Fachknow-how für Sanierer: StaRUG als Restrukturierungsbaustein

Erfahrungen aus 3 Jahren StaRUG • Chancen & Risiken für Kreditinstitute • Strategien erkennen • Risiko gruppenübergreifender Mehrheitsentscheidungen beherrschen

Restrukturierungsverfahren nach StaRUG bieten für Gläubiger und insbesondere auch für Kreditinstitute große Chancen! Welche Chancen dies sein können und warum Sie sich hier in die Rolle eines aktiven (Mit-)Gestalters begeben sollten, erfahren Sie hier bei uns.

Seminarnummer: SE2311036 / 231136

Grundzüge des StaRUG 

  • Eintrittsschwelle & Co: Wann kann ein Verfahren nach StaRUG eingeleitet werden
  • Wichtigste Bestandteile des Verfahrens
  • Zielrichtung eines StaRUG-Verfahrens

Chancen und Risiken des StaRUG aus Gläubigersicht

  • StaRUG- vs. Insolvenzverfahren: Vor- und Nachteile des StaRUG-Verfahrens
  • Aktive Einbindung der Möglichkeiten eines StaRUG-Verfahrens in die Restrukturierungsbegleitung
  • Einfluss der Verfahrensdauer auf die Entscheidungsfindung

Ausgestaltungsmöglichkeiten und Auswirkungen des Restrukturierungsplanes 

  • Aufzeigen von Möglichkeiten anhand von sechs Praxisfällen
  • Gruppenbildung als sensible Steuerungsgröße erkennen
  • § 26 Abs. 1 Nr. 3 Hs. 2 StaRUG: Gefahren einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung (Cross-Class Cram Down)
  • Tipps für die Praxis

14:00 - 15:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

14.11.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. Frank Schäffler
Partner Rechtsanwalt Fachanwalt Insolvenz- & Sanierungsrecht
GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

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