Im Prozess der Kreditanalyse nimmt die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit (KDF) bei der Kreditvergabe/-überwachung von Firmenkunden eine herausragende Bedeutung ein. In der Praxis wird jedoch den zentralen aufsichtsrechtlichen Vorgaben – zukunftsgerichtete Analyse, Einbezug negativer Aspekte und Szenariobetrachtungen – zu wenig Beachtung geschenkt. Das Vorgehen und die Berechnungsmethoden liegen im Ermessen der Institute. Basis bildet die Ermittlung der zukünftigen und nachhaltigen Cashflows. Unter Berücksichtigung der neuen MaRisk 2023 - mit neuer Verweistechnik auf die EBA-Kredit-Leitlinie - wird aufgezeigt, wie ein strukturiertes Vorgehen zur Ermittlung einer „verlässlicheren“ KDF in der Kreditpraxis/-prüfung aussehen sollte, und welche (Analyse- )Fallstricke/Problembereiche hierbei zu beachten sind.
10.09.2024 - 23.09.2024
Produktnummer: SE2409002
NEUE MaRisk 2023 & EBA-Kredit-Leitlinie: Neue aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Sicherstellung einer hohen Kreditqualität
Beurteilung der zukunftsgerichteten Kapitaldienstfähigkeit: Ermittlungsmethoden
Prognostizierbarkeit der zukünftigen Cashflows – Konsequenzen für die Analyse
Das Seminar ist das Modul 2 des Zertifikates "Zertifizierter Kreditanalyst (FCH)". Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis.
14:00 - 17:00 Uhr
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Jürgen Blatz +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Christoph HoerenAbteilungsleiter Direktor RiskDEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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