen bei sachgerechter Befüllung • Überblick der Anpassungen zum aktuellen Meldestichtag 31.12.2023
  • Einbindung der Risikoinventur-Ergebnisse (Gesamtbankrisikoprofil) in den Risikomanagement-Prozess als Voraussetzung für eine fehlerfreie, konsistente und vollständige Meldung von RTF-/ILAAP-Informationen
  • Zur Rolle der erhobenen RTF- und ILAAP-Informationen im Rahmen der SREP-Bewertungen der Institute
  • Datenqualität/-konsistenz von RTF-Informationen, interne Prozesse/Schnittstellen als künftige Prüffelder?
  • Angaben und aufsichtliche Erwartungen zum Basis- und adversen Szenario in der normativen Perspektive – Zeitraum und Auswahl der anzugebenden Szenarien?
  • Ableitung des Risikodeckungspotenzials (RDP): Abbildung der ökonomischen Perspektive ausgehend von regulatorischen Eigenmitteln (EM), bilanziellem Eigenkapital (EK) oder barwertig
  • Anzeige der in die RDP-Ermittlung einfließenden (Abzugs- und Korrektur-) Posten? • Information über nicht in EM bzw. EK enthaltene RDP-Bestandteile • Abzugsposten für bereits im RDP erfasste Risiken • Umgang mit Managementpuffer
  • Angaben zu Risiken/ Limiten: Vorgehen bei fehlender Limitierung für bestimmte Risiken • Überschreitung des RDP und Gesamtlimits zwischen Meldestichtagen • geforderte Detailangaben zu ausgewählten Risiken
  • Informationen über Steuerungsmaßnahmen und Risikotragfähigkeit: u.a. Häufigkeit des RTF-Reporting
  • Voraussetzungen für erforderliche Meldungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit
  • Meldungen zum ILAAP • Darstellung der Risikoausprägungen unter Berücksichtigung der Risikoinventur • Erwartungen bezüglich Liquiditätsrisikostresstests (institutseigen, marktweit und kombiniert) • Granularität und Angemessenheit der Abflussannahmen • Steuerungskennzahlen (u.a. LCR, NSFR, Überlebenshorizont)

(dazwischen 15 min. Pause)

10:00 - 13:00 Uhr

Thomas Springmann

Stv. Hauptgruppenleiter Grds./Koordination LSI-Aufsichtsprozesse
Deutsche Bundesbank

u.a. verantwortlich für die Meldung der Informationen zur Risikotragfähigkeit (ICAAP) und Liquiditätsrisikosteuerung (ILAAP).

Dr. Daniel Baumgarten

Abteilungsleiter Risiko-Governance
Sparkasse KölnBonn

Begleitung der o.g. Themen in zentralen Gremien der Sparkassenfinanzgruppe; Teilnahme an einer Sitzung des Fachgremiums MaRisk zum Thema RTF-Meldungen; Autor von Fachpublikationen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

16.11.2023
150,00 €
24.01.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dr. Daniel Baumgarten
Abteilungsleiter Risiko-Governance
Sparkasse KölnBonn


Thomas Springmann
Stv. Hauptgruppenleiter Grds./Koordination LSI-Aufsichtsprozesse
Deutsche Bundesbank


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