Aktuelle Praxisfragen rund ums Zahlungs- und Überweisungsverkehrsrecht

Grundsätze & Rechtsbeziehungen • Rückfrage-, Prüf- & Warnpflichten der Banken • Haftung • Ansprüche der Kunden vs. Abwehrmöglichkeiten der Banken• aktuelle Rechtsprechung

Im 4. und letzten Modul unseres Zertifizierungslehrgangs geht es um die praktischen Rechtsfragen rund um den Zahlungs- und Überweisungsverkehr.

Die Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL I) wurde im Jahr 2007 eingeführt und stellte einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrsrechts dar. Sie legte die Grundlage für einen einheitlichen Binnenmarkt für Zahlungsdienste und stärkte den Verbraucherschutz. Im Jahr 2015 wurde die Zahlungsdiensterichtlinie II (ZDRL II) verabschiedet, die die ZDRL I modernisierte und erweiterte. Ziel war es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, Innovationen zu fördern und den Verbraucherschutz weiter zu verbessern.

Die ZDRL II gilt für alle Zahlungsdienste, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erbracht werden. Sie umfasst sowohl elektronische Zahlungen als auch Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Zahlungsdienstleister, einschließlich Banken, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute.

Im Überweisungsverkehr bestehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Zahlungspflichtigen), dessen Zahlungsdienstleister (z. B. Bank des Auftraggebers), dem Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister (z. B. Bank des Empfängers). Bei Kartenzahlungen sind zusätzlich der Karteninhaber, das kartenausgebende Institut und der Händler beteiligt.

Diese Vertragsbeziehungen sind durch detaillierte rechtliche Vorgaben geregelt, die die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegen. So bestehen im Überweisungsverkehr für die Zahlungsdienstleister Rückfrage-, Prüf- und Warnpflichten. Diese umfassen die Überprüfung der Überweisungsdaten und die Pflicht, den Kunden bei Unregelmäßigkeiten zu informieren. Bei der Haftung wird zwischen verschiedenen Szenarien unterschieden, beispielsweise wenn der Zahlungsdienstleister die Überweisung fehlerhaft ausführt oder wenn unautorisierte Transaktionen vorliegen.

Kunden können bei fehlerhaften oder unautorisierten Transaktionen Ansprüche auf Erstattung geltend machen. Banken haben jedoch verschiedene Abwehrmöglichkeiten, etwa wenn der Kunde fahrlässig gehandelt hat oder die Transaktion autorisiert war. Die Beweislast liegt in solchen Fällen häufig bei den Banken, die nachweisen müssen, dass die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert und durchgeführt wurde. Besondere Haftungsfragen ergeben sich zudem bei Kollusion (Zusammenwirken von Mitarbeitern mit Dritten zum Schaden des Kunden) und bei Vollmachtsmissbrauch. In solchen Fällen müssen Banken nachweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben, um eine Haftung zu vermeiden. Dies erfordert häufig eine detaillierte Prüfung der internen Kontrollmechanismen und Überwachungsprozesse.

Bei SWIFT-Überweisungen im Auslandsverkehr sind mehrere Banken und internationale Zahlungsdienstleister beteiligt. Die rechtlichen Beziehungen sind durch internationale Vereinbarungen und die SWIFT-Regeln geregelt. Besondere Beachtung gilt den Anforderungen an die Datensicherheit und den Schutz vor Geldwäsche.

Abschließend erhalten Sie in diesem Seminar einen Überblick zu der aktuellen Rechtsprechung im Zahlungsverkehrsrecht sowie praktische Tipps für den Umgang mit typischen Fallkonstellationen, um ggf. die internen Prozesse in Ihrem Institut entsprechend anzupassen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminarnummer: SE2412011 / 241211
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

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Zertifizierter Spezialist Kontoführungsrecht (FCH)

02.12.2024 - 06.12.2024

Produktnummer: SE2412007

Programmauszug:

  • Einführung ins Zahlungsverkehrsrecht
    • Historisches (ZDRL I und ZDRL II)
    • Räumlicher & sachlicher Geltungsbereich der ZDRL II
  • Die Vertragsbeziehungen im Überweisungsverkehr und bei Kartenzahlungen
  • Rückfrage-, Prüf- und Warnpflichten sowie Haftung im Überweisungsverkehr 
    • Grundsatz: Keine Rückfrage-, Prüf- und Warnpflichten von Überweisungs- und Empfängerbanken
    • Ausnahmen: Rückfragepflicht der Überweisungsbank
    • Prüf- und Warnpflicht der Empfängerbank
  • Ansprüche der Kunden vs. Abwehrmöglichkeiten der Banken
  • Haftung im Überweisungsverkehr bei Kollusion und Vollmachtsmissbrauch
  • Rechtsverhältnisse bei den im Auslands-Überweisungsverkehr häufigen SWIFT-Überweisungen
  • Aktuelle Rechtsprechung & Praxistipps

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06.12.2024
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