Das Seminar bietet einen praxisnahen und kompakten Überblick über das umfangreiche System der sogenannten „organisatorischen Anzeigen“ nach § 24 u.a. KWG an die Deutsche Bundesbank und die BaFin, welches Kreditinstitute und deren Vorstände prüfungssicher sicherstellen müssen. Die Umsetzung und die aktuell anstehenden Änderungen des Kreditwesengesetzes, der Anzeigenverordnung und diverser Merkblätter stehen im Mittelpunkt des Seminars, in welchem anschaulich die Anforderungsstruktur an einzelne Anzeigen - u.a. Beteiligungsanzeigen und enge Verbindungen, Mandats-/Outsourcing-/Verlustanzeigen - dargestellt werden. Darüber hinaus werden die Zusammenhänge zu anderen Anzeige- und Überwachungsvorschriften aufgezeigt und wertvolle Plausibilitäts- und Prozesstipps gegeben.
09:00 - 12:00 Uhr
Überblick über die wesentlichen aktuellen Anforderungen an die organisatorischen Anzeige pflichten nach § 24 u.a. KWG incl. Anforderungen an die Sicherstellung der unverzüglichen Anzeige und möglichen Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Meldepflichten
- Geschäftsleiter und Aufsichtsratsbestellungen
- Anforderungen der aktuellen Merkblättern zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und dem Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB
- Geplante Änderungen lt. Konsultation der Inhaber-Kontrollverordnung
- Anforderungen an fachliche Qualifikationen,
- Einsatz von Checklisten
- Beteiligungsanzeigen und enge Verbindungen
- Ad hoc versus Jahresanzeige- Anforderungen an die Internen Informationsprozesse
- Beispiele zur Ermittlung der Anzeigegrenzen vor allem bei mittelbaren Beteiligungen,
- Zusammenspiel mit den Informationspflichten nach § 15 KWG (Organkredite) und Großkredit und Millionenkreditanzeigen
- Anzeigeverfahren Papier versus Online
- Kategorisierung der Beteiligungsunternehmen
- Mandatsanzeigen
- Zusammenspiel mit den Informationspflichten nach § 15 KWG (Organkredite)
- Anzeige versus Anrechnung auf die Höchstmandatsanzahl
- Beispiele zur Anwendung der aktuellen Merkblätter
- Outsourcing-Anzeigen
- Geplante Änderung der Anzeigenverordnung- umfangreiche Informationspflichten bei Outsourcing und Änderung,
- Hinweise zum Online Verfahren
- Verlustanzeigen
- Aktuelle Grenze nach Risikoreduzierungsgesetz
- Ermittlungshinweise
- Überblick über weitere Anzeigen nach §§ 24-25KWG
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit online mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern einen verbandsübergreifenden Erfahrungsaustausch vorzunehmen.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.