Qualitäts-Check Kreditnehmereinheiten/GvK - Markt/Marktfolge
Aktuelle Neuerungen -Effiziente & sichere Überprüfung der Kreditprozesse
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Am 08.06.2022 veröffentlichte die EBA den Entwurf eines technischen Regulierungsstandards zur Ermittlung einer Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR, der noch in 2024 in der europäischen Gesetzgebung finalisiert werden soll. Damit wird die seit 01.01.2019 geltende EBA-Guideline betreffs der Gruppe verbundener Kunden angepasst. Die Neuregelungen müssen im Kreditprozess umgesetzt werden, die schriftlich fixierte Ordnung angepasst und die Mitarbeiter betreffs der Neuerungen und ihrer Auswirkungen auf Markt und Marktfolge, vor allem betreffend Kompetenz und Offenlegung, geschult werden. Immer wieder zeigen die Prüfungsergebnisse auf Grund mangelnder Kenntnis Verstöße gegen die Kompetenzordnung und der Risikorelevanzgrenze, unzureichende wirtschaftliche Analysen und unklare Abgrenzungen zu bankinternen Risikoeinheiten.
Vor allem mit der Umsetzung der EBA Guideline zur Kreditvergabe und Überwachung im Rahmen der 7.MaRisk-Novelle wird die GvK verstärkt eine Rolle im Kreditprozess spielen.
Ist in Ihrem Institut die Bildung der Gruppe verbundener Kunden effizient und fachlich qualifiziert in den bankinternen Prozess von Legitimation, Kreditvergabe und -überwachung integriert? Oder bereiten sich auf Prüfungen zu diesem Thema vor, brauchen Unterstützung oder berufserfahrene Sparringspartner zur Wissensfestigung, -überprüfung im Kredit- oder Meldewesenprozess?
Vorgehen
Wesentliches Kernelement ist die bankindividuelle Analyse der effizienten Umsetzung der Vorgaben. Anhand von Beispielen zu Anzeigen und Kreditentscheidungen wird die Qualität der Umsetzung gecheckt.
Besonderheiten z. B. ausgelagerte Prozesse, Prozesse der Durchschau bzw. auch das Bestehen einer Institutsgruppe werden berücksichtigt.
Die internen Arbeitsanweisungen werden betreffs ausgewählter Schwerpunkte bezüglich der Schlüssigkeit, der klaren Zuständigkeiten und der integrierten Qualitätskontrollen analysiert. Sofern gewünscht, kann dies auch gemeinsam mit der Bank in Form von Workshops durchgeführt werden.
Ergebnisse
Ziel ist es, individuell die Qualität des Themas KNE/GvK inkl. IKS zu überprüfen und ggf. effizient die Prozesse anzupassen. Sie erhalten eine Einschätzung der Datenqualität und deren Auswirkung auf die Qualität der Kreditbearbeitung, Anzeigen und internen Steuerung.
Es werden nach Analyse der Problembereiche im Kreditprozess (§ 18 KWG, Kompetenzgerechte Genehmigung und Wechselwirkung mit Forbearance-Maßnahmen) qualitätssichernde Maßnahmen erarbeitet und ggf. prozessunterstützende Prüf-Checklisten für Markt-/Kreditbereiche überarbeitet oder eingeführt. Das bankinterne Informationssystem wird betreffs der Aktualität auch in Wechselwirkung mit der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten innerhalb der Geldwäsche/Legitimation überprüft und abgestimmt.
Bei Bedarf erfolgt eine Kopplung mit bankinternen Schulungsmaßnahmen.
Sie erhalten eine Fülle pragmatischer, prozesserleichternder Tipps, Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze für die notwendigen Anpassungen von Prozessen und Qualitätssicherungen/Plausibilitätskontrollen. Ihr Organisationshandbuch (schriftlich fixierte Ordnung) wird prüfungssicher aktualisiert. Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung.
Beratungsangebot anfordern