DSGVO: Neue Haftungsrisiken aus immateriellen Schadensansprüchen

Data Breach Management • richtiger Umgang mit Auskunftsersuchen • Neue EuGH Urteile & Folgen • Verteidigungsmöglichkeiten • Best Practice für rechtssicheren Datensschutz

Der immaterielle Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen hat sich zu einem wesentlichen Haftungsrisiko bei Datenschutzverstößen und Data Breaches entwickelt. In unserem Seminar erzählen wir Ihnen alles Wichtige zu dem Schadensersatzanspruch und zeigen, wie sich Unternehmen erfolgreich hiergegen verteidigen können. Wir erläutern, wie Unternehmen in den ersten Stunden nach dem Breach die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen können, wie sie sich im Auge des Sturms richtig verhalten und wie sie eine Klagewelle abmildern können. Dabei fassen wir für Sie auch die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zusammen und berichten, mit welchen Schadenersatzsummen Unternehmen in Zukunft rechnen müssen.

 

Seminarnummer: SE2406041
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Compliance

Themen u.a.:

  • Data Breach Management – Datenschutzvorfall mit Datenleck – was nun?

 

  • Beispielsfall
  • Richtige Reaktion – die ersten 72 Stunden
  • Auskunftsansprüche (Voraussetzungen, Erfüllung, Sonderfall Kopien, Risiken)

 

  • Der immaterielle Schadensersatzanspruch

 

  • Anspruchsvoraussetzungen und Verteidigungsmöglichkeiten
  • Neue EuGH Urteile bei Vorliegen eines immateriellen Schadens dem Grunde nach
  • Konsequenzen für die Praxis
  • Erste Erfahrungen
  • Funktionen & Berechnungsmethoden des immateriellen Schadens der Höhe nach
  • Mögliche Haftungsrisiken für die Banken
  • Cyber-Versicherung als Lösung?

 

  • Tipps für die Praxis

 

  • Wer sind die typischen Gegner?
  • Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
  • Kollektive Rechtsdurchsetzung, u.a.
  • Abtretungsmodelle
  • Legal Tech Anbieter
  • Verbandsklagen

 

10:00 - 13:00 Uhr

Dr. Lea Stegemann

Rechtsanwältin
Noerr LLP

Senior Associate - Sie berät Unternehmen u.a. im Kartell- und Datenschutzrecht mit dem Schwerpunkt „Auslegung und Durchsetzung der immateriellen Schadensersatzansprüche“ & verteidigt diese in kollektiven Rechtsschutzverfahren. Lehrbeauftragte für Zivilprozessrecht, Business & Law School Berlin

Steffen Sundermann

Associate Data Tech & Telecoms
Noerr LLP

Er berät Unternehmen u.a. im Telekommunikations- und Datenschutzrecht und veröffentlich regelmäßig zu aktuellen Themen im Datenschutzrecht. Vor seinem Eintritt bei Noerr war er Referent beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß

Prof. Dr. Hervé Edelmann

Der Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen nach Art. 82 DSGVO

Wie Banken ihre Datenschutz-Compliance sicherstellen, unter welchen Voraussetzungen nach dem EuGH ein Schadensersatzanspruch besteht und wie man sich dagegen wehren kann.

Dr. Lea Stegemann,

BGH äußert sich zum Anspruch auf „Kopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Tilman Hölldampf

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
399,00 €
27.06.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dr. Lea Stegemann
Rechtsanwältin
Noerr LLP


Steffen Sundermann
Rechtsanwältin/Associate
Noerr LLP


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