Der immaterielle Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen hat sich zu einem wesentlichen Haftungsrisiko bei Datenschutzverstößen und Data Breaches entwickelt. In unserem Seminar erzählen wir Ihnen alles Wichtige zu dem Schadensersatzanspruch und zeigen, wie sich Unternehmen erfolgreich hiergegen verteidigen können. Wir erläutern, wie Unternehmen in den ersten Stunden nach dem Breach die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen können, wie sie sich im Auge des Sturms richtig verhalten und wie sie eine Klagewelle abmildern können. Dabei fassen wir für Sie auch die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zusammen und berichten, mit welchen Schadenersatzsummen Unternehmen in Zukunft rechnen müssen.
Themen u.a.:
10:00 - 13:00 Uhr
Dr. Lea Stegemann
Rechtsanwältin Noerr LLP
Senior Associate - Sie berät Unternehmen u.a. im Kartell- und Datenschutzrecht mit dem Schwerpunkt „Auslegung und Durchsetzung der immateriellen Schadensersatzansprüche“ & verteidigt diese in kollektiven Rechtsschutzverfahren. Lehrbeauftragte für Zivilprozessrecht, Business & Law School Berlin
Steffen Sundermann
Associate Data Tech & TelecomsNoerr LLP
Er berät Unternehmen u.a. im Telekommunikations- und Datenschutzrecht und veröffentlich regelmäßig zu aktuellen Themen im Datenschutzrecht. Vor seinem Eintritt bei Noerr war er Referent beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Dr. Lea StegemannRechtsanwältinNoerr LLP
Steffen SundermannRechtsanwältin/AssociateNoerr LLP
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter FCH AG meinen Namen, Position/Abteilung, Unternehmen, Telefonnummer sowie meine E-Mail-Adresse an den Referenten des Kooperationspartners dieses Seminars (siehe Seminarprospekt) weitergibt. Dieser darf mich im Nachgang zum Seminar bezüglich fachlich passender Angebote des Kooperationspartners zum Seminarthema per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Meine Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Seminarbuchung. Ich kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter per Mail an info@fch-gruppe.de widerrufen. Datenverarbeitungen, die bereits aufgrund der Einwilligung erfolgt sind, bleiben von einem Widerruf unberührt.
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