2. Bank-Fachtagung Erneuerbare Energien-Finanzierung

Geballte Fachexpertise zu EE-Finanzierungen • Aktuelle rechtliche & aufsichtsrechtliche Neuerungen • PPA-Finanzierung • Energiewende auf dem Vormarsch: Innovationen & Co.

Die Finanzierung von Anlagen der erneuerbaren Energien (Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Energiespeicher,...) gewinnt in den Kreditinstituten im Kontext von Nachhaltigkeit und Klimaschutz immer mehr an Bedeutung. Ohne erfahrene Experten für erneuerbare Energien gelingt keine Finanzierung der Projekte! Finanzierungskonzepte müssen genau durchdacht und Risiken abgewogen werden, da aufgrund der hohen Finanzierungsvolumina sonst sehr schnell Ausfälle drohen. Umfangreiche gesetzliche sowie aufsichtliche Vorgaben gilt es im Rahmen der EE-Finanzierungen zu beachten und die Kreditprozesse entsprechend daraufhin auszurichten. 

In unserer 2. EEG-Fachtagung erhalten Sie von hochkarätigen Referenten einen umfangreichen Überblick über aktuelle Themen, Diskussionsfelder und Trends.

Seminarnummer: 231003
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht
Inhaltsverzeichnis:

Nächster Termin

10.10.2023 - 11.10.2023
Frankfurt
1.500,00 €
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Seminarthemen und Agenda

Auftakt der 2. Bank-Fachtagung Erneuerbare Energien-Finanzierung

10:00 - 10:45 Uhr

Eröffnungsvortrag zur aktuellen Marktgegebenheit aus der Perspektive der Bankenaufsicht

10:45 - 11:30 Uhr

Erneuerbare Energien-Finanzierung: Anforderungen aus den neuen MaRisk & die Berücksichtigung von ESG-Risiken 

Finanzierung von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien – Anforderungen an die Kreditprozesse:

  • Auswirkungen der 6. MaRisk Novelle (2021)
    • Schaffung von robusten Kreditprozessen unter Beachtung der besonderen Risiken von Projektfinanzierungen 
      • Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit (Belastbarkeit der wirtschaftlichen Planung)
      • Beurteilung der technischen Realisierbarkeit 
      • Anforderungen an die Tätigkeit des Instituts während der Entwicklungs- und Umsetzungsphase
  • Auswirkungen aus der 7. MaRisk Novelle (2023)
    • Berücksichtigung von ESG – Risiken im Rahmen der Kreditprozesse 
      • Erfassung und Berücksichtigung von ESG – Risiken im Rahmen der Kreditvergabe und -bearbeitungsprozesse entsprechend BTO 1.2
      • Risikofrüherkennung unter Beachtung von ESG – Risiken
    • Auswirkungen auf Strategien und Stresstests
11:30 - 12:00 Uhr

Kaffeepause

12:00 - 12:45 Uhr

Juristische Sichtweise auf PPA-Finanzierungen

  • Rechtliche Anforderungen der Projektfinanzierung
  • Was ist ein PPA (Definitionen, Varianten)?
  • Zivilrechtliche Einordnung von PPA
  • Regulatorische Einordnung von PPA
  • Vertragsinhalte von PPA  
  • Gestaltungsvarianten: Risiken und Lösungsansätze
  • Sicherheitendokumentation
12:45 - 13:45 Uhr

Mittagspause

13:45 - 14:30 Uhr

Die Welt der virtuellen Power Purchase Agreements (kurz: vPPA)

  • Motivation und Szenarien für den Abschluss virtueller PPAs im Vergleich zu (physischen) Corporate PPAs
  • Rechtliche Besonderheiten bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von virtuellen PPAs
  • Einordnung und Schwerpunkte der Prüfung virtueller PPAs bei der Projektfinanzierung aus Bankensicht
  • Stolpersteine im Umgang mit virtuellen PPAs, insbesondere Schnittstellen zum Route-to-Market Agreement
14:30 - 15:30 Uhr

Erneuerbare Energien als Ertragsquelle für Banken

  • Erneuerbare Energien als strategisches Geschäftsfeld.
  • Erarbeitung einer konsistenten Geschäfts- und Risikostrategie.
  • Voraussetzungen, Do’s & Dont’s beim Aufbau.
  • Realisierung von Ertragsquellen jenseits des klassischen Kreditgeschäfts.
  • Erneuerbare Energien als Anlageklasse.
  • Gestaltungsmodelle bei Energieinvestments durch die Bank Wer investiert – Bank, Tochtergesellschaft oder ein (eigener) Fonds? 
  • Beispiele aus der Unternehmenspraxis.
15:30 - 16:00 Uhr

Kaffeepause

16:00 - 17:00 Uhr

Sektorkopplung - Finanzierungsanforderungen für Banken

  • Von Ladeinfrastruktur über Speichertechnologien bis hin zur Wärmetechnologie 
  • Grundlegende Finanzierungsanforderungen

Abendveranstaltung:

Lassen Sie sich bei einem exquisiten 3-Gänge-Menü im „Wirtshaus im Ostend“ verwöhnen und genießen Sie danach einen unvergesslichen Abend in der edlen und tropischen Atmosphäre der Cocktailbar „The Green Monkey“ inklusive Cocktail-Kurs und Barkeeper-Show.

09:00 - 10:00 Uhr

Praxisprobleme im Umgang mit dem Genehmigungsverfahren bei Windkraftanlagen

  • "1x1"/ Grundlagen des Genehmigungsverfahrens bei Windkraftanlagen
  • Umsetzung der „EU-Notfallverordnung“ (EU 2022/2577)
  • Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen als „überragendes öffentliches Interesse/ Teil der öffentlichen Sicherheit“ iSd § 2 EEG 2023
  • (Dritt-)Rechtsmittel gegen Genehmigungsbescheide gemäß dem BImSchG
  • "Legal Opinion"/ "Third Party Legal Opinion"/ "Reliance Letter" als Grundlage für Projektfinanzierungen bei nicht bestandskräftigen Genehmigungsbescheiden? 
10:00 - 10:45 Uhr

Aktuelles zu Wind & PV – Auswirkungen auf die Finanzierungspraxis

  • Das EEG 2023 in der Praxis
  • Welche neuen Impulse haben Wind- und Solargipfel für neue Projekte gebracht 
  • Entwicklungen auf dem Strommarkt mit Einfluss auf die Finanzierung
10:45 - 11:15 Uhr

Kaffeepause

11:15 - 12:00 Uhr

Kommunen als Investoren von PV-Freiflächen

  • Die Rolle der Kommunen bei der Energiewende, u.a. Planungsinstanz, rechtliche Grundlage, Vorteile
  • Möglichkeiten der Kommunen als Investoren: Realisierung über eine Projektfinanzierung, u.a. Gegenstand
  • Realisierung im Spannungsfeld zwischen EEG und PPA, u.a. Vergleich, zentrale Entwicklungen in 2023: Teil-Privilegierung, Anhebung Höchstgebot
  • Ausblick und Empfehlungen
12:00 - 13:00 Uhr

Standortsicherungen bei Erneuerbare-Energien-Projekten

  • Allgemeines / Überblick
  • Sicherung der EE-Anlagen-Standorte
    • Eintragungen im Grundbuch: beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (grds. unübertragbar, § 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB) und Vormerkungen (jew. Rangstellen, vorgehende Rechte?)
    • Vertragliche Regelungen: „Schutzregelungen“ für den Finanzierer, „eingearbeitet“ im Nutzungsvertrag (§ 328 BGB) oder im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung (direct agreement)
    • "Vorsicht Falle" für die grundbuchlichen Absicherungen (unbeabsichtigte Auslösung eines Löschungsanspruchs)!
  • Sicherung der Infrastruktur-Anlagen-Standorte
    • Übertragbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§ 1092 Abs. 3 BGB); Verwendung von Übertragungsermächtigungen
    • Treuhänderische Haltung der Infrastruktur-Sicherheiten; „Feinheiten“ des abzuschließenden Treuhandvertrages

Konditionen und Organisatorisches

Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation als PDF, Erfrischungen und Mittagessen sowie die Abendveranstaltung. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie in Ihrem persönlichen Nutzerbereich unter MeinFCH.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Location

Oosten Frankfurt
Mayfarthstraße 4 in 60314 Frankfurt
Telefon: 069-94 94 25 68 14

Das Veranstaltungsticket ist nur gültig in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung. Haben Sie weitere Fragen?
Zum Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn

Abendprogramm

Lassen Sie im „Wirtshaus im Ostend“ Frankfurts bei einem 3-Gänge-Menü Ihren Gaumen verwöhnen. Jahrzehntelange Erfahrung in der Gastronomie und ein junges und dynamisches Team stellen die Weichen für einen genussvollen Abend. Anschließend gehen wir gemeinsam in die Cocktailbar „The Green Monkey“ und nehmen an einem Cocktail-Kurs teil. In nobler, tropischer Atmosphäre erwartet Sie höchste Cocktailkunst und Hospitality at it´s best! Hier wurde Wert auf jedes Detail gelegt: Verlieren Sie sich im Dschungel-Paradies der Bar und erleben Sie einen einzigartigen Abend in ausgefallenem Ambiente. Unter professioneller Anleitung mixen und „schlürfen“ wir selbst Cocktails (mit oder ohne Alkohol). Ein weiteres Highlight des Abends ist eine lässige Barkeeper-Show.

Das wirtshaus im Ostend
Green Monkey 3
Green Monkey 1

Unsere Hotelempfehlungen

Scandic Frankfurt Hafenpark
Eytelweinstraße 1
60314 Frankfurt a.M.
Tel 069264866116
Website des Hotels

Hampton by Hilton Frankfurt City Centre East
Grusonstraße 4
60314 Frankfurt a.M.
Tel 069154085100
Website des Hotels

Nächster Termin

10.10.2023 - 11.10.2023

10.10.2023 - 10:00 bis 17:00 Uhr

11.10.2023 - 09:00 bis 13:00 Uhr

Ihre Dozenten

Frank Pierschel
Head of International Banking Supervision
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Thomas Lange
Senior Manager
BDO AG


Dr. Jörn Michaelsen
Rechtsanwalt Bereich Recht und Projektfinanzierung
PROKON Regenerative Energien eG


Dr. Daniel Breuer
Rechtsanwalt
Osborne Clarke


Dr. Jule Martin
Rechtsanwältin
Osborne Clarke


Markus Dokter
Bereichsleiter Beteiligungsmanagement & Treasury
Volksbank Mittelhessen eG


Jan Weimer
Beteiligungsmanagement
Volksbank Mittelhessen eG


Manuela Heise
Fachbereichsleiterin New Energies
Deutsche Kreditbank AG


Thomas Waechter
Bereich Recht / Vorstandsstab Fachbereich Firmenkunden/Infrastruktur
Deutsche Kreditbank AG


Jörg-Uwe Fischer
Fachbereichsleiter New Energies
Deutsche Kreditbank AG


Dr. Jörg Böttcher
Projektmanager
Investitionsbank Schleswig-Holstein


Dr. Bernd Peters
Rechtsanwalt Dírektor Contract Management
Commerzbank AG


Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

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