Verarbeitete personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind."
Die Einhaltung des Grundsatzes muss nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO von dem Verantwortlichen nachgewiesen werden. Hier kommt die Ausarbeitung und die Umsetzung eines umfassenden Löschkonzeptes ins Spiel.
In diesem Seminar werden Ihnen praxisnahe Einblicke in die rechtlichen Anforderungen der DSGVO & BDSG gegeben und aufgezeigt, welche Anforderungen rund um ein DSGVO-konformes Löschkonzept in Ihrer Bank erfüllt werden müssen.
Das Löschkonzept muss detailliert und rechtssicher, aber auch praktikabel und übersichtlich sein!
Vorgaben zur Löschung, Vorsicht: Löschverhindernde Gründe kennen und beachten, u.a. Rechtsstreitigkeiten, gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Banken müssen DSGVO und BDSG-konform personenbezogene Daten verwalten/ verarbeiten.
Daten sind nach Wegfall des Verarbeitungszwecks zwingend zu löschen, es sei denn, rechtliche Ausnahmen bestehen.
Gesonderte Anforderungen aus der Finanzdienstleistung, Zahlungsverkehrsdaten, Kreditunterlagen, etc. unterliegen spezifischen Löschfristen.
Ggf. längere Aufbewahrung bei gesetzlicher Nachweispflicht.
Integration in alle Bankbereiche: Zahlungsverkehr, Datenanalyse, Kreditunterlagen, Immobilien, Kernbanksysteme.
Unterschiedliche Fristen und Anforderungen je System und Prozess beachten.
Dokumentation der Löschvorgänge ist zwingend erforderlich.
Umfang der Nachweise hängt von Datenart und gesetzlichen Anforderungen ab.
10:00 - 11:30 Uhr
Christian Maull
Global Data Protection Counsel GRENKE AG
Erfahrener Datenschutzbeauftragter mit dem Schwerpunkt Bank- und Finanzdienstleistung
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Christian MaullGlobal Data Protection CounselGRENKE AG
18.10.2024
10:00 bis 11:30 Uhr
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