DSGVO-konformes Löschkonzept in Banken - Vorgaben, Fristen & Hinweise

Vorgaben aus DSGVO und BDSG • Datenbeschaffung- & management, Pflichten, Fristen • Nachweise/ Dokumentation • Leitlinie Norm DIN 66398 • Löschkonzeptmuster & Praxistipps

Verarbeitete personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind."

Die Einhaltung des Grundsatzes muss nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO von dem Verantwortlichen nachgewiesen werden. Hier kommt die Ausarbeitung und die Umsetzung eines umfassenden Löschkonzeptes ins Spiel.

In diesem Seminar werden Ihnen praxisnahe Einblicke in die rechtlichen Anforderungen der DSGVO & BDSG gegeben und aufgezeigt, welche Anforderungen rund um ein DSGVO-konformes Löschkonzept in Ihrer Bank erfüllt werden müssen.

Seminarnummer: SE2410050
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Compliance

  • Dauerhafte Herausforderung Löschkonzept: 

Das Löschkonzept muss detailliert und rechtssicher, aber auch praktikabel und übersichtlich sein! 

Vorgaben zur Löschung, Vorsicht: Löschverhindernde Gründe kennen und beachten, u.a. Rechtsstreitigkeiten, gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

  • Grundlegende (aufsichts-)rechtliche Anforderungen kompakt dargestellt:

Banken müssen DSGVO und BDSG-konform personenbezogene Daten verwalten/ verarbeiten. 

Daten sind nach Wegfall des Verarbeitungszwecks zwingend zu löschen, es sei denn, rechtliche Ausnahmen bestehen.

  • Aufbewahrungs- und Löschfristen:

Gesonderte Anforderungen aus der Finanzdienstleistung, Zahlungsverkehrsdaten, Kreditunterlagen, etc. unterliegen spezifischen Löschfristen.

Ggf. längere Aufbewahrung bei gesetzlicher Nachweispflicht.

  • Implementierung in der Bankpraxis:

Integration in alle Bankbereiche: Zahlungsverkehr, Datenanalyse, Kreditunterlagen, Immobilien, Kernbanksysteme.

Unterschiedliche Fristen und Anforderungen je System und Prozess beachten.

  • Nachweispflicht:

Dokumentation der Löschvorgänge ist zwingend erforderlich.

Umfang der Nachweise hängt von Datenart und gesetzlichen Anforderungen ab.

  • Exkurs: Löschkonzepte für IDV-Anwendungen

10:00 - 11:30 Uhr

Christian Maull

Global Data Protection Counsel
GRENKE AG

Erfahrener Datenschutzbeauftragter mit dem Schwerpunkt Bank- und Finanzdienstleistung

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Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
255,00 €
18.10.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Sandra Leicht
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Christian Maull
Global Data Protection Counsel
GRENKE AG

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