10:00 - 13:00 Uhr
Wesentliche Inhalte:
Zession
- Rechtsverhältnis und Rechtsnatur der Sicherungsabtretung
- Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung
- Arten von Zessionen:
- Stille & offene Zession
- Einzel- und Rahmenzession
- Globalzession
- Mantelzession
- Ausgewählte Rechtsprobleme und Rechtsprechung:
- Mehrfachabtretung
- Kollision Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Risiken bei der Zession
- Rechtsprechung zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen und bei Zahlungseingängen im Kontokorrent
- Außenwirkung auf Mantelzession
- Abtretung bei Verschmelzung
- Zession von Forderungen besonderer Berufsgruppen
- Zession von Versicherungsleistungen
- Neues Klauselverbot für Abtretungsverbote
Verpfändung
- Rechtsnatur der Verpfändung
- Bestimmtheitsgrundsatz
- Verpfändung von beweglichen Sachen
- Verpfändung von Rechten
- Besondere Pfandrechte
- AGB-Pfandrecht
Mit zahlreiche Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Kreditsicherheiten-Praxis.
Das Seminar "Zession & Pfändungen: Bestimmbarkeit versus Bestimmtheit" richtet sich an alle mit Kreditsicherheiten befassten Mitarbeiter aus Kreditabteilung, Revision, Recht und Compliance.
Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis.
Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.